2053/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Finanzen
betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren des Herrn
Bundesminister für Finanzen gegen OppositionspolitikerInnen und -parteien
Der
Bundesminister für Finanzen bringt immer wieder gerichtliche Klagen gegen
OppositionspolitikerInnen und –parteien ein.
So hat er den
Klub der Grünen Abgeordneten wegen § 7b Mediengesetz nach einer
OTS-APA-Aussendung vom 15. Juli 2003 geklagt. Darin hat der stellvertretende
Klubobmann Karl Öllinger - unter anderem auch den Herrn Finanzminister -
kritisiert: „...’Die Korruption
dampft’, es gebe keine ausreichende Transparenz über die Tätigkeit und das
Einkommen von PolitikerInnen, es fehlten Sanktionen und damit auch die
‚Kategorie der politischen Sauberkeit’. Diesen Befund gab der stellvertretende
Grüne Klubobmann zur Situation rund um die Causa Grasser. Er unterstütze daher
die Forderung des Verfassungsrechtler Theo Öhlinger, der ‚westeuropäische
Standards“ in diesem Bereich einfordert...“
Nachdem der
antragstellende Bundesminister für Finanzen dieses Verfahren in erster Instanz
verloren hat, legte er Berufung ein.
Schlussendlich hat er das Verfahren in zweiter Instanz (rechtskräftig)
verloren.
Das
Oberlandesgericht Wien gesteht dem Bundesminister für Finanzen in seiner
Urteilsbegründung zwar zu, dass die Zusammenfassung der von Öllinger
angeführten Fakten unter dem Begriff „Korruption“ sicherlich als polemisch und
sehr plakativ betrachtet werden könne. Sie stelle aber dennoch nicht einen
grundlosen, persönlichen und damit exzessiven Angriff dar, weil der Autor –
noch dazu im politischen Wettstreit – eine objektiv verständliche Begründung
dafür aus den von ihm gleichzeitig mitgeteilten Vorfällen ableitete. Als solche
wäre sie daher Teil der politischen Diskussion, die von BM Grasser provoziert
worden sei und daher eine, weil mit ausreichender sachlicher Basis versehene,
zulässige Meinungsäußerung bedeuten würde.
Zu den
Kernaufgaben von Nationalratsabgeordneten zählt die politische Kontrolle der
Bundesregierung und ihrer Mitglieder. Im Rahmen dieser Aufgabe müssen
Abgeordnete selbstverständlich auch die Öffentlichkeit und damit die Medien
informieren – ansonsten würde die politische Kontrolle hinter verschlossenen
Türen erfolgen und ins Leere laufen.
In einem
Rechtsstaat ist es das Recht eines jeden Menschen, seine tatsächlichen oder vermeintlichen
Anspruche von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Es ist aber auch
völlig klar, dass bei der Beurteilung der Prozessaussichten das Kostenrisiko
und die Kostentragung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Wer kein
Kostenrisiko trägt, wird eher den Rechtsweg einschlagen. Besonders heikel ist
diese Frage, wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen Oppositionsparteien und
–poltikerInnen wegen zulässiger Meinungsäußerungen im Rahmen der politischen
Kontrolltätigkeit gerichtlich vorgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1)
Übernimmt das Bundesministerium für
Finanzen generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, die
der Bundesminister für Finanzen, gegebenenfalls auch sein Staatssekretär, als
Kläger (Antragsteller) bzw. als Beklagter (Antragsgegner) betreibt?
2)
Welche Kriterien bestehen, ob und wann
das Bundesministerium für Finanzen die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen
des Bundesministers für Finanzen (bzw. seines Staatsekretärs) übernimmt?
3)
Übernimmt das Bundesministerium für
Finanzen generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
der Bundesminister für Finanzen (bzw. sein Staatssekretär) gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
führt?
4)
Welche Kosten in welchen gerichtlichen
Verfahren gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
wurden von Ihrem
Ministerium für Sie bzw. Ihren Staatssekretär seit dem Jahr 2000 übernommen?
5)
Wer trägt die Verfahrenskosten und das
Honorar des Antragsstellervertreters in der Medienrechtssache des
Antragsstellers Mag. Karl-Heinz Grasser gegen den Klub der Grünen Abgeordneten
zum Nationalrat als Antragsgegner wegen § 7b MedienG zu GZ 093 Hv 42/03g des
Landesgerichtes für Strafsachen Wien?
6)
Übernimmt das Bundesministerium für
Finanzen die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
gegen den Bundesminister
für Finanzen (bzw. sein Staatssekretär) führen?
7)
Wird die Generalprokuratur über
Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 6) informiert und wer beauftragt
die einschreitenden RechtsanwältInnen?
8)
Besteht für Gerichtverfahren
(entsprechend der Frage 1 – 6) eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem
werden die Prämien bezahlt?