2079/J XXII. GP

Eingelangt am 09.07.2004
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Anfrage

des Abgeordneten DI Dr. Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Vereinbarungen zwischen den Österreichischen Bundesforste AG und der
Firma Bernegger (Molln)

Die Firma Bernegger in Molln (Oberösterreich) betreibt einen Kalk-Steinbruch auf
Flächen, die sich in der Verwaltung der oberösterreichischen Bundesforste AG
befinden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Welche konkreten Vertragsvereinbarungen für diesen Abbau, insbesondere
Beginn und Laufzeit, Pachtzins, Gesamt- und Jahresfördermenge u.a. wurden
getroffen?

2.             Welches ist der genaue Gestand des Vertrages? Welche Nutzungen sind im
Einzelnen damit abgedeckt?

3.             Gibt es Nebenvereinbarungen und Zusatzklauseln betreffend Minimierung
ökologischer Belastungen für die Umwelt, die Wasserressourcen und
insbesondere hinsichtlich Rekultivierungsmaßnahmen?

4.             Welche Rücksichten wurden im Rahmen der Vertragsgestaltung auf relevante
Fragen der Naherholung, insbesondere im Bereich Grünburger Hütte,
Schoberstein und dem dazugehörigen Wegenetz, genommen?

5.             Zwischen welchen Tourismus-, und Alpinvereinen und der ÖBF AG bestehen
langfristige Verträge oder Vereinbarungen betreffend der Wanderwege im Umfeld
des verpachteten Abbau-Areals und der angesprochenen Schutzhütten?

6.             Gibt es in dem angesprochenen Gebiet auch sogenannte „ersessene
Wegerechte"? Wenn ja, welche Wege sind dies im Einzelnen?

7.             Gibt es neben den Vereinbarungen in dem besagten Steinbruch-Gebiet noch
weitere Verträge mit der Firma Bernegger? Wenn ja, welche?

8.             Welche Haftungsregelungen sind in dem Vertrag enthalten? Welche
behördlichen Auflagen im Rahmen der Abbau-Genehmigung wurden im
Einzelnen erteilt?