2026/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend "Sicherheit in der Zivilluftfahrt – Sicherheit auf
Zivilflughäfen und Flugfeldern"
In der VO (EG) Nr. 2620/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
16.12.2002 wurden gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der
Zivilluftfahrt festgelegt. Diese VO ist bereits am 19.1.2003 in Kraft getreten.
Hauptziel dieser VO ist die Festlegung und Durchführung zweckdienlicher
Vorschriften auf Gemeinschaftsebene zur Verhinderung unrechtmäßiger Eingriffe
in die zivile Luftfahrt, darüber hinaus soll eine Grundlage für eine gemeinsame
Auslegung der einschlägigen Bestimmungen des Abkommens von Chicago geschaffen
werden. Die gemeinsamen
grundlegenden Normen für Sicherheitsmaßnahmen in Luftverkehr stützen sich auf
die derzeit geltenden Empfehlungen des Dokuments 30 der Europäischen
Zivilluftfahrtkonferenz und sind im „Anhang“ niedergelegt (Art. 4).
Dieser Anhang enthält die
Begriffsbestimmungen, Regelungen für die Flughafensicherheit, die Sicherheit
von Luftfahrzeugen, Fluggäste und Handgebäck, das aufgegebene Gepäck, Fracht,
Kurier- und Expresssendungen, Post, Post und Material von Luftfahrtunternehmen,
Bordverpflegung und Bordvorräte von Luftfahrtunternehmen, Reinigungsdienste und
Reinigungsartikel für Luftfahrtunternehmen, Allgemeine Sicherheit, Einstellung
und Schulung von Personal sowie Leitlinien für die Ausrüstung.
Diese gemeinsamen Normen und die
dazu erlassenen Maßnahmen sind wesentlicher Teil des nationalen
Sicherheitsprogramms für die Zivilluftfahrt.
Die Verordnung (EG) Nr. 622/2003 der
Kommission vom 4.April 2003 legt Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen
grundlegenden Normen für die Luftsicherheit fest. Danach sollten die im Anhang
festgelegten Maßnahmen geheim bleiben und nicht veröffentlicht werden.
Mit der Verordnung (EG) Nr. 849/2004 des
europäischen Parlaments und des Rates vom 29.April 2004 wurde die Verordnung
(EG) Nr. 2320/2002 geändert.
Die Anfragebeantwortungen 59/AB XXII.GP
(BMVIT) und 196/AB XXII.GP (BMI) haben auf zahlreiche diesbezüglicher Fragen
keine klare Antwort ergeben. Sie waren teilweise auch widersprüchlich. Fragen,
die beispielsweise die Sicherheit auf „Flugfelder“ betrafen, konnten zum Teil
überhaupt nicht beantwortet befriedigend werden. Das nationale
Sicherheitsprogramm liegt nach Auskunft des BMI seit 19. April 2003 vor.
Trotz dieser klaren europäischen Regelungen
werden international immer wieder Sicherheitsdefizite und unerträgliche
Sicherheitslücken auf Zivilflughäfen bekannt.
·
Weil der deutsche Bundesgrenzschutz
über zu wenig Personal verfügt, fielen am Flughafen München viele
Sicherheitskontrollen aus. Terroristen könnten so ungehindert einreisen. So
würden täglich Hunderte von Einreisenden aus Nicht-EU-Staaten überhaupt nicht
kontrolliert oder deren Pässe nur oberflächlich angeschaut, ergaben Ende
Februar 2004 Recherchen des ARD-Magazins „Report München“ und des Bayerischen
Rundfunks. Zum Teil gebe es bis zu fünf Stunden am Tag überhaupt keine
Kontrollen. Illegale könnten damit ebenso unkontrolliert einreisen wie gesuchte
Terroristen oder Mafia-Mitglieder.
·
Sicherheitsmängel gibt es auch auf
Kanadas Flughäfen: Trotz des milliardenschweren Anti-Terror-Programms der
Regierung hat ein Prüfbericht in Kanada schwere Sicherheitsmängel festgestellt.
Vor allem durch schlechte Zusammenarbeit der Behörden bestünden auf Kanadas
Flughäfen und an den Grenzen Sicherheitslücken, hieß es in einem Bericht am
31.03.2004.
·
Zuletzt der Bericht in Frontal 21 vom
08.06.2004. Nachgewiesen wurde u.a. dass am Flughafen Frankfurt Diebstähle
organisiert stattfinden und private Personen unbefugt in die höchsten
Sicherheitsbereiche gelangten, trotz einem bestehenden
Sicherheitskonzepts. Das
Hauptproblem wurde von den Testern in der Zugangskontrolle durch private Sicherheitsunternehmen
gesehen. Wirtschaftliche Überlegungen hätten in Frankfurt überdies Vorrang vor
bestehenden Sicherheitskonzepten.
Auch das österreichische Innenministerium
hat private Sicherheitsunternehmen mit Aufgaben zur Flughafensicherheit
beauftragt. Für Österreich stellt sich überdies die Frage, ob aufgrund der
Personaleinsparungen und Reduzierung der Mindeststände im Exekutivbereich die
europäischen Sicherheitsauflagen für die Zivilluftfahrt überhaupt erfüllt
werden können.
Aufgrund nicht klarer und nachvollziehbarer
Zuständigkeiten wird diese Anfrage gleichlautend an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie sowie an den Bundesminister für Inneres
gerichtet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Inneres nachstehende
Anfrage
1. Welche Auswirkungen hat die Abänderung der Verordnung 2320/2002 auf
Österreich? Welche konkreten Maßnahmen müssen nun veranlasst werden?
Sind weitere europäische Auflagen und Regelungen zu erwarten? Wenn ja, welche?
2. Welche Ressorts, Behörden und sonstigen Institutionen
(Einrichtungen) wurden von Ihnen mit der Erarbeitung des nationalen
Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt (Art 5 EU-VO Nr. 2320/2002)
beauftragt bzw. befasst?
3. Welche Behörde ist nun für die Koordinierung und Überwachung der
Durchführung des nationalen Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt
zuständig und verantwortlich?
4. Inwieweit ist in diese Behörde neben dem BMVIT, das BMI und das BMLV
eingebunden?
5. Wie viele Personen umfasst diese Behörde? Welches Budget ist für
diese Behörde im Jahr 2003 und 2004 vorgesehen (Ersuche um Bekanntgabe der
Budgetposten)?
6. Muss das nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt vom
Nationalrat beschlossen werden?
Wenn nein, weshalb nicht?
7. Wenn nicht der Nationalrat, wer beschließt bzw. hat dann das
nationale Sicherheitsprogramm für die Zivilluftfahrt beschlossen?
8. Liegt das nationale Qualitätssicherheitsprogramm für die Sicherheit
der Zivilluftfahrt bereits vor?
9. Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, seit wann?
10. Wenn
ja, welche Ergebnisse erbrachten die regelmäßigen Kontrollen durch die
zuständige Behörde?
11. Liegen
die eigenen Sicherheitsprogramme der einzelnen Zivilflughäfen, die dem
Nationalen Sicherheitsprogramm zu entsprechen haben, vor?
12. Wenn
nein, warum nicht? Wenn ja, seit wann?
13. Wenn
ja, wie erfolgt durch die zuständige Behörde die Überwachung? Welche
Kontrollmaßnahmen werden bzw. wurden bereits vorgenommen?
14. Liegt
bereits das innerstaatliche Fortbildungsprogramm für die Sicherheit der
Zivilluftfahrt vor? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, seit wann?
15. Welche
Budgetmittel stehen 2004 dafür zur Verfügung (Ersuche am Angabe der
Budgetposition)?
16. Welche
Budgetmittel wurden dafür 2003 aufgewandt?
17. Werden
in Österreich Maßnahmen angewandt, die unter Einhaltung des Gemeinschaftsrechts
strenger sind, als die Maßnahmen dieser zitierten Verordnung?
18. Wenn
ja, in welchen Bereichen?
19. Wurden
bereits durch die Kommission Inspektionen einschließlich einer geeigneten
Stichprobe von österreichischen Flughäfen durchgeführt (Art 7 Abs. 2)?
20. Wenn
ja, bei welchen Flughäfen wurden Mängel festgestellt? Wurden diese Mängel
behoben?
21. Welche
Flughäfen waren von der Inspektion betroffen?
22. Sind
die Inspektionsberichte und die Antwort Österreichs (Art 7 Abs. 4) dem
Nationalrat bzw. den Mitgliedern des Nationalrates zugänglich?
23. Wenn
nein, warum nicht?
24. Wurden
Sanktionen für Verstöße gegen die Vorschriften dieser Verordnung gegenüber
Österreich bzw. einzelnen Flughafenbetreiber erlassen (Art 12)?
25. Wenn
ja, worin bestanden diese?
26. Sind
für das Nationale Sicherheitsprogramm alle Verordnungen, Praktiken und
Verfahren erlassen und durchgeführt worden, um die Sicherheit der
Zivilluftfahrt im österreichischen Hoheitsgebiet zu gewährleisten?
27. Wenn
nein, warum nicht? Welche sind noch ausständig?
28. Wie
viele Polizeieinsatzstellen (PEST-Einheiten) gibt es auf Österreichs
Zivilflughäfen? Wie ist der systemisierte Personalstand bei den einzelnen
Polizeieinsatzstellen auf den Zivilflughäfen mit Stichtag 30.06.2004 (Aufschlüsselung der Personalstände auf
die einzelnen Zivilflughäfen)?
29. Gibt
es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar klare Weisungen, Erlässe etc. an
die jeweils zuständigen Bundespolizeidirektionen bzw. direkt an die
Polizeieinsatzstellen auf den österreichischen Zivilflughäfen?
30. Wenn
ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?
31. Wenn
nein, warum nicht?
32. Welche
Personalstände bzw. Mindeststände an SW-Beamten und welche Maßnahmen sind aus
Sicht des Ressort auf Österreichs Zivilflughäfen notwendig, um die Vorgaben der
zit. EU VO und weiteren europäischen Vorgaben zur Sicherheit in der
Zivilluftfahrt zu erfüllen?
33. Gab
bzw. gibt es Personalprobleme bei diesen Einheiten durch den sogenannten Überstundenerlass
bzw. die linearen Personaleinsparungen des BMI?
34. Welche
Mindeststände an Sicherheitswachebeamten (Polizeieinsatzstellen) sind an
Österreichs Zivilflughäfen derzeit festgelegt (Ersuche um Aufschlüsselung der
jeweiligen Mindeststände der Polizeisatzstellen für die einzelnen
österreichischen Zivilflughäfen sowohl für Tag als auch für den Nachtdienst)?
35. Wie
viele Überstunden sind bei den Polizeieinsatzstellen 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004 (Stichtag 30.06.2004) angefallen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Überstunden der einzelnen Einheiten nach den zuständigen BuPolDionen)?
36. Wie
viele Greko-Einheiten (Kriminalbeamte) gibt es auf Österreichs Zivilflughäfen?
37. Wie
viele Kriminalbeamte (Greko)sind den österreichischen Zivilflughäfen zur Grenz-
und Passkontrolle etc. zugeteilt (Aufschlüsselung auf einzelne Einheiten bzw.
Zivilflughäfen)?
38. Gibt
es von Ihnen bzw. Ihrem Ressort unmittelbar klare Weisungen, Erlässe etc. an
die jeweils zuständigen Bundespolizeidirektionen bzw. Greko Einheiten?
39. Wenn
ja, wie lauten diese (Ersuche um Bekanntgabe im Wortlaut)?
40. Wenn
nein, warum nicht?
41. Welche
Personalstände bzw. Mindeststände der bei den Grenzkontrollstellen und welche
Maßnahmen sind notwendig, um die Vorgaben der EU VO und weiteren europäischen
Vorgaben zur Sicherheit in der Zivilluftfahrt zu erfüllen?
42. Gab
bzw. gibt es Personalprobleme durch den sogenannten Überstundenerlass bzw.
durch die linearen Personaleinsparungen durch das BMI?
43. Welche
Mindeststände sind für Greko-Einheiten an Österreichs Zivilflughäfen derzeit
festgelegt (Ersuche um Aufschlüsselung der jeweiligen Mindeststände der
Greko-Einheiten für die einzelnen österreichischen Zivilflughäfen sowohl für den
Tag als auch für den Nachtdienst)?
44. Wie
viele Überstunden sind bei diesen Greko-Einheiten 2000, 2001, 2002, 2003 und
2004 (Stichtag 31.05.2004) angefallen (Aufschlüsselung auf Jahre und
Überstunden der einzelnen Einheiten der zuständigen BuPolDionen)?
45. Wie
viele SKO-Einheiten gibt es in Österreich (Aufschlüsselung auf
Bundesländer und Wachkörper)?
46. Welche
sind davon unmittelbar an Flughäfen stationiert?
47. Welche
Aufgaben kommen dem BVT bzw. den einzelnen LVT´s zur Sicherung der Sicherheit
in der Zivilluftfahrt zu?
48. Wie
erfolgt die Zusammenarbeit der Behörde bzw. des LVT mit den einzelnen
Exekutiv-Einheiten vor Ort?
49. Wird
auf Österreichs Zivilflughäfen die „Flughafensicherheit“ (Zugangskontrolle,
Durchsuchung von Personal, mitgeführten Gegenständen und Fahrzeugen,
Objektschutz und Streifengänge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder
privaten Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 2 der Anlage)?
Wer ist für die „Flughafensicherheit“ verantwortlich? Ist dafür die
Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
50. Wie
werden und durch wen die Abfertigungsgebäudebereiche, die der Öffentlichkeit
zugänglich sind, auf Österreichs Zivilflughäfen ständig überwacht? Wie und
durch wen werden die Abfertigungsgebäude durch Streifen gesichert? Ist dafür
die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
51. Wie
werden andere öffentliche Bereiche, die eine Überwachung erfordern (unter
anderem, Einrichtungen, die sich immer auf der Landseite befinden, darunter
reservierte Parkplätze und sonstige öffentliche Parkplatzbereiche, Zufahrten zu
Abfertigungsgebäuden und öffentliche Zufahrtsstraßen, Aussichtsplattformen,
Einrichtungen von Autovermietungen, Taxistandplätze und Haltestellen von
öffentlichen Verkehrsmitteln sowie alle Hotelanlagen auf dem Flughafengelände)
durch die Exekutive kontrolliert? Wie und durch wen sowie in welchem Umfang
werden diese Bereiche durch Streifengänge gesichert, solange sie der
Öffentlichkeit zugänglich sind? Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber
oder private Sicherheitsunternehmen verantwortlich?
52. Werden
Technik- und Instandhaltungsbereiche auf Österreichs Zivilflughäfen durch Zäune
und Streifen geschützt? Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Umzäunung und von
flughafeneigenen Anlagen wie Anlagen zur Stromversorgung, Umspannstationen,
Navigationseinrichtungen, Kontrolltürmen und anderen Gebäuden, die von der
Flugsicherung genutzt werden, sowie von Kraftstoffversorgungsanlagen und
Kommunikationseinrichtungen getroffen worden? Welche besonderen Maßnahmen sind
zur Abwehr von Anschlägen gegen Kraftstoff- und Kommunikationseinrichtungen
getroffen worden? Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private
Sicherheitsunternehmen verantwortlich?
53. Wird
die „Sicherheit von Luftfahrzeugen“ (Luftfahrzeugdurchsuchungs- und prüfung,
Sicherung der Luftfahrzeuge) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder
privaten Sicherheitsunternehmen kontrolliert (Punkt 3 der Anlage)? Wer ist für
die Sicherheit von Luftfahrzeugen verantwortlich?
54. Wie
und durch wen werden Luftfahrzeuge, die nicht im Dienst sind, einer
Luftfahrzeug-Sicherheitsdurchsuchung unterzogen? Wie und durch wen werden die
Luftfahrzeuge bis zum weiteren Abflug gesichert und bewacht? Ist dafür die
Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private Sicherheitsunternehmen
verantwortlich?
55. Wie
und durch wen wird auf Österreichs Zivilflughäfen sichergestellt, dass die
Flugzeuge die im Dienst sind,
überwacht werden, die ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu entdecken? Ist
dies Auftrag der Exekutive des Flughafenbetreibers oder privater
Sicherheitsunternehmen?
56. Wie
und durch wen wird der Zugang zu Luftfahrzeugen, die nicht im Dienst sind von
Fußstreifen oder motorisierten Streifen kontrolliert oder unter Überwachung zu
stellen, die ausreicht, um einen unbefugten Zugang zu entdecken?
Ist dafür die Exekutive, der Flughafenbetreiber oder private
Sicherheitsunternehmen verantwortlich?
57. Wird
die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck“ (Kontrolle von Fluggästen,
Trennung von Fluggästen, Kontrolle von Handgepäck, Kontrolle von Diplomaten)
von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen
vorgenommen (Punkt 4 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle von „Fluggästen und Handgepäck“
verantwortlich?
58. Wird
die Zuordnung und Kontrolle von
„aufgegebenem Gepäck“ (Zuordnung, Kontrolle und Schutz von aufgegebenem Gepäck)
von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen, dem Flughafenbetreiber oder privaten
Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 5 der Anlage)? Wer ist für die
Kontrolle von aufgegebenem Gepäck verantwortlich?
59. Ist
auf Österreichs Zivilflughäfen die notwendige technische Ausstattung zur
Kontrolle von aufgegebenem Gepäck vorhanden (Punkt 5.2. der Anlage)? Wenn nein,
warum nicht?
60. Wird
die Kontrolle von „Fracht, Kurier- und Expresssendungen“ (Sicherheitskontrollen
etc.) von der Exekutive, dem Flughafenbetreiber, Luftfahrtunternehmen,
reglementierten Beauftragten oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen
(Punkt 6 der Anlage)?
Wer ist für die Kontrolle des gesamten Fracht-, Kurier-, Transfer- und
Expressgut auf Österreichs Zivilflughäfen (inkl. dieser Abfertigungsgebäude)
zuständig?
61. Wie
viele reglementierte Beauftragte sind auf Österreichs Zivilflughäfen dafür
benannt, zugelassen oder anerkannt (Aufschlüsselung auf Zivilflughäfen)?
62. Welche
Probleme gab es bislang mit Fracht-, Kurier- und Expresssendungen? Welche
Zivilflughäfen waren betroffen?
63. Wird
die Kontrolle der „Post“ (Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flughafenbetreiber, reglementierten Postbehörden/
Verwaltungen oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 7 der
Anlage)? Wer ist für die Kontrolle von „Post“ verantwortlich?
64. Wie
viele und welche reglementierte Postbehörden/-verwaltungen wurden durch die
zuständige Behörde benannt, zugelassen oder anerkannt?
65. Wird
die Kontrolle über die „Post und das Material von Luftfahrtunternehmen“
(Sicherheitskontrollen etc.) von der Exekutive, Luftfahrtunternehmen,
Flughafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen vorgenommen (Punkt 8
der Anlage)? Wer ist für die Kontrolle von „Post und das Material von
Luftfahrtunternehmen“ verantwortlich?
66. Ist
es richtig, dass die Sicherheitskontrolle von „Bordverpflegung und
Bordvorräten“ von dem für die Luftfahrtunternehmen tätigen Lieferanten von
vorgenommen werden muss (Punkt 9
der Anlage)? Wenn ja, sind die notwendigen Sicherheitsbeauftragten dieser
bestellt?
67. Sind
hinsichtlich der Kontrolle von „Reinigungsdiensten und Reinigungsartikel für
Luftfahrtunternehmen“ (Sicherheitskontrollen etc.) die entsprechenden
Sicherheitsbeauftragten bestellt worden im Sinne dieser Verordnung? Nach
welchen Kriterien erfolgt die Zuverlässigkeitskontrolle im Sinne dieser
Verordnung (Punkt 10 der Anlage)? Welche Ausbildung benötigen
Sicherheitsbeauftragte?
68. Werden
die Sicherheitskontrollen für die „Allgemeine Luftfahrt“ von der Exekutive,
Luftfahrtunternehmen, Flufhafenbetreiber oder privaten Sicherheitsunternehmen
vorgenommen (Punkt 11 der Anlage)?
69. Liegt
das nationale Schulungsprogramm für Luftsicherheit bereits vor? Wenn nein,
warum nicht? Wenn ja, seit wann?
70. Wie
oft wurden 2003 und 2004 bei den Sicherheitskontrollen – gleichgültig von wem
durchgeführt – verbotene Gegenstände (i.S. der Anlage) beschlagnahmt (Ersuche
um Auflistung auf Jahre und Flughäfen)?
71. Wie
viele und welche privaten Sicherheitsunternehmen sind in Österreich auf
Zivilflughäfen eingesetzt bzw. mit Sicherheitsaufgaben beauftragt?
72. Welche
Kosten fallen für das BMI durch den Einsatz privater Sicherheitsunternehmen auf
Österreichs Zivilflughäfen jährlich an (Aufschlüsselung der Kosten pro
Unternehmen und Zivilflughafen)? Wo sind diese für das Jahr 2004 budgetiert
(Ersuche um Bekanntgabe der Budgetposition)?
73. Welche
Kosten sind bislang für das BMI durch die tägliche Fachaufsicht auf Österreichs
Zivilflughäfen angefallen (Aufschlüsselung der Kosten pro Unternehmen und
Zivilflughafen)?
74. Welche
Kosten sind bislang durch die Einschulung der MitarbeiterInnen der einzelnen
Sicherheitsunternehmen für das BMI angefallen (Aufschlüsselung der Kosten pro
Unternehmen und Zivilflughafen)?
75. Wie
wird konkret die gesetzlich vorgeschriebene Verlässlichkeit der MitarbeiterInnen der beauftragten
Sicherheitsunternehmen auf Zivilflughäfen überprüft (Aufschlüsselung der
konkreten Überprüfungsmaßnahmen)?
76. Welche
Befähigungszeugnisse muss das Sicherheitspersonal besitzen (Punkt 12.2.3 der
Anlage)?
77. Gibt
es derzeit bereits ein Sicherheitskonzept für alle „Kleinflughäfen“ bzw.
„Flugfeldern“ (z.B. für Sportflugzeuge, Segelflugzeuge, Rettungshubschrauber
etc.)?
Wenn ja, seit wann?
Haben die Sicherheitsdirektionen die entsprechenden Sicherheitskonzepte bereits
erstellt?
Wenn nein, weshalb nicht? Fehlen dafür noch immer die gesetzlichen Grundlagen?
78. Wie
viele derartiger „Kleinflughäfen“ bzw. „Flugfelder“ gibt es zur Zeit in
Österreich (Aufschlüsselung der jeweiligen Standorte)?
79. Welche
Ergebnisse erbrachten die stichprobenartigen Sicherheitskontrollen auf den
kleinen Flughäfen (Flugfeldern)? Wie viele Kontrollen wurden 2003 und 2004
durchgeführt? Durch wen wurden diese durchgeführt?
80. Welche
legistischen Maßnahmen sind noch notwendig um ein Sicherheitskonzept für
„Kleinflughäfen“ bzw. „Flugfelder“ – die von der EU-Verordnung nicht erfasst
sind –in Österreich umzusetzen bzw. durchzusetzen?
81. Haben
Sie hinsichtlich eines Sicherheitskonzeptes für „Kleinflughäfen“ bzw.
„Flugfelder“ mit den neuen Mitgliedsstaaten bzw. der Schweiz Kontakt
aufgenommen? Wenn nein, weshalb nicht?
Wenn ja, wann und was wurde dabei vereinbart?
82. Wann
werden alle Sicherheitskonzepte für alle „Kleinflughäfen“ bzw. „Flugfelder“ in
Österreich vorliegen?