2101/J XXII. GP

Eingelangt am 31.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Kriminalität in Wien-Donaustadt

Laut Sicherheitsbericht 2003 stieg die Gesamtkriminalität in Österreich zwischen 2002 und
2003 um 8,7 Prozent von 591.584 auf 643.286 strafbare Handlungen an. Damit setzt sich der
Trend der vergangenen Jahre auch 2003 fort: Während die Zahl der strafbaren Handlungen
weiter kontinuierlich zunimmt, sinkt die Aufklärungsquote im Jahr 2003 um 2,3 auf 38,5
Prozent.

Als besonders alarmierend muss die Entwicklung auf Wiener Ebene eingestuft werden.
Erhöhte sich die Zahl der Straftaten in Wien im Jahr 2002 auf 211.547 Fälle, so beläuft sich
diese 2003 auf 257.090. Gegenüber dem Jahr 2002 ist das umgerechnet ein Anstieg um
besorgniserregende 21,5 Prozent.

Betrachtet man die Kriminalitätsentwicklung im 22. Wiener Gemeindebezirk, so lassen sich
für das Jahr 2003 18.572 Straftaten verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr 2002 stieg somit die
Zahl der Straftaten um dramatische 2.952 oder rund 16 Prozent. Diesem starken Anstieg der
Kriminalität steht eine sinkende Aufklärungsquote gegenüber. Konnten 2002 noch 28 Prozent
der Delikte aufgeklärt werden, so sind es 2003 nur mehr 24 Prozent. Auf Gesamtwiener
Ebene stagniert die Aufklärungsquote auf dem niedrigen Niveau von 26,8 Prozent.

Mit der oben erwähnten Abnahme der Aufklärungsquote bei gleichzeitiger Zunahme der
Kriminalität hängt die unter Ihrer Ägide durchgeführte Zerschlagung des Sicherheitsapparats
und der rigorose Personalabbau ursächlich zusammen. Allein in Wien versehen seit 2000 um
725 Polizistinnen und Polizisten weniger ihren Dienst, in Österreich wurden bislang
insgesamt 3.000 Beamte abgebaut. Wie dramatisch die personelle Unterversorgung bei der
Wiener Polizei entgegen Ihren beschönigenden Beteuerungen tatsächlich ist, zeigt die
Entwicklung   des   MitarbeiterInnenstandes   bei   der   Sicherheitswache   in   den   Wiener


Kommissariaten. Demzufolge reduzierte sich der MitarbeiterInnenstand allein zwischen
Oktober 2003 und Juni 2004 um rund 7 Prozent von 3.246 auf 3.028.

Da zu vermuten ist, dass von der obig angeführte personellen Unterversorgung auch Wien-
Donaustadt betroffen ist und sich weder in Ihrem zuletzt publizierten Sicherheitsbericht 2003
noch in den monatlich erscheinenden Kriminalitätsstatistiken aufschlussreiche Zahlen - mit
Ausnahme der oben angeführten - betreffend die Kriminalitätsentwicklung im 22. Wiener
Gemeindebezirk finden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele bekannt gewordene strafbare Handlungen waren im Jahr 2003 und von
Jänner bis Juli 2004 in der Donaustadt zu verzeichnen?

2.            Wie viele wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004 aufgeklärt?

3.            Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen wurden im Jahr 2003 und
von Jänner bis Juli 2004 im 22. Wiener Gemeindebezirk registriert?

4.            Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote im Jahr 2003 und von Jänner bis
Juli 2004?

5.            Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben wurden 2003 sowie von Jänner
bis Juli 2004 in der Donaustadt registriert?

6.            Wie viele wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004 aufgeklärt?

7.            Wie viele strafbare Handlungen gegen Sittlichkeit gab es im 22. Bezirk im Jahr 2003
sowie im Zeitraum von Jänner bis Juli 2004?

8.            Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote in der Donaustadt im Jahr 2003
und von Jänner bis Juli 2004?


9.            Wie lautet die Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren Handlungen (bitte nach
Verbrechen und Vergehen auflisten) in Wien-Donaustadt im Jahr 2003 sowie in den
Monaten Jänner bis Juli 2004?

10.    Wie hoch war die Aufklärungsquote aller in der Donaustadt begangenen strafbaren
Handlungen im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004?

11.    Wie viele Diebstähle wurden im 22. Bezirk 2003 sowie von Jänner bis Juli 2004
begangen?

12. Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote im Jahr 2003 und von Jänner bis
Juli 2004?

13.      Wie viele  schwere Diebstähle und  Diebstähle durch Einbruch wurden in der
Donaustadt im Jahr 2003 sowie zwischen Jänner und Juli 2004 registriert?

14.      Wie viele wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004 aufgeklärt?

15.      Wie viele Sicherheitswache- und Kriminalbeamte waren 2003 für die Sicherheit im
22. Bezirk tätig?

16.  Wie   viele   Personen   versehen   2004   ihren   Dienst   als   Sicherheitswache-   und
Kriminalbeamte in der Donaustadt?

17.      Wurden 2003 und 2004 Sicherheitswache- und Kriminalbeamte im 22. Wiener
Gemeindebezirk abgebaut?

18.      Wenn ja, welche Gründe können Sie hierfür ins Treffen führen?

19.      Haben Sie im Jahr 2003 organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen bei der
Donaustädter Polizei durchgeführt?

20.      Wenn ja, welche?


21.Kam   bzw.   kommt   es   in   Folge   dessen   zu   Personalreduktionen   bei   den
Sicherheitswache- bzw. Kriminalbeamten?

22.Wenn ja, warum und wie viele Kriminal- und Sicherheitswachebeamte wurden resp.
werden hierdurch abgebaut?

23.In der Anfragebeantwortung 1047/AB XXII. GP vom 08.01.2004 schreiben Sie, dass
Sie auf die Frage 10 der schriftlichen Anfrage 1103/J XXII. GP vom 19.11.2003, wie
sich das im Rahmen der Neustrukturierung der Exekutive „team04" vorgesehene
Planstellenkonzept für die Donaustadt zusammensetze und wie viele Planposten es in
im 22. Bezirk nach dem team04-Konzept geben werde, noch nicht beantworten
können, da „das Planstellenkonzept für den 22. Wiener Gemeindebezirk im Detail
noch nicht ausgearbeitet"
worden sei.  Gibt es inzwischen eine ausgearbeitetes
team04-Planstellenkonzept für Wien-Donaustadt?

24.Wenn ja, wie viele Planposten sind gemäß dem team04-Konzept für die Donaustadt
vorgesehen,   und   kommt   es   infolge   dessen   zu   Personaleinsparungen  bei   den
Sicherheitswache- und Kriminalbeamten im 22. Bezirk?

25.In der Anfragebeantwortung 1047/AB XXII. GP schreiben Sie bezugnehmend auf die
Frage 7 der schriftlichen Anfrage 1103/J XXII. GP, dass die Zusammenlegung der
Bereichsabteilungen   Landstraße  und   Simmering   als   eine   „mögliche   Variante"
diskutiert werde. „Näheres (...) „derzeit (aber) nicht angegeben werden1'' könne. Da zu befürchten steht, dass es im Falle der Fusion der beiden Standorte zu einem Abbau des dort   beschäftigten   Personals   kommen   würde   und   darüber   hinaus   seit   Ihrer Beantwortung acht Monate verstrichen sind, sodass angenommen werden darf, dass diese   Frage   inzwischen   einer   Klärung   unterzogen   wurde,   erlauben   sich   die unterzeichneten Abgeordneten, selbige Frage an weiteres Mal an Sie zu richten: Auf Seite 52  der team04-„Diskussionsgrundlage"  führen Sie das Vorhaben an,  die
Bereichsabteilungen Landstraße und Simmering fusionieren zu wollen. Kommt es in
Folge dieser Zusammenlegung zu einem Abbau des in den beiden Standorten
beschäftigten Personals?


26. Wenn ja, wie begründen Sie diese Maßnahme und wie viele Beamtinnen werden
hierdurch abgebaut?