2095/J XXII. GP

Eingelangt am 31.08.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Weinzinger, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde

 

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft & Kultur

 

betreffend illegale Tierversuche an der Veterinärmedizinischen Universität Wien

 

 

Laut einem Bericht im „Profil“ vom 19. Juli 2004  sollen an der Veterinärmedizinischen Universität Wien seit Jahren illegale Tierversuche durchgeführt werden. Im Zusammenhang mit einer Dissertation („Einfluss einer Zyklussynchronisation auf Fruchtbarkeit beim Rind“, Oktober 2002) wurden angeblich Versuche gemacht, wobei den Rindern mit ungeeigneten Instrumenten Gewebsproben aus der Gebärmutter entnommen wurden, was zu erheblichen Entzündungen geführt habe. Angeblich waren diese Tierversuche nicht angemeldet und wurden daher illegal durchgeführt, worauf bereits in einem Gutachten im Oktober des Vorjahres hingewiesen worden sei.

 

Weiters wurde eine Anzeige eingebracht, in der fünf Dissertationen angeführt werden, bei denen illegale Tierversuche durchgeführt worden sein sollen. Für zwei der fünf in der Anzeige angeführten Dissertationen habe laut Profil eine Genehmigung beim Wissenschaftsministerium bestanden.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

ANFRAGE:

 

  1. Stimmt es, dass Sie bereits im Oktober des Vorjahres in einem Gutachten über diese illegalen Versuche informiert wurden? Wenn ja, was waren die wesentlichen Angaben in dem Gutachten?

 

  1. Welche Maßnahmen haben Sie aufgrund des Gutachtens ergriffen?

 

  1. Wurden die Vorwürfe untersucht und was war das Ergebnis?

 

  1. Stimmt es, dass es an der Veterinärmedizinischen Universität gängige Praxis ist, dass Tierversuche ohne Genehmigung durchgeführt werden?

 

  1. Stimmt es, dass Versuche an „frei lebenden und verwilderten Katzen“ im Zusammenhang mit einer Dissertation durchgeführt wurden? Wenn ja, waren diese Versuche legal, wurden sie genehmigt und mit welcher Begründung?

 

  1. Welche Dissertationen werden in der Anzeige angeführt und für welche der angeführten  Dissertationen gab es mit welcher Begründung eine Genehmigung beim Wissenschaftsministerium?