2112/J XXII. GP
Eingelangt am 15.09.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher, Doris Bures
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Sachverständigengutachten zur Absiedlung des
Bezirksgerichts für Handelssachen
Wien,
des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City Tower
Vienna
(CTV)
In der
Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR
schreibt Ihr Regierungskollege,
Finanzminister
Karl-Heinz Grasser, dass der damalige Justizminister, Dieter Böhmdorfer, zur
Rechtfertigung der
Aussiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, des
Handelsgerichts und des Bezirksgerichts
Innere Stadt Wien in den City Tower Vienna (CTV)
von der Riemergasse in die
Marxergasse ein Sachverständigengutachten ins Treffen geführt
haben soll, aus dem hervorgehe, „dass
sowohl der Mietzins als auch die Betriebskosten im
Verhältnis zu Gebäuden
vergleichbarer Lage und Ausstattung im unteren Bereich der
ortsüblichen Beträge liegen und somit
als kostengünstig einzustufen" seien.
Vor allem die im Vergleich zur
ursprünglichen Dependance der drei Gerichte höheren Miet-
und
Betriebskosten im City Tower Vienna, die im Übrigen auch von Ihrem Vorgänger in
einer
Anfragebeantwortung (564/AB XXII. GP)
eingestanden werden mussten, sowie die in
diesem
Zusammenhang getätigte Provisionszahlung an den Immobilientreuhänder und BIG-
Aufsichtsratsmitglied,
Ernst-Karl Plech, von 607.476 Euro (zuzüglich 20 % USt), obwohl
durch das Errichterunternehmen Justizminister das Mietobjekt bereits am 31.
Juli 2001
präsentiert
wurde, waren es, die Anlass gäben, diesen Standortwechsel massiv zu
kritisieren.
Von dem oben zitierten Sachverständigengutachten, das nun von Finanzminister
Grasser zur
Legitimierung
der Übersiedlung lanciert wird, wusste die Öffentlichkeit bis dato nichts.
Aus diesem Grund
stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Können
Sie die Existenz des von Finanzminister Grasser erwähnten
Sachverständigengutachten
zur Übersiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen
Wien, des
Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City
Tower Vienna (CTV) bestätigen?
2.
Wenn ja, welche Gründe waren es, die Justizminister
Böhmdorfer veranlassten, ein
Sachverständigengutachten
zur Übersiedlung der drei Gerichte in den City Tower
Vienna in Auftrag zugeben?
3.
Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, und wann
wurde selbiges dem
damaligen
Justizminister Böhmdorfer vorgelegt?
4.
Warum wurde das Sachverständigengutachten der
Öffentlichkeit vorenthalten?
5.
Von wem wurde dieses Sachverständigengutachten erstellt?
6.
Zum welchem Ergebnis kommen die Sachverständigen in ihrem
diesbezüglichen
Gutachten
im Detail?
7.
Ist es richtig, dass das Sachverständigengutachten zur
Auffassung gelangt, dass
„sowohl der Mietzins als auch die Betriebskosten im Verhältnis zu Gebäudenvergleichbarer Lage
und Ausstattung im unteren Bereich der ortsüblichen Beträgen liegen und
somit als günstig einzustufen sind"?
8.
Wie
viel kostete das Gutachten
zur Übersiedlung des Bezirksgerichts für
Handelssachen
Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien
in
den City Tower Vienna der bzw. dem österreichischen SteuerzahlerIn?