2040/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

 

betreffend Öffentlichkeitsarbeit des Ressorts

 

 

 

Die vielfältigen Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit  legen den Schluss nahe, dass die Ausgaben dafür umso größer sind, je weniger herzeigbare Erfolge die Regierungsarbeit aufweist.

 

So wurde die Ambulanzgebührenregelung  vor ihrer Aufhebung ebenso beworben wie die Unfallrentenbesteuerung. Bei der Unfallrentenbesteuerung wurde die Regelung der Unfallrentenbesteuerung ebenso wie die Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung als Erfolg des Sozialministers in zahlreichen Inseraten beworben.

 

Die Pensionsreform 2000 wurde ebenso wie die Pensionsreform 2003 von mehreren Ministerien und teilweise mit völlig unterschiedlichen Inhalten beworben.

 

Einzelne Ministerien haben in ihrer Öffentlichkeits- und Inseratenarbeit merkwürdigerweise Schwerpunktaktionen in ihrem Herkunftsbundesland und / oder auch in parteinahen Publikationen bzw. vor Wahlen gesetzt.

 

Obwohl der Rechnungshof deshalb  Kriterien für die Öffentlichkeits-, Werbe- und Informationsarbeit der Bundesregierung eingefordert hat, fehlen diese Kriterien bis heute:

Unter anderem will der Rechnungshof festgehalten wissen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch bei der Finanzierung von Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung gelten. Die Grenzen zwischen zulässiger und unzulässiger Finanzierung würden die Prüfer dann erreicht sehen, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt. Außerdem wäre es ihrer Meinung nach erforderlich, dass die Bundesregierung bzw. das jeweilige Bundesministerium deutlich als Bundesregierung bzw. Bundesministerium in Erscheinung treten und der Eindruck einer werbenden Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermieden wird. (Parlamentskorrespondenz, 9.10.2003)

 

Aus den auch vom Rechnungshof angeführten Gründen haben Abgeordnete der Oppositionsparteien immer wieder, auch schon vor Bildung der schwarzblauen Koalition im Februar 2000 versucht, über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung Auskunft zu erhalten und sind in vielen Fällen an der Auskunftsbereitschaft von Mitgliedern der Bundesregierung gescheitert. Mit Verweisen auf frühere Anfragebeantwortungen, mit Weglassungen (z.B. der Umsatzsteuer) oder auch mit dem untragbaren Hinweis, dass eine Antwort aus „verwaltungsökonomischen Gründen“ nicht möglich sei, wird das Auskunftsrecht der Abgeordneten seit der Bildung der schwarzblauen Koalition mehr als je zuvor blockiert.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen dennoch und deshalb folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

 

  1. Wie hoch ist der Gesamtbetrag (inkl. USt), der jeweils in den Jahren 1998, 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 von Ihrem Ressort einschliesslich aller Dienststellen für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung bzw. Informationsarbeit ausgegeben wurde?

 

  1. Wie hoch waren die in den jeweiligen Budgetvoranschlägen für 1998 – 2003 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit für Ihr Ressort (einschliesslich aller Dienststellen und vorgelagerten Einrichtungen) ausgewiesenen Beträge?

 

  1. Wie hoch sind die Beträge ( inkl. USt), die von Ihrem Ressort im Jahr 2004 bisher  (bitte in der Antwort den Stichtag ausweisen) für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit ausgegeben wurden?

 

  1. Wie hoch sind die im Budgetvoranschlag 2004 für Öffentlichkeitsarbeit, Werbung und Informationsarbeit für Ihr Ressort ausgewiesenen Beträge (einschliesslich aller Dienststellen und vorgelagerten Einrichtungen)?

 

  1. Für welche Publikationen wurden in den Jahren 2003 und 2004 von Ihrem Ressort Inserate geschaltet bzw. Druckkostenbeiträge geleistet (bitte die Beträge mit USt ausweisen)?

 

  1. Welche Inseratenkampagnen wurden von Ihrem Ressort (einschliesslich aller Dienststellen und vorgelagerten Einrichtungen)  in den Jahren 2003 und 2004 (bitte den Stichtag ausweisen) mit welchen Mitteln finanziert?