2111/J XXII. GP
Eingelangt am 15.09.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR
In Ihrer
Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR zur Übersiedlung des Bezirksgerichts
für
Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt
Wien in
den City Tower Vienna (CTV) fuhren Sie ein vom damaligen Justizminister
Böhmdorfer in
Auftrag
gegebenes Sachverständigengutachten ins Treffen, demzufolge sowohl der Mietzins
als
auch die Betriebskosten in der neuen Dependance „im Verhältnis zu Gebäuden
vergleichbarer Lage und Ausstattung im unteren Bereich der ortsüblichen
Beträge liegen und
somit als kostengünstig einzustufen“ seien. Angesichts
dessen und weiterer
„ausschlaggebender Vorteile“ erteilten Sie dem „Projekt City Tower“
sodann auch ihre,
gemäß
§ 43 BHG erforderliche Zustimmung.
Da Sie die Frage 4, wie Sie die an das
Bundesministerium für Finanzen gerichtete
Empfehlung
des Rechnungshofes, im Zuge der Aussiedlung von bundeseigenen Dienststellen
in
private Objekte nicht nur die Höhe der Miete, sondern auch die Betriebs-, Lehrstehungs-,
Renovierungs-
und Verwertungskosten für verlassene Bundesgebäude beurteilen, und ob
diese im konkreten Fall der Absiedlung der drei Gerichte von der Riemergasse in
die
Marxergasse
vom Finanzministerium Berücksichtigung fand, positiv beurteilten, Ihre
diesbezügliche
Einschätzung aber angesichts der im Vergleich zum alten Standort in der
Riemergasse höheren Miet- und Betriebskosten im City Tower Vienna nicht
nachvollzogen
werden
kann, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für
Finanzen
nachstehende
Anfrage:
1. Wie begründen Sie die Beantwortung
der Frage 4 (1948/AB XXII. GP.-NR), die
Empfehlung
des Rechnungshofes, im Zuge der Aussiedlung von bundeseigenen
Dienststellen in
private Objekte nicht nur die Höhe der Miete, sondern auch die
Betriebs-,
Lehrstehungs-, Renovierungs- und Verwertungskosten für verlassene
Bundesgebäude
im konkreten Fall der Übersiedlung des Bezirksgerichts für
Handelssachen
Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien
in den City Tower Vienna positiv beurteilt zu haben, wenn, wie sogar der
damalige
Justizminister Böhmdorfer in einer Anfragebeantwortung (564/AB XXII. GP.-NR)
konzedieren musste, nicht nur die Mietkosten im neuen Standort höher, sondern
auch
die
Betriebskosten mit 4,7 Euro pro m2 gegenüber 3,3 Euro pro m2 in der alten
Dependance
um rund 30 Prozent höher sind?
2.
Welche Gründe können Sie für Ihre Entscheidung anführen,
der Aussiedlung der drei
Gerichte
aus dem Gebäude Riemergasse zuzustimmen, in Anbetracht der Tatsache,
dass
selbiges um 150 Mio. Schilling saniert wurde, obwohl bereits die Entscheidung
über
die Umsiedlung der dort ansässigen Gerichte bekannt war, also eindeutig gegen
die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit verstoßen
wurde?
3.
Wie beurteilen Sie den Umstand, dass der Gebäudekomplex
Riemergasse nun schon
seit
1. September 2002 leer steht, d.h. keiner Nachnutzung zugeführt worden ist.
Fand
das Lehrstehungskriterium, dass der
Rechnungshof bei Aussiedlungen von
bundeseigenen
Dienststellen in private Objekte empfiehlt zu beachten, bei Ihrer
Entscheidung
Berücksichtigung?
4.
Wurde von Ihnen bei der Absiedlung der drei
Bezirksgerichte aus der Riemergasse
darauf
geachtet, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen, wonach im Zuge
einer
Aussiedlung von bundeseigenen Dienststellen in private Objekte auch die
Betriebs-,
Renovierungs- und Verwertungskosten für das verlassene Bundesgebäude
zu
berücksichtigen seien?
5.
Wenn nein, warum fand die Rechnungshof-Empfehlung hier
keine Anwendung?
6.
Wenn ja, welche Aspekte waren es im Konkreten, die Sie
veranlassten, dem „Projekt
City
Tower“ zuzustimmen?