2032/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend die Anfragebeantwortung zur Anzeigenschaltung in der rechtsextremen „Aula"

In der Anfragebeantwortung (1695/AB XXII. GP) zur schriftlichen Anfrage 1710/J betreffend
die Schaltung einer Anzeige Ihres Ressorts in der vom Dokumentationsarchiv des
österreichischen Widerstands als rechtsextrem eingestuften Zeitschrift „Aula" schreiben Sie,
dass die Schaltung nicht von Ihnen, sondern von Ihrem Staatssekretär Univ.-Prof. Dr.
Reinhart Waneck in Auftrag gegeben wurde. Schenkt man Ihrer Beteuerung Glauben, erfolgte
die rund 410 Euro Kosten verursachende Anzeigenschaltung in der „Aula" ohne Ihr Wissen,
erst im nachhinein seien Sie hiervon in Kenntnis gesetzt worden.

Daraus lassen sich folgende Schlüsse ziehen: Erstens sind Sie Ihrer Aufsichtspflicht
gegenüber Ihrem weisungsgebundenen Staatssekretär Waneck nicht nachgekommen, hätte
doch die Schaltung der Anzeige in der „Aula" Ihre Zustimmung bedurft. Zweitens illustriert
dieser Fall sehr eindrucksvoll, wie eigenmächtig Ihr Staatssekretär im Gesundheitsressort
schaltete und waltete. Drittens ist zu kritisieren, dass Sie auf die Frage 4, ob Ihnen die
Charakterisierung der „Aula" als rechtsextreme Zeitschrift bekannt ist, und Frage 7, warum
die Anzeige des BMGF in der „Aula" nicht als solche gekennzeichnet wurde, mit keinem
Wort eingehen.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

1.              Welche Gründe können Sie für das eigenmächtige Vorgehen Ihres Staatssekretärs,
ohne Ihr Wissen eine Anzeige in der „Aula" zu schalten, anführen?

2.              Auf welche gesetzliche Grundlage können Sie in diesem Zusammenhang verweisen?


3.             Besaß Staatssekretär Waneck eine Unterschriftsermächtigung Ihrerseits für derartige
Zwecke, wie der oben erwähnten Anzeigenschaltung in der „Aula"?

4.             Wenn ja, über welches Budget verfügte selbiger?

5.             Wann wurden Sie von Gesundheitsstaatssekretär Univ.-Prof. Dr. Reinhart Waneck
über dessen Anzeigenschaltung in der rechtsextremen „Aula" unterrichtet?

6.             Ist Ihnen die Charakterisierung des Dokumentationsarchivs des österreichischen
Widerstands der „Aula" als rechtsextreme Zeitschrift bekannt?

7.             Wenn ja, wie rechtfertigen Sie diese Schaltung der Anzeige in der „Aula" - auch
aufgrund der Tatsache, dass dieselbe nur via Abonnement erhältlich ist, somit nur über
eine sehr kleine Leserschaft verfügt?

8.             Warum wurde die Anzeige in der „Aula" nicht als solche gekennzeichnet, welche
Gesetzeslage können sie diesbezüglich ins Treffen führen?