2076/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Versagen in der Volksgruppenförderung - Rechnungshofkritik am Bundeskanzleramt

 

In seinem Wahrnehmungsbericht 2004/4 kritisiert der Rechnungshof mehrere Punkte der Praxis der Volksgruppenförderung des Bundeskanzleramtes. Auch angesichts der Feststellung des Rechnungshofes, dass die anlässlich der Überprüfung der Volksgruppenförderung im Jahr 1997 vom BKA zugesagten Bemühungen nicht hinreichend konsequent fortgeführt wurden, stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)      Gemäß § 9, Abs 7 des Volksgruppengesetzes hat die Bundesregierung dem Nationalrat jährlich über die Volksgruppenförderung Bericht zu erstatten. Dies ist jedoch seit dem Haushaltsjahr 1995 nicht mehr passiert. Warum mißachtet die Bundesregierung, der Sie seit 2000 als Bundeskanzler angehören, diese Bestimmung des Volksgruppengesetzes?

 

2)      Wird die Bundesregierung der Berichtspflicht des Volksgruppengesetzes zumindest ab dem Jahr der neuerlichen Überprüfung durch den Rechnungshof, also ab 2003 nachkommen?

a) Wenn ja, wann ist mit der Berichtsvorlage zu rechnen?

b) Wenn nein, wie rechtfertigen Sie den bewussten und fortgesetzten Gesetzesbruch?

 

3)      Wie sollen die mit Angelegenheiten der Volksgruppenförderung befassten Bediensteten der Abteilung V/7 bei der erfolgten Reduktion der Beschäftigtenzahl, noch dazu wo sie teilweise erheblich mit anderen Aufgaben betraut sind, wie es der Rechnungshof kritisch anmerkt, ihre Aufgaben betreffend Volksgruppenförderung zeitgerecht und ohne Verzögerung erledigen können?

 

4)      Der Rechnungshof empfahl mit seinem Wahrnehmungsbericht 2004/4 zur zeitgerechten Erledigung der Aufgaben eine zeitlich begrenzte Bündelung von Personalressourcen aus dem Sektionsbereich. Das BKA sagte laut Wahrnehmungsbericht zu. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit der Zuleitung der Prüfungsmitteilungen des RH im Juni 2003 bis jetzt unternommen, um diese Empfehlungen umzusetzen?

 

5)      Wie gewährleistet die aufgrund der Kritik des RH an der mangelhaften elektronischen Aktenführung erlassene und mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Büroordnung die einwandfreie Dokumentation im Rahmen des elektronischen Aktes? Welche konkreten Maßnahmen wurden dazu getroffen?

 

6)      Wurde die aufgrund der RH-Kritik in Aussicht gestellte Bagatellgrenze zur schnelleren Abwicklung kleinerer Förderprojekte schon eingeführt?

a) Wenn ja, mit welchem Datum?

b) Wenn nein, wann beabsichtigt Ihr Ressort diese dem RH gegenüber angekündigte Verbesserung einzuführen?

 

7)      Sollte die Bagatellgrenze eingeführt worden sein: wie viele Projekte in welcher Gesamthöhe wurden bereits durch dieses schnellere Verfahren mit einer Bagatellgrenze als förderungswürdig angenommen?

 

8)      Der Rechnungshof stellte in ihrem Wahrnehmungsbericht eine „Unausgewogenheit zwischen den Bevölkerungsanteilen der einzelnen Volksgruppen und ihren Anteil an den Förderungsmitteln“ fest. Was werden Sie unternehmen, um eine größere Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Volksgruppen herzustellen?

 

9)      Wie verteilen sich die vom BKA in der Abrechnung des Jahres 2003 anerkannten Beträge auf die sechs anerkannten Volksgruppen?

 

10)    Der RH kritisiert in seinem Wahrnehmungsbericht, dass die Kategorie der „sonstigen Zuschüsse“ in der Volksgruppenförderung in der Zeit 1998 bis 2003  deutliche Schwankungen aufweist. Welche Projekte, Ausgaben oder Förderungen fallen laut BKA unter „sonstige Zuschüsse“?

 

11)    Was wurde unternommen, um – wie vom RH angeregt – mehr Transparenz betreffend die Zuordnung von Förderungszahlungen, auch auf die einzelnen Volksgruppen - herzustellen?

 

12)    Warum erfolgte entgegen der Zusage des BKA gegenüber dem RH (TB 1997, Reihe Bund 1998/5, S. 49 Abs 15) keine Steigerung der Projektförderung?

 

13)    Was unternahm das BKA nach der neuerlichen Zusage, dass Volksgruppenvereine angeregt werden, vermehrt Projekte zu entwickeln und zu verwirklichen, konkret?

 

14)    Warum war die aufgrund der bereits 1997 stattgefundenen Überprüfung vom RH ausgesprochene Empfehlung, einen Katalog über förderbare und nicht-förderbare Leistungen auszuarbeiten, bei der neuerlichen Überprüfung 2003 noch immer nicht umgesetzt?

 

15)    Wurde der vom BKA in Aussicht gestellte, unter Einbindung der Volksgruppenbeiräte auszuarbeitende Entwurf einer Sonderförderungsrichtlinie bereits ausgearbeitet?

a) Wenn ja, wie lautet dieser Entwurf?

b) Wenn nein, wann wird dieser fertig sein und wird er im jährlich dem Nationalrat zu erstattenden Bericht enthalten sein?

 

16)    Der RH kritisiert, dass die Überprüfung der geförderten Maßnahmen durch eine bloße Belegprüfung durchgeführt wird. Welche konkreten Maßnahmen haben Sei bereits ergriffen, um auch die Übereinstimmung geförderter Projekte mit den Zielen des Volksgruppengesetzes zu überprüfen?

 

17)    Wenn keine konkreten Schritte gesetzt wurden, um auch eine inhaltliche Überprüfung der geförderten Projekte zu gewährleisten: Wann werden welche konkreten Maßnahmen gesetzt, um dieses vom RH geforderte Ziel zu erreichen?

 

18)    Gemäß dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, dem auch Österreich beigetreten ist, war bis 1. Juli 2004 dem Europarat über die Situation der österreichischen Volksgruppen Bericht zu erstatten. Ist dies fristgerecht erfolgt?

a) Wenn ja, wann und wie lautet dieser Bericht?

b) Wenn nein, warum nicht und wann wird er dem Europarat vorgelegt werden?