2091/J XXII. GP
Eingelangt am 31.08.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Offizielle Termine bei Aufenthalt und Übernachtung in Botschaft in Paris 20./21.5.2004
Die Tageszeitung „Kurier“ berichtet in ihrer Ausgabe am 11.8.2004, Sie hätten am 20. und 21. Mai im „Minister-Appartement“ in der österreichischen Botschaft in Paris privat übernachtet – und dies, obwohl das Ministerium im April 2004 angeordnet habe, dass „hochrangige Beamte, die dieses Appartement privat bewohnen, dafür zahlen sollen.“ In der entsprechenden Weisung (lt. Kurier GZ 57.1.1300/0001e-VI.4/2004) soll außerdem stehen “soweit es sich nicht um offizielle Gäste der Botschaft handelt“.
Ihr ehemaliger Kabinetts-Chef Wolfgang Loibl habe, so der Kurier, zu einem späteren Zeitpunkt eine Weisung nach Paris geschickt, in der er klargestellt haben soll, dass das Appartement zur Residenz gehört.
Auf eine diesbezügliche Nachfrage der Grünen im Hauptausschuß vom 11. August haben Sie sinngemäß geantwortet, dass die Pariser Botschaft die einzige wäre, die Geld fürs Übernachten einfordert, dass es weiters so sei, dass auf Einladung des Botschafters alle Personen in der Botschaft übernachten können, und dass Sie in diesen Tagen in Paris nicht nur private, sondern auch offizielle Termine wahrgenommen haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: