2076/J XXII. GP
Eingelangt am 09.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
betreffend Versagen
in der Volksgruppenförderung - Rechnungshofkritik am Bundeskanzleramt
In seinem Wahrnehmungsbericht 2004/4
kritisiert der Rechnungshof mehrere Punkte der Praxis der Volksgruppenförderung
des Bundeskanzleramtes. Auch angesichts der Feststellung des Rechnungshofes,
dass die anlässlich der Überprüfung der Volksgruppenförderung im Jahr 1997 vom
BKA zugesagten Bemühungen nicht hinreichend konsequent fortgeführt wurden,
stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende
ANFRAGE:
1) Gemäß
§ 9, Abs 7 des Volksgruppengesetzes hat die Bundesregierung dem Nationalrat
jährlich über die Volksgruppenförderung Bericht zu erstatten. Dies ist jedoch
seit dem Haushaltsjahr 1995 nicht mehr passiert. Warum mißachtet die
Bundesregierung, der Sie seit 2000 als Bundeskanzler angehören, diese
Bestimmung des Volksgruppengesetzes?
2) Wird
die Bundesregierung der Berichtspflicht des Volksgruppengesetzes zumindest ab
dem Jahr der neuerlichen Überprüfung durch den Rechnungshof, also ab 2003
nachkommen?
a) Wenn ja, wann
ist mit der Berichtsvorlage zu rechnen?
b) Wenn nein, wie
rechtfertigen Sie den bewussten und fortgesetzten Gesetzesbruch?
3) Wie
sollen die mit Angelegenheiten der Volksgruppenförderung befassten Bediensteten
der Abteilung V/7 bei der erfolgten Reduktion der Beschäftigtenzahl, noch dazu
wo sie teilweise erheblich mit anderen Aufgaben betraut sind, wie es der
Rechnungshof kritisch anmerkt, ihre Aufgaben betreffend Volksgruppenförderung
zeitgerecht und ohne Verzögerung erledigen können?
4) Der
Rechnungshof empfahl mit seinem Wahrnehmungsbericht 2004/4 zur zeitgerechten
Erledigung der Aufgaben eine zeitlich begrenzte Bündelung von
Personalressourcen aus dem Sektionsbereich. Das BKA sagte laut
Wahrnehmungsbericht zu. Welche konkreten Maßnahmen wurden seit der Zuleitung
der Prüfungsmitteilungen des RH im Juni 2003 bis jetzt unternommen, um diese
Empfehlungen umzusetzen?
5) Wie
gewährleistet die aufgrund der Kritik des RH an der mangelhaften elektronischen
Aktenführung erlassene und mit 1. Jänner 2004 in Kraft getretene Büroordnung
die einwandfreie Dokumentation im Rahmen des elektronischen Aktes? Welche
konkreten Maßnahmen wurden dazu getroffen?
6) Wurde
die aufgrund der RH-Kritik in Aussicht gestellte Bagatellgrenze zur schnelleren
Abwicklung kleinerer Förderprojekte schon eingeführt?
a) Wenn ja, mit
welchem Datum?
b) Wenn nein,
wann beabsichtigt Ihr Ressort diese dem RH gegenüber angekündigte Verbesserung
einzuführen?
7) Sollte
die Bagatellgrenze eingeführt worden sein: wie viele Projekte in welcher
Gesamthöhe wurden bereits durch dieses schnellere Verfahren mit einer
Bagatellgrenze als förderungswürdig angenommen?
8) Der
Rechnungshof stellte in ihrem Wahrnehmungsbericht eine „Unausgewogenheit
zwischen den Bevölkerungsanteilen der einzelnen Volksgruppen und ihren Anteil
an den Förderungsmitteln“ fest. Was werden Sie unternehmen, um eine größere
Verteilungsgerechtigkeit zwischen den Volksgruppen herzustellen?
9) Wie
verteilen sich die vom BKA in der Abrechnung des Jahres 2003 anerkannten
Beträge auf die sechs anerkannten Volksgruppen?
10) Der RH
kritisiert in seinem Wahrnehmungsbericht, dass die Kategorie der „sonstigen
Zuschüsse“ in der Volksgruppenförderung in der Zeit 1998 bis 2003 deutliche Schwankungen aufweist. Welche
Projekte, Ausgaben oder Förderungen fallen laut BKA unter „sonstige Zuschüsse“?
11) Was wurde
unternommen, um – wie vom RH angeregt – mehr Transparenz betreffend die
Zuordnung von Förderungszahlungen, auch auf die einzelnen Volksgruppen -
herzustellen?
12) Warum
erfolgte entgegen der Zusage des BKA gegenüber dem RH (TB 1997, Reihe Bund
1998/5, S. 49 Abs 15) keine Steigerung der Projektförderung?
13) Was unternahm
das BKA nach der neuerlichen Zusage, dass Volksgruppenvereine angeregt werden,
vermehrt Projekte zu entwickeln und zu verwirklichen, konkret?
14) Warum war
die aufgrund der bereits 1997 stattgefundenen Überprüfung vom RH ausgesprochene
Empfehlung, einen Katalog über förderbare und nicht-förderbare Leistungen
auszuarbeiten, bei der neuerlichen Überprüfung 2003 noch immer nicht umgesetzt?
15) Wurde der
vom BKA in Aussicht gestellte, unter Einbindung der Volksgruppenbeiräte
auszuarbeitende Entwurf einer Sonderförderungsrichtlinie bereits ausgearbeitet?
a) Wenn ja, wie
lautet dieser Entwurf?
b) Wenn nein,
wann wird dieser fertig sein und wird er im jährlich dem Nationalrat zu
erstattenden Bericht enthalten sein?
16) Der RH
kritisiert, dass die Überprüfung der geförderten Maßnahmen durch eine bloße
Belegprüfung durchgeführt wird. Welche konkreten Maßnahmen haben Sei bereits
ergriffen, um auch die Übereinstimmung geförderter Projekte mit den Zielen des
Volksgruppengesetzes zu überprüfen?
17) Wenn
keine konkreten Schritte gesetzt wurden, um auch eine inhaltliche Überprüfung
der geförderten Projekte zu gewährleisten: Wann werden welche konkreten
Maßnahmen gesetzt, um dieses vom RH geforderte Ziel zu erreichen?
18) Gemäß dem
Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten, dem auch Österreich
beigetreten ist, war bis 1. Juli 2004 dem Europarat über die Situation der
österreichischen Volksgruppen Bericht zu erstatten. Ist dies fristgerecht
erfolgt?
a) Wenn ja, wann
und wie lautet dieser Bericht?
b) Wenn nein, warum nicht und wann wird er dem Europarat vorgelegt werden?