2050/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren
Zu den Kernaufgaben von Nationalratsabgeordneten zählt die
politische Kontrolle der Bundesregierung und ihrer Mitglieder. Im Rahmen dieser
Aufgabe müssen Abgeordnete selbstverständlich auch die Öffentlichkeit und damit
die Medien informieren – ansonsten würde die politische Kontrolle hinter
verschlossenen Türen erfolgen und ins Leere laufen.
In einem Rechtsstaat
ist es das Recht eines jeden Menschen, seine tatsächlichen oder vermeintlichen
Anspruche von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Es ist aber auch
völlig klar, dass bei der Beurteilung der Prozessaussichten das Kostenrisiko
und die Kostentragung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Wer kein
Kostenrisiko trägt, wird eher den Rechtsweg einschlagen. Besonders heikel ist
diese Frage, wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen Medien,
Oppositionsparteien und –poltikerInnen wegen zulässiger Meinungsäußerungen im
Rahmen der politischen Kontrolltätigkeit gerichtlich vorgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1)
Übernimmt das Bundeskanzleramt
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, die der
Bundeskanzler, gegebenenfalls auch seine Staatssekretäre, als Kläger
(Antragsteller) bzw. als Beklagter (Antragsgegner) betreibt?
2)
Welche Kriterien bestehen, ob und wann
das Bundeskanzleramt die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen den
Bundeskanzler (bzw. seine Staatssekretäre) übernimmt?
3)
Übernimmt das Bundeskanzleramt
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
gegebenenfalls Sie als Bundeskanzler (bzw. Ihre Staatssekretäre) gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
führen?
4)
Welche Kosten in welchen gerichtlichen
Verfahren gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
wurden vom Bundeskanzleramt bzw.
Ihren Staatssekretären für Sie seit dem Jahr 2000 übernommen?
5)
Übernimmt das Bundeskanzleramt die
Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
gegen den Bundeskanzler
(bzw. seine Staatssekretäre) führen?
6)
Wird die Generalprokuratur über
Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 5) informiert und wer beauftragt
die einschreitenden RechtsanwältInnen?
7)
Besteht für Gerichtverfahren
(entsprechend der Frage 1 – 5) eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem
werden die Prämien bezahlt?