2112/J XXII. GP

Eingelangt am 15.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Ruth Becher, Doris Bures

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Sachverständigengutachten zur Absiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen
Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City Tower
Vienna (CTV)

 

In der Anfragebeantwortung 1948/AB XXII. GP.-NR schreibt Ihr Regierungskollege,
Finanzminister Karl-Heinz Grasser, dass der damalige Justizminister, Dieter Böhmdorfer, zur
Rechtfertigung der Aussiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen Wien, des
Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City Tower Vienna (CTV)
von der Riemergasse in die Marxergasse ein Sachverständigengutachten ins Treffen geführt
haben soll, aus dem hervorgehe, „dass sowohl der Mietzins als auch die Betriebskosten im
Verhältnis zu Gebäuden vergleichbarer Lage und Ausstattung im unteren Bereich der
ortsüblichen Beträge liegen und somit als kostengünstig einzustufen"
seien.

 

Vor allem die im Vergleich zur ursprünglichen Dependance der drei Gerichte höheren Miet-
und Betriebskosten im City Tower Vienna, die im Übrigen auch von Ihrem Vorgänger in
einer Anfragebeantwortung (564/AB XXII. GP) eingestanden werden mussten, sowie die in
diesem Zusammenhang getätigte Provisionszahlung an den Immobilientreuhänder und BIG-
Aufsichtsratsmitglied, Ernst-Karl Plech, von 607.476 Euro (zuzüglich 20 % USt), obwohl
durch das Errichterunternehmen Justizminister das Mietobjekt bereits am 31. Juli 2001
präsentiert wurde, waren es, die Anlass gäben, diesen Standortwechsel massiv zu kritisieren.
Von dem oben zitierten Sachverständigengutachten, das nun von Finanzminister Grasser zur
Legitimierung der Übersiedlung lanciert wird, wusste die Öffentlichkeit bis dato nichts.

 

Aus diesem Grund stellen die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende

Anfrage:


1.  Können    Sie    die    Existenz    des    von    Finanzminister    Grasser    erwähnten
Sachverständigengutachten zur Übersiedlung des Bezirksgerichts für Handelssachen
Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien in den City
Tower Vienna (CTV) bestätigen?

2.             Wenn ja, welche Gründe waren es, die Justizminister Böhmdorfer veranlassten, ein
Sachverständigengutachten zur Übersiedlung der drei Gerichte in den City Tower
Vienna in Auftrag zugeben?

3.             Wann wurde das Gutachten in Auftrag gegeben, und wann wurde selbiges dem
damaligen Justizminister Böhmdorfer vorgelegt?

4.             Warum wurde das Sachverständigengutachten der Öffentlichkeit vorenthalten?

5.             Von wem wurde dieses Sachverständigengutachten erstellt?

6.             Zum welchem Ergebnis kommen die Sachverständigen in ihrem diesbezüglichen
Gutachten im Detail?

7.             Ist es richtig, dass das Sachverständigengutachten zur Auffassung gelangt, dass
sowohl der Mietzins als auch die Betriebskosten im   Verhältnis zu  Gebäudenvergleichbarer Lage und Ausstattung im unteren Bereich der ortsüblichen Beträgen liegen und somit als günstig einzustufen sind"?

8.             Wie   viel   kostete   das   Gutachten   zur   Übersiedlung   des   Bezirksgerichts   für
Handelssachen Wien, des Handelsgerichts und des Bezirksgerichts Innere Stadt Wien
in den City Tower Vienna der bzw. dem österreichischen SteuerzahlerIn?