2101/J XXII. GP
Eingelangt am 31.08.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Kriminalität in Wien-Donaustadt
Laut
Sicherheitsbericht 2003 stieg die Gesamtkriminalität in Österreich zwischen
2002 und
2003
um 8,7 Prozent von 591.584 auf 643.286 strafbare Handlungen an. Damit setzt
sich der
Trend der vergangenen Jahre auch 2003 fort: Während die Zahl der strafbaren
Handlungen
weiter
kontinuierlich zunimmt, sinkt die Aufklärungsquote im Jahr 2003 um 2,3 auf 38,5
Prozent.
Als besonders
alarmierend muss die Entwicklung auf Wiener Ebene eingestuft werden.
Erhöhte
sich die Zahl der Straftaten in Wien im Jahr 2002 auf 211.547 Fälle, so beläuft
sich
diese
2003 auf 257.090. Gegenüber dem Jahr 2002 ist das umgerechnet ein Anstieg um
besorgniserregende 21,5 Prozent.
Betrachtet man die
Kriminalitätsentwicklung im 22. Wiener Gemeindebezirk, so lassen sich
für
das Jahr 2003 18.572 Straftaten verzeichnen. Gegenüber dem Vorjahr 2002 stieg
somit die
Zahl
der Straftaten um dramatische 2.952 oder rund 16 Prozent. Diesem starken
Anstieg der
Kriminalität
steht eine sinkende Aufklärungsquote gegenüber. Konnten 2002 noch 28 Prozent
der
Delikte aufgeklärt werden, so sind es 2003 nur mehr 24 Prozent. Auf
Gesamtwiener
Ebene
stagniert die Aufklärungsquote auf dem niedrigen Niveau von 26,8 Prozent.
Mit der oben erwähnten Abnahme der
Aufklärungsquote bei gleichzeitiger Zunahme der
Kriminalität
hängt die unter Ihrer Ägide durchgeführte Zerschlagung des Sicherheitsapparats
und der rigorose Personalabbau ursächlich zusammen. Allein in Wien versehen
seit 2000 um
725 Polizistinnen und
Polizisten weniger ihren Dienst, in Österreich wurden bislang
insgesamt 3.000 Beamte abgebaut. Wie
dramatisch die personelle Unterversorgung bei der
Wiener Polizei entgegen Ihren
beschönigenden Beteuerungen tatsächlich ist, zeigt die
Entwicklung des
MitarbeiterInnenstandes
bei der Sicherheitswache in den
Wiener
Kommissariaten.
Demzufolge reduzierte sich der MitarbeiterInnenstand allein zwischen
Oktober
2003 und Juni 2004 um rund 7 Prozent von 3.246 auf 3.028.
Da zu vermuten ist, dass von der obig
angeführte personellen Unterversorgung auch Wien-
Donaustadt
betroffen ist und sich weder in Ihrem zuletzt publizierten Sicherheitsbericht
2003
noch in den monatlich erscheinenden Kriminalitätsstatistiken aufschlussreiche
Zahlen - mit
Ausnahme
der oben angeführten - betreffend die Kriminalitätsentwicklung im 22. Wiener
Gemeindebezirk
finden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Inneres
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie
viele bekannt gewordene strafbare Handlungen waren im Jahr 2003 und von
Jänner bis Juli 2004 in der Donaustadt zu
verzeichnen?
2.
Wie viele wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis
Juli 2004 aufgeklärt?
3.
Wie viele strafbare Handlungen gegen fremdes Vermögen
wurden im Jahr 2003 und
von
Jänner bis Juli 2004 im 22. Wiener Gemeindebezirk registriert?
4.
Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote im Jahr
2003 und von Jänner bis
Juli
2004?
5.
Wie viele strafbare Handlungen gegen Leib und Leben
wurden 2003 sowie von Jänner
bis
Juli 2004 in der Donaustadt registriert?
6.
Wie viele wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli
2004 aufgeklärt?
7.
Wie viele strafbare Handlungen gegen Sittlichkeit gab es
im 22. Bezirk im Jahr 2003
sowie
im Zeitraum von Jänner bis Juli 2004?
8.
Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote in der
Donaustadt im Jahr 2003
und
von Jänner bis Juli 2004?
9.
Wie lautet die Gesamtsumme aller gerichtlich strafbaren
Handlungen (bitte nach
Verbrechen
und Vergehen auflisten) in Wien-Donaustadt im Jahr 2003 sowie in den
Monaten
Jänner bis Juli 2004?
10.
Wie hoch war die Aufklärungsquote aller in der Donaustadt
begangenen strafbaren
Handlungen
im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004?
11.
Wie viele Diebstähle wurden im 22. Bezirk 2003 sowie von
Jänner bis Juli 2004
begangen?
12. Wie hoch war die diesbezügliche Aufklärungsquote
im Jahr 2003 und von Jänner bis
Juli 2004?
13.
Wie viele
schwere Diebstähle und
Diebstähle durch Einbruch wurden in der
Donaustadt
im Jahr 2003 sowie zwischen Jänner und Juli 2004 registriert?
14. Wie viele
wurden davon im Jahr 2003 und von Jänner bis Juli 2004 aufgeklärt?
15.
Wie viele Sicherheitswache- und Kriminalbeamte waren
2003 für die Sicherheit im
22.
Bezirk tätig?
16. Wie viele Personen
versehen 2004 ihren Dienst
als Sicherheitswache- und
Kriminalbeamte
in der Donaustadt?
17.
Wurden 2003 und 2004 Sicherheitswache- und Kriminalbeamte
im 22. Wiener
Gemeindebezirk
abgebaut?
18. Wenn ja,
welche Gründe können Sie hierfür ins Treffen führen?
19.
Haben Sie im Jahr 2003 organisatorische Umstrukturierungsmaßnahmen
bei der
Donaustädter
Polizei durchgeführt?
20. Wenn ja,
welche?
21.Kam bzw. kommt
es in Folge dessen
zu
Personalreduktionen
bei den
Sicherheitswache- bzw. Kriminalbeamten?
22.Wenn ja, warum und
wie viele Kriminal- und Sicherheitswachebeamte wurden resp.
werden hierdurch abgebaut?
23.In der
Anfragebeantwortung 1047/AB XXII. GP vom 08.01.2004 schreiben Sie, dass
Sie auf die Frage 10 der schriftlichen Anfrage 1103/J XXII. GP vom 19.11.2003,
wie
sich das im Rahmen der Neustrukturierung der Exekutive „team04"
vorgesehene
Planstellenkonzept für die Donaustadt zusammensetze und wie viele Planposten es
in
im 22. Bezirk nach dem team04-Konzept geben werde, noch nicht beantworten
können, da „das Planstellenkonzept für den 22. Wiener Gemeindebezirk im
Detail
noch nicht ausgearbeitet" worden sei. Gibt es inzwischen eine ausgearbeitetes
team04-Planstellenkonzept für Wien-Donaustadt?
24.Wenn ja, wie viele
Planposten sind gemäß dem team04-Konzept für die Donaustadt
vorgesehen, und kommt es
infolge dessen zu Personaleinsparungen bei den
Sicherheitswache- und Kriminalbeamten im 22. Bezirk?
25.In der
Anfragebeantwortung 1047/AB XXII. GP schreiben Sie bezugnehmend auf die
Frage 7 der schriftlichen Anfrage 1103/J XXII. GP, dass die Zusammenlegung der
Bereichsabteilungen
Landstraße und Simmering als eine
„mögliche
Variante"
diskutiert werde. „Näheres (...) „derzeit (aber) nicht angegeben werden1''
könne. Da zu befürchten steht, dass es im Falle der Fusion der beiden Standorte
zu einem Abbau des dort
beschäftigten
Personals kommen würde und
darüber hinaus seit Ihrer Beantwortung acht Monate verstrichen sind,
sodass angenommen werden darf, dass diese Frage
inzwischen einer Klärung unterzogen
wurde, erlauben sich die unterzeichneten Abgeordneten, selbige Frage an
weiteres Mal an Sie zu richten: Auf Seite 52 der team04-„Diskussionsgrundlage" führen Sie das Vorhaben an, die
Bereichsabteilungen Landstraße und Simmering fusionieren zu wollen. Kommt es in
Folge dieser Zusammenlegung zu einem Abbau des in den beiden Standorten
beschäftigten Personals?
26. Wenn ja, wie
begründen Sie diese Maßnahme und wie viele Beamtinnen werden
hierdurch abgebaut?