2086/J XXII. GP

Eingelangt am 12.07.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Mag. Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Inneres

 

betreffend Lage der AsylwerberInnen nach dem neuen Asylgesetz

 

Am 1. Mai 2004 trat das neue Asylgesetz mit mehreren von RechtsexpertInnen, Menschenrechts-NGOs und Grünen als verfassungs- und völkerrechtswidrig kritisierten Bestimmungen in Kraft. Es ist zu befürchten, dass das neue Asylgesetz sich auch in der Praxis als ein Asylverhinderungsgesetz herausstellt und die Sicherheit und das Leben von AsylwerberInnen bedroht.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1)         Wie viele verfahrensfreie Zurückweisungen von AsylwerberInnen an der österreichischen Grenze hat es seit in Kraft treten des neuen Asylgesetzes am 1. Mai 2004 bis zur Anfragebeantwortung gegeben (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

 

2)         An welchen Grenzen hat es diese verfahrensfreien Zurückweisungen von Asylanträgen gegeben (aufgeschlüsselt nach Grenzübergang und Zahl der Zurückweisungen)?

 

3)         Wie viele Asylanträge wurden zwischen dem 1. Mai und der Anfragebeantwortung gestellt, die unter das Dublin-Übereinkommen fallen (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

 

4)         Wie viele dieser Anträge wurden bereits zurückgewiesen (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

 

5)         Wie viele der verfahrensfreien Zurückweisungen sind aufgrund von Drittstaatssicherheit und wie viele aufgrund von vertraglicher Unzuständigkeit erfolgt (aufgeschlüsselt nach Monaten)?

 

6)         Wie viele der Zurückweisungen wegen vertraglicher Unzuständigkeit betrafen die neuen EU-Mitgliedsstaaten Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Polen?

 

7)         In wie vielen Fällen dieser Zurückweisungen erfolgten tatsächlich Zurückschiebungen (aufgeschlüsselt nach Monat und Land)?

 

8)         Wie viele abweisende Entscheidungen in Fällen von unbegleiteten minderjährigen AsylwerberInnen hat es seit 1. Mai in den Erstaufnahmestellen gegeben?

 

9)         Wie viele der zwischen dem 1. Mai 2004 und der Anfragebeantwortung gestellten Asylanträge wurden als „offensichtlich unbegründete Asylanträge“ abgewiesen?

 

10)       Wie viele AsylwerberInnen wurden zwischen 1. Mai 2004 und der Anfragebeantwortung von den Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes gemäß § 34a Asylgesetz festgenommen (aufgeschlüsselt nach Monaten und dem Zweck der Festnahme)?

 

11)       Nach welchen Kriterien wurden die RechtsberaterInnen für die Erstaufnahmestellen (EAST) ausgewählt?

 

12)       Inwiefern war die in den Erläuterungen zum Asylgesetz erwähnte Voraussetzung der asylrechtlichen Kenntnisse bei der Auswahl der RechtsberaterInnen ausschlaggebend?

 

13)       Wie viele der RechtsberaterInnen wurden auf Empfehlung des Beirats für Asyl- und Migrationsfragen angestellt?

 

14)       Warum wurde vom Innenministerium entschieden, dass der Integrationsfonds   die Bewerbungen von potenziellen RechtsberaterInnen abwickelt und zum Beispiel nicht eine Personalberatungsfirma?

 

15)       Haben die in den Erstaufnahmestellen tätigen RechtsberaterInnen zum Zeitpunkt der Anfragebeantwortung schon Dienstverträge erhalten?

 

a)       Wenn ja, wann genau wurden ihnen die Dienstverträge vom Innenministerium zur Unterschrift vorgelegt und warum waren die Dienstverträge nicht bereits bei der Arbeitsaufnahme der RechtsberaterInnen Anfang Mai fertig?

 

b)    Wenn nein, warum nicht und wann werden die RechtsberaterInnen ihre Arbeit mit Dienstverträgen ausführen können?

 

16)       Um was für eine Art von Dienstverhältnis handelt es sich bei der Tätigkeit von RechtsberaterInnen?

 

17)       Wie erfolgt die Abrechnung der Leistungen der RechtsberaterInnen? Werden sie vom Innenministerium nur für die Anzahl der Stunden bezahlt, während derer sie Rechtsberatung durchführen?

 

18)       Wie erfolgt die Zuweisung der Beratungsstunden an die RechtsberaterInnen? Wie viel Stunden oder Tage im Voraus erfahren RechtsberaterInnen von den ihnen zugewiesenen Beratungsterminen?

 

19)       Wie viel Zeit haben RechtsberaterInnen im Schnitt, um sich auf die Rechtsberatung für eine/n konkrete/n AsylwerberIn vorzubereiten?

 

20)       Wie viel Zeit haben RechtsberaterInnen im Schnitt, um den konkreten Rechtsberatungsfall nachzubereiten?

 

21)       Hat sich das Innenministerium von RechtsberaterInnen getrennt, die seit In Kraft Treten des neuen Asylgesetzes vom Innenministerium engagiert worden waren? Wenn ja, von wie vielen und was waren die Gründe?

 

22)    In der Anfragebeantwortung 1483/AB XXII. GP haben Sie auf die Frage, wie Sie die Aufrechterhaltung des Vertrags mit der Firma European Homecare rechtfertigen, geantwortet: "Die angesprochene Kritik an der Vertragserfüllung durch die Firma European Homecare (EHC) wird aufmerksam verfolgt und den Vorwürfen nachgegangen. Dort, wo ein Adaptierungsbedarf zu Tage getreten ist, wurden entsprechende Maßnahmen gesetzt. Darüber hinaus wurde ICMPD beauftragt, den gesamten Bereich der Betreuung von Asylwerbern in Traiskirchen zu evaluieren und dabei stellt die Vertragserfüllung durch EHC einen wesentlichen Faktor dar. Es wird um Verständnis ersucht, dass dem Bericht nicht vorgegriffen werden kann." Liegt der in der Anfragebeantwortung 1483/AB XXII: GP erwähnte Bericht der Organisation ICMPD betreffend die Evaluierung des gesamten Bereichs der Betreuung von Asylwerbern in Traiskirchen bzw. betreffend die damit verbundene Frage der Vetragserfüllung durch European Homecare (EHC) bereits vor?

 

23)    Wenn ja:

a)          Wie ist der genaue Wortlaut des Berichts?

b)          Wann werden Sie den Bericht dem für Asylagenden zuständigen parlamentarischen Innenausschuss zur Verfügung stellen?

c)      Zu welchem Ergebnis kommt ICMPD in diesem Bericht und was konkret sind eventuelle Kritikpunkte?

d)            Gibt es Empfehlungen des ICMPD und wurde diesen entsprochen?

Wenn ja, wie?

Wenn nein, warum nicht?

e)          Was für Maßnahmen haben Sie aufgrund des Berichts veranlasst?

 

24)    Wenn der erwähnte Bericht der Organisation ICMPD noch nicht vorliegt, bis wann muss ICMPD den Evaluierungsbericht an das BMI übermitteln?

 

25)    Werden Sie diesen dann an den parlamentarischen Innenausschuss weiterleiten? Wenn nein, warum nicht?

 

26)       Ist gewährleistet, dass die in den EAST tätigen MedizinerInnen zwecks Feststellung der Traumatisierung Dolmetscher beigestellt bekommen?

Wenn ja,

 

a)       in welchem Ausmaß und mit welcher Ausstattung?

 

b)    sind die zur Verfügung stehenden DolmetscherInnen geschult auf Dolmetschtätigkeit für medizinische und psychologische Problemstellungen?

 

Wenn nein, wie soll dann Traumatisierung angesichts von Verständigungsproblemen überhaupt festgestellt werden können?

 

27)       Stimmt es, dass es eine Weisung und/oder einen Erlass der Behördenleitung gibt, dass Traumatisierung bei Dublin-Fällen nicht mehr geltend gemacht werden kann?

 

28)       Wie viele AsylwerberInnen wurden seit dem 1. Mai 2004 in Schubhaft genommen, weil sie sich „ungerechtfertigt“ aus der EAST entfernt haben?

 

29)       Wann ist das Verlassen der EAST ungerechtfertigt?

 

30)       Wer ist zuständig für die Feststellung, ob Gründe vorliegen, die das Verlassen der EAST rechtfertigen?