2049/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Wirtschaft & Arbeit
betreffend Öffentlichkeitsarbeit
des Ressorts
Die vielfältigen
Aktivitäten der Bundesregierung auf dem Gebiet der Werbung und
Öffentlichkeitsarbeit legen den
Schluss nahe, dass die Ausgaben dafür umso größer sind, je weniger herzeigbare
Erfolge die Regierungsarbeit aufweist.
So wurde die
Ambulanzgebührenregelung vor ihrer
Aufhebung ebenso beworben wie die Unfallrentenbesteuerung. Bei der
Unfallrentenbesteuerung wurde die Regelung der Unfallrentenbesteuerung ebenso
wie die Aufhebung der Unfallrentenbesteuerung als Erfolg des Sozialministers in
zahlreichen Inseraten beworben.
Die
Pensionsreform 2000 wurde ebenso wie die Pensionsreform 2003 von mehreren
Ministerien und teilweise mit völlig unterschiedlichen Inhalten beworben.
Einzelne
Ministerien haben in ihrer Öffentlichkeits- und Inseratenarbeit
merkwürdigerweise Schwerpunktaktionen in ihrem Herkunftsbundesland und / oder
auch in parteinahen Publikationen bzw. vor Wahlen gesetzt.
Obwohl der
Rechnungshof deshalb Kriterien für
die Öffentlichkeits-, Werbe- und Informationsarbeit der Bundesregierung
eingefordert hat, fehlen diese Kriterien bis heute:
Unter anderem
will der Rechnungshof festgehalten wissen, dass die Grundsätze der Sparsamkeit,
Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit auch bei der Finanzierung von
Informations- und Werbemaßnahmen der Bundesregierung gelten. Die Grenzen
zwischen zulässiger und unzulässiger Finanzierung würden die Prüfer dann
erreicht sehen, wenn der Sachinhalt eindeutig hinter die werbende Form zurücktritt.
Außerdem wäre es ihrer Meinung nach erforderlich, dass die Bundesregierung bzw.
das jeweilige Bundesministerium deutlich als Bundesregierung bzw.
Bundesministerium in Erscheinung treten und der Eindruck einer werbenden
Einflussnahme zu Gunsten einer Partei vermieden wird. (Parlamentskorrespondenz,
9.10.2003)
Aus den auch vom Rechnungshof angeführten
Gründen haben Abgeordnete der Oppositionsparteien immer wieder, auch schon vor
Bildung der schwarzblauen Koalition im Februar 2000 versucht, über die Öffentlichkeitsarbeit
der Bundesregierung Auskunft zu erhalten und sind in vielen Fällen an der
Auskunftsbereitschaft von Mitgliedern der Bundesregierung gescheitert.
Mit Verweisen auf frühere
Anfragebeantwortungen, mit Weglassungen (z.B. der Umsatzsteuer) oder auch mit
dem untragbaren Hinweis, dass eine Antwort aus „verwaltungsökonomischen
Gründen“ nicht möglich sei, wird das Auskunftsrecht der Abgeordneten seit der
Bildung der schwarzblauen Koalition mehr als je zuvor blockiert.
Die
unterfertigten Abgeordneten stellen dennoch und deshalb folgende
ANFRAGE: