2084/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend „Steuerliche Gleichstellung verschiedengeschlechtlicher und

gleichgeschlechtlicher Paare"

Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind vor dem Gesetz in Österreich immer noch
Fremde, auch wenn lesbische und schwule Paare oftmals Jahrzehnte zusammen leben.

Im Einleitungstext der Anfrage 2028/J XXII.GP der Abgeordneten Dr. Jarolim, Schieder, Heinisch-
Hosek und GenossInnen werden die grundsätzlichen Probleme ausführlichst dargestellt und
Lösungsansätze aufgezeigt.

Die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften (Paare) betrifft unter
bestimmten Voraussetzungen auch die steuerliche Seite, wie nachfolgende Darstellung zeigt:

„Ein Salzburger hat sich für den Lebensunterhalt seines nicht aus der EU stammenden
Lebenspartner verbürgt, damit diesem - nach sieben Jahren (!) - der weitere Aufenthalt in Salzburg
gewährt wird. Für EhepartnerInnen würde diese Aufenthaltsbewilligung automatisch bewilligt,
diese Möglichkeit steht aber bekanntermaßen homosexuellen Menschen in Österreich nicht zur
Verfügung.

Haben es die beiden Männer nun endlich geschafft, sämtliche bürokratischen Hürden zum
gemeinsamen Leben in Salzburg zu überwinden, so wird die Partnerschaft nunmehr von Seiten des
Finanzamtes vor ernsthafte Probleme gestellt:

Gelten Unterhaltszahlungen bei heterosexuellen Paaren als sittliche Verpflichtung (und sind somit
steuerfrei), so fordert das Finanzamt in diesem Fall Schenkungssteuer zum Höchststeuersatz, da es
sich bei gleichgeschlechtlichen LebenspartnerInnen vor dem Gesetz um völlig fremde Personen
handelt.


Die Forderung des Finanzamtes beläuft sich auf knapp EUR 12.000,--; zahlbar innerhalb von 14
Tagen. Diese können von dem Studenten unmöglich aufgebracht werden, ist es diesem ja auch noch
zu allem Überfluss - und wiederum im Gegensatz zu Ehepartnerinnen - verboten, einer Arbeit
nachzugehen."

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage:

1.              Ist es rechtlich korrekt, dass das Finanzamt im geschilderten Fall Schenkungssteuer im
Höchststeuersatz geltend macht?

2.              Wenn ja, auf welche gesetzliche Bestimmungen stützt sich diese Vollzugspraxis?

3.              Welche gesetzlichen Bestimmungen müssten geändert werden um eine Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften gegenüber verschiedengeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften zu erreichen?

4.              Werden Sie entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen und dem Nationalrat vorlegen?

5.              Wenn nein, warum nicht?

6.              Werden Sie einer Regierungsvorlage zur Einführung „Eingetragenen Partnerschaft" zu
stimmen?

7.              Wenn nein, warum nicht?

8.              Werden Sie einer Regierungsvorlage für eine Generalklausel im bürgerlichen Gesetzbuch
durch die klargestellt wird, dass unter dem Begriff „Lebensgemeinschaft" im Bundesrecht
sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften verstanden
werden, zu stimmen?

9.              Wenn nein, warum nicht?

10.       In welchen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es bereits eine steuerliche
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften bzw. Paaren? Welche Regelungen gelten in diesen Ländern?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)