2084/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an
den Bundesminister für Finanzen
betreffend „Steuerliche Gleichstellung
verschiedengeschlechtlicher und
gleichgeschlechtlicher Paare"
Gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften sind vor dem Gesetz in
Österreich immer noch
Fremde, auch wenn lesbische und schwule Paare oftmals Jahrzehnte zusammen
leben.
Im Einleitungstext der Anfrage 2028/J XXII.GP der Abgeordneten Dr.
Jarolim, Schieder, Heinisch-
Hosek und GenossInnen werden die
grundsätzlichen Probleme ausführlichst dargestellt und
Lösungsansätze aufgezeigt.
Die
Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften (Paare) betrifft
unter
bestimmten Voraussetzungen auch die
steuerliche Seite, wie nachfolgende Darstellung zeigt:
„Ein
Salzburger hat sich für den Lebensunterhalt seines nicht aus der EU stammenden
Lebenspartner verbürgt, damit diesem - nach sieben Jahren (!) - der weitere
Aufenthalt in Salzburg
gewährt wird. Für EhepartnerInnen würde diese Aufenthaltsbewilligung
automatisch bewilligt,
diese Möglichkeit steht aber bekanntermaßen homosexuellen Menschen in
Österreich nicht zur
Verfügung.
Haben es die
beiden Männer nun endlich geschafft, sämtliche bürokratischen Hürden zum
gemeinsamen Leben in Salzburg zu
überwinden, so wird die Partnerschaft nunmehr von Seiten des
Finanzamtes vor ernsthafte Probleme gestellt:
Gelten Unterhaltszahlungen bei heterosexuellen Paaren als sittliche
Verpflichtung (und sind somit
steuerfrei), so fordert das Finanzamt in diesem Fall Schenkungssteuer zum
Höchststeuersatz, da es
sich bei gleichgeschlechtlichen
LebenspartnerInnen vor dem Gesetz um völlig fremde Personen
handelt.
Die Forderung des
Finanzamtes beläuft sich auf knapp EUR 12.000,--; zahlbar innerhalb von 14
Tagen. Diese können von dem Studenten
unmöglich aufgebracht werden, ist es diesem ja auch noch
zu allem Überfluss - und wiederum im
Gegensatz zu Ehepartnerinnen - verboten, einer Arbeit
nachzugehen."
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den
Bundesminister für Finanzen nachstehende
Anfrage:
1.
Ist es rechtlich korrekt, dass das Finanzamt im geschilderten Fall
Schenkungssteuer im
Höchststeuersatz geltend macht?
2.
Wenn ja, auf
welche gesetzliche Bestimmungen stützt sich diese Vollzugspraxis?
3.
Welche gesetzlichen Bestimmungen müssten geändert werden um eine
Gleichstellung
gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften gegenüber
verschiedengeschlechtlicher
Lebensgemeinschaften zu erreichen?
4.
Werden Sie entsprechende Gesetzesänderungen vorschlagen und dem
Nationalrat vorlegen?
5.
Wenn nein, warum
nicht?
6.
Werden Sie einer Regierungsvorlage zur Einführung „Eingetragenen
Partnerschaft" zu
stimmen?
7.
Wenn nein, warum nicht?
8.
Werden Sie einer Regierungsvorlage für eine Generalklausel im
bürgerlichen Gesetzbuch
durch die klargestellt wird, dass unter dem Begriff „Lebensgemeinschaft"
im Bundesrecht
sowohl gleich- als auch verschiedengeschlechtliche Lebensgemeinschaften
verstanden
werden, zu stimmen?
9.
Wenn nein, warum
nicht?
10.
In welchen anderen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gibt es
bereits eine steuerliche
Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen und verschiedengeschlechtlichen
Lebensgemeinschaften bzw. Paaren? Welche Regelungen gelten in diesen Ländern?
(Ersuche jeweils um Aufschlüsselung)