2057/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Landesverteidigung
betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren
Zu den Kernaufgaben von Nationalratsabgeordneten zählt die
politische Kontrolle der Bundesregierung und ihrer Mitglieder. Im Rahmen dieser
Aufgabe müssen Abgeordnete selbstverständlich auch die Öffentlichkeit und damit
die Medien informieren – ansonsten würde die politische Kontrolle hinter
verschlossenen Türen erfolgen und ins Leere laufen.
In einem
Rechtsstaat ist es das Recht eines jeden Menschen, seine tatsächlichen oder
vermeintlichen Anspruche von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.
Es ist aber auch völlig klar, dass bei der Beurteilung der Prozessaussichten das
Kostenrisiko und die Kostentragung eine nicht zu unterschätzende Rolle spielen.
Wer kein Kostenrisiko trägt, wird eher den Rechtsweg einschlagen. Besonders
heikel ist diese Frage, wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen Medien,
Oppositionsparteien und –poltikerInnen wegen zulässiger Meinungsäußerungen im
Rahmen der politischen Kontrolltätigkeit gerichtlich vorgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1)
Übernimmt das Bundesministerium
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, die der
Bundesminister als Kläger (Antragsteller) bzw. als Beklagter (Antragsgegner)
betreibt?
2)
Welche Kriterien bestehen, ob und wann
Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen des
Bundesministers übernimmt?
3)
Übernimmt das Bundesministerium
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
gegebenenfalls Sie als Bundesminister gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
führen?
4)
Welche Kosten in welchen gerichtlichen
Verfahren gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
wurden von Ihrem
Ministerium für Sie bzw. Ihre Amtsvorgänger seit dem Jahr 2000 übernommen?
5)
Übernimmt Ihr Bundesministerium die
Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
gegen den Bundesminister
für Landesverteidigung führen?
6)
Wird die Generalprokuratur über
Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 5) informiert und wer beauftragt
die einschreitenden RechtsanwältInnen?
7)
Besteht für Gerichtverfahren
(entsprechend der Frage 1 – 5) eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem
werden die Prämien bezahlt?