2073/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Parnigoni
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz
betreffend Mitarbeitervorsorgekassen
Seit 1. Jänner 2003 gilt das neue Abfertigungsregime für
alle danach begründeten
Dienstverhältnisse
(betriebliches Mitarbeitervorsorgegesetz - BMVG). In einem
beitragsorientierten Vorsorgemodell werden
vom Arbeitgeber 1,53% des Bruttoentgeltes der
betroffenen Arbeitnehmer abgezogen, von der Gebietskrankenkassa eingehoben und
sollen in
der Mitarbeitervorsorgekasse langfristig angelegt werden.
In
der Realität scheitert die vorgesehen Kapitalanlage bei einer der neun
bestehenden
Mitarbeitervorsorgekassen an der Säumigkeit vieler Arbeitgeber. Mangels Auswahl
einer
Kasse kann die GKK das eingehobene Geld nicht weiterleiten. Das Gesetz sieht
auch keinen
Ausweichmechanismus vor, wenn der Arbeitgeber säumig ist. Als Konsequenz bleibt
das
Geld bei den Krankenversicherungsträgern
zwischengelagert. Es geht bundesweit mittlerweile
um tausende säumige Betriebe, vor allem um kleinere Betriebe ohne Betriebsrat,
und um viele
Millionen Euro an „geparktem“ Kapital.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesministerin für Soziale
Sicherheit, Generationen und Kosumentenschutz
nachstehende
Anfrage:
1.
Was soll mit den Geldern, die derzeit bei den
Krankenversicherungsträgern
zwischengelagert
sind, weiter passieren?
2.
Erhalten die betroffenen Arbeitnehmer Zinsgutschriften
wie bei den
Mitarbeitervorsorgekassen?
3.
Erhalten die betroffenen Arbeitnehmer auch
Kontonachrichten wie bei den
Mitarbeitervorsorgekassen?
4.
An welche Maßnahmen, allenfalls auch legistischer Natur,
ist gedacht, damit die
Umsetzung des BMVG sichergestellt werden kann?