2059/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend das
Kostenrisiko bzw. die Kostenübernahme von Gerichtsverfahren
Zu den Kernaufgaben von Nationalratsabgeordneten zählt die
politische Kontrolle der Bundesregierung und ihrer Mitglieder. Im Rahmen dieser
Aufgabe müssen Abgeordnete selbstverständlich auch die Öffentlichkeit und damit
die Medien informieren – ansonsten würde die politische Kontrolle hinter verschlossenen
Türen erfolgen und ins Leere laufen.
In einem
Rechtsstaat ist es das Recht eines jeden Menschen, seine tatsächlichen oder
vermeintlichen Anspruche von einem unabhängigen Gericht überprüfen zu lassen.
Es ist aber auch völlig klar, dass bei der Beurteilung der Prozessaussichten
das Kostenrisiko und die Kostentragung eine nicht zu unterschätzende Rolle
spielen. Wer kein Kostenrisiko trägt, wird eher den Rechtsweg einschlagen.
Besonders heikel ist diese Frage, wenn Mitglieder der Bundesregierung gegen
Medien, Oppositionsparteien und –poltikerInnen wegen zulässiger
Meinungsäußerungen im Rahmen der politischen Kontrolltätigkeit gerichtlich
vorgehen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
1)
Übernimmt das Bundesministerium
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren, die der
Bundesminister, gegebenenfalls auch seine Staatssekretärin, als KlägerIn
(AntragstellerIn) bzw. als BeklagteR (AntragsgegnerIn) betreibt?
2)
Welche Kriterien bestehen, ob und wann
Ihr Bundesministerium die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Klagen des
Bundesministers (bzw. seiner Staatssekretärin) übernimmt?
3)
Übernimmt das Bundesministerium
generell die Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
gegebenenfalls Sie als Bundesminister (bzw. seine Staatssekretärin gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
führen?
4)
Welche Kosten in welchen gerichtlichen
Verfahren gegen
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
wurden von Ihrem
Ministerium für Sie Ihre Amtsvorgängerin bzw. für Ihre Staatssekretärin bzw.
Ihren früheren Staatssekretär seit dem Jahr 2000 übernommen?
5)
Übernimmt Ihr Bundesministerium die
Kosten bzw. das Kostenrisiko von Gerichtsverfahren die
a) Abgeordnete,
b) Parlamentsklubs,
c) politische Parteien,
d) PolitikerInnen oder
e) Medien
gegen den Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz (bzw. seine
Staatssekretärin) führen?
6)
Wird die Generalprokuratur über
Gerichtverfahren (entsprechend der Frage 1 – 5) informiert und wer beauftragt
die einschreitenden RechtsanwältInnen?
7)
Besteht für Gerichtverfahren
(entsprechend der Frage 1 – 5) eine Rechtsschutzversicherung? Wenn ja, von wem
werden die Prämien bezahlt?