2055/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend das Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren

 

 

Zu den Kernaufgaben von Nationalratsabgeordneten zählt die politische Kontrolle der Bundesregierung und ihrer Mitglieder. Im Rahmen dieser Aufgabe müssen Abgeordnete selbstverständlich auch die Öffentlichkeit und damit die Medien informieren – ansonsten würde die politische Kontrolle hinter verschlossenen Türen erfolgen und ins Leere laufen.

 

In einem Rechtsstaat ist es das Recht eines jeden Menschen, seine tatsächlichen oder vermeintlichen Anspruche von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen. Es ist aber auch völlig klar, dass bei der Beurteilung der Prozessaussichten das Kostenrisiko und die Kostentragung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen. Wer kein Kostenrisiko trägt, wird eher den Rechtsweg einschlagen. Besonders heikel ist diese Frage, wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen Medien, Oppositionsparteien und –poltikerInnen wegen zulässiger Meinungsäußerungen im Rahmen der politischen Kontrolltätigkeit gerichtlich vorgehen.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

1)      Übernimmt das Bundesministerium generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, die der Bundesminister als Kläger (Antragsteller) bzw. als Beklagter (Antragsgegner) betreibt?

2)      Welche Kriterien bestehen, ob und wann Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen des Bundesministers übernimmt?

3)      Übernimmt das Bundesministerium generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die gegebenenfalls Sie als Bundesminister gegen

a)      Abgeordnete,

b)      Parlamentsklubs,

c)      politische Parteien

d)      PolitikerInnen oder

e)      Medien

 

führen?

4)      Welche Kosten in welchen gerichtlichen Verfahren gegen

a)      Abgeordnete,

b)      Parlamentsklubs,

c)      politische Parteien,

d)      PolitikerInnen oder

e)      Medien

 

wurden von Ihrem Ministerium für Sie bzw. Ihren Amtsvorgänger seit dem Jahr 2000 übernommen?

5)      Übernimmt Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die

a)      Abgeordnete,

b)      Parlamentsklubs,

c)      politische Parteien,

d)      PolitikerInnen oder

e)      Medien

 

gegen den Bundesminister für Inneres führen?

6)      Wird die Generalprokuratur über Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 5) informiert und wer beauftragt die einschreitenden RechtsanwältInnen?

7)      Besteht für Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 5) eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem werden die Prämien bezahlt?