2086/J XXII. GP
Eingelangt am 12.07.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister
für Inneres
betreffend Lage der
AsylwerberInnen nach dem neuen Asylgesetz
Am 1. Mai 2004 trat das neue Asylgesetz mit
mehreren von RechtsexpertInnen, Menschenrechts-NGOs und Grünen als verfassungs-
und völkerrechtswidrig kritisierten Bestimmungen in Kraft. Es ist zu
befürchten, dass das neue Asylgesetz sich auch in der Praxis als ein
Asylverhinderungsgesetz herausstellt und die Sicherheit und das Leben von
AsylwerberInnen bedroht.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
1) Wie
viele verfahrensfreie Zurückweisungen von AsylwerberInnen an der
österreichischen Grenze hat es seit in Kraft treten des neuen Asylgesetzes am 1.
Mai 2004 bis zur Anfragebeantwortung gegeben (aufgeschlüsselt nach Monaten)?
2) An
welchen Grenzen hat es diese verfahrensfreien Zurückweisungen von Asylanträgen
gegeben (aufgeschlüsselt nach Grenzübergang und Zahl der Zurückweisungen)?
3) Wie
viele Asylanträge wurden zwischen dem 1. Mai und der Anfragebeantwortung
gestellt, die unter das Dublin-Übereinkommen fallen (aufgeschlüsselt nach
Monaten)?
4) Wie
viele dieser Anträge wurden bereits zurückgewiesen (aufgeschlüsselt nach
Monaten)?
5) Wie
viele der verfahrensfreien Zurückweisungen sind aufgrund von
Drittstaatssicherheit und wie viele aufgrund von vertraglicher Unzuständigkeit
erfolgt (aufgeschlüsselt nach Monaten)?
6) Wie
viele der Zurückweisungen wegen vertraglicher Unzuständigkeit betrafen die
neuen EU-Mitgliedsstaaten Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Polen?
7) In
wie vielen Fällen dieser Zurückweisungen erfolgten tatsächlich
Zurückschiebungen (aufgeschlüsselt nach Monat und Land)?
8) Wie
viele abweisende Entscheidungen in Fällen von unbegleiteten minderjährigen
AsylwerberInnen hat es seit 1. Mai in den Erstaufnahmestellen gegeben?
9) Wie
viele der zwischen dem 1. Mai 2004 und der Anfragebeantwortung gestellten
Asylanträge wurden als „offensichtlich unbegründete Asylanträge“ abgewiesen?
10) Wie
viele AsylwerberInnen wurden zwischen 1. Mai 2004 und der Anfragebeantwortung
von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 34a Asylgesetz
festgenommen (aufgeschlüsselt nach Monaten und dem Zweck der Festnahme)?
11) Nach
welchen Kriterien wurden die RechtsberaterInnen für die Erstaufnahmestellen
(EAST) ausgewählt?
12) Inwiefern
war die in den Erläuterungen zum Asylgesetz erwähnte Voraussetzung der
asylrechtlichen Kenntnisse bei der Auswahl der RechtsberaterInnen ausschlaggebend?
13) Wie
viele der RechtsberaterInnen wurden auf Empfehlung des Beirats für Asyl- und
Migrationsfragen angestellt?
14) Warum
wurde vom Innenministerium entschieden, dass der Integrationsfonds die Bewerbungen von potenziellen
RechtsberaterInnen abwickelt und zum Beispiel nicht eine
Personalberatungsfirma?
15) Haben
die in den Erstaufnahmestellen tätigen RechtsberaterInnen zum Zeitpunkt der
Anfragebeantwortung schon Dienstverträge erhalten?
a) Wenn ja, wann genau wurden ihnen die Dienstverträge vom
Innenministerium zur Unterschrift vorgelegt und warum waren die Dienstverträge
nicht bereits bei der Arbeitsaufnahme der RechtsberaterInnen Anfang Mai fertig?
b) Wenn
nein, warum nicht und wann werden die RechtsberaterInnen ihre Arbeit mit
Dienstverträgen ausführen können?
16) Um
was für eine Art von Dienstverhältnis handelt es sich bei der Tätigkeit von
RechtsberaterInnen?
17) Wie
erfolgt die Abrechnung der Leistungen der RechtsberaterInnen? Werden sie vom
Innenministerium nur für die Anzahl der Stunden bezahlt, während derer sie
Rechtsberatung durchführen?
18) Wie
erfolgt die Zuweisung der Beratungsstunden an die RechtsberaterInnen? Wie viel
Stunden oder Tage im Voraus erfahren RechtsberaterInnen von den ihnen
zugewiesenen Beratungsterminen?
19) Wie
viel Zeit haben RechtsberaterInnen im Schnitt, um sich auf die Rechtsberatung
für eine/n konkrete/n AsylwerberIn vorzubereiten?
20) Wie
viel Zeit haben RechtsberaterInnen im Schnitt, um den konkreten Rechtsberatungsfall
nachzubereiten?
21) Hat
sich das Innenministerium von RechtsberaterInnen getrennt, die seit In Kraft
Treten des neuen Asylgesetzes vom Innenministerium engagiert worden waren? Wenn
ja, von wie vielen und was waren die Gründe?
22) In
der Anfragebeantwortung 1483/AB XXII. GP haben Sie auf die Frage, wie Sie die
Aufrechterhaltung des Vertrags mit der Firma European Homecare rechtfertigen,
geantwortet: "Die angesprochene Kritik an der Vertragserfüllung durch die
Firma European Homecare (EHC) wird aufmerksam verfolgt und den Vorwürfen
nachgegangen. Dort, wo ein Adaptierungsbedarf zu Tage getreten ist, wurden
entsprechende Maßnahmen gesetzt. Darüber hinaus wurde ICMPD beauftragt, den
gesamten Bereich der Betreuung von Asylwerbern in Traiskirchen zu evaluieren
und dabei stellt die Vertragserfüllung durch EHC einen wesentlichen Faktor dar.
Es wird um Verständnis ersucht, dass dem Bericht nicht vorgegriffen werden
kann." Liegt der in der Anfragebeantwortung 1483/AB XXII: GP erwähnte
Bericht der Organisation ICMPD betreffend die Evaluierung des gesamten Bereichs
der Betreuung von Asylwerbern in Traiskirchen bzw. betreffend die damit
verbundene Frage der Vetragserfüllung durch European Homecare (EHC) bereits
vor?
23) Wenn ja:
a) Wie
ist der genaue Wortlaut des Berichts?
b) Wann
werden Sie den Bericht dem für Asylagenden zuständigen parlamentarischen
Innenausschuss zur Verfügung stellen?
c) Zu
welchem Ergebnis kommt ICMPD in diesem Bericht und was konkret sind eventuelle
Kritikpunkte?
d)
Gibt es
Empfehlungen des ICMPD und wurde diesen entsprochen?
Wenn ja, wie?
Wenn nein, warum nicht?
e) Was
für Maßnahmen haben Sie aufgrund des Berichts veranlasst?
24) Wenn
der erwähnte Bericht der Organisation ICMPD noch nicht vorliegt, bis wann muss
ICMPD den Evaluierungsbericht an das BMI übermitteln?
25) Werden
Sie diesen dann an den parlamentarischen Innenausschuss weiterleiten? Wenn
nein, warum nicht?
26) Ist
gewährleistet, dass die in den EAST tätigen MedizinerInnen zwecks Feststellung
der Traumatisierung Dolmetscher beigestellt bekommen?
Wenn
ja,
a) in welchem Ausmaß und mit welcher Ausstattung?
b) sind
die zur Verfügung stehenden DolmetscherInnen geschult auf Dolmetschtätigkeit
für medizinische und psychologische Problemstellungen?
Wenn
nein, wie soll dann Traumatisierung angesichts von Verständigungsproblemen
überhaupt festgestellt werden können?
27) Stimmt
es, dass es eine Weisung und/oder einen Erlass der Behördenleitung gibt, dass
Traumatisierung bei Dublin-Fällen nicht mehr geltend gemacht werden kann?
28)
Wie viele AsylwerberInnen wurden seit dem 1. Mai 2004 in Schubhaft genommen,
weil sie sich „ungerechtfertigt“ aus der EAST entfernt haben?
29) Wann ist
das Verlassen der EAST ungerechtfertigt?
30) Wer ist zuständig für die Feststellung, ob Gründe vorliegen, die das Verlassen der EAST rechtfertigen?