2113/J XXII. GP

Eingelangt am 15.09.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen

betreffend „Ausgliederung von Zahnambulatorien“

 

Medienberichten zufolge sollen die einzelnen Krankenkassen nach den Vorstellungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Rauch-Kallat in Zukunft keine Behandlungen mehr anbieten dürfen.

So sollen auch die Zahnambulatorien der Krankenkassen ausgelagert werden. Behandlungen würden allerdings dann so viel kosten wie bei den Zahnärzten. In den Zahnambulatorien der GKK liegen beispielsweise die Preise für Kronen derzeit zwischen 108 und 436 Euro (Sozialtarife). Bei Zahnärzten kosten die Kronen deutlich mehr.

 

Letztendlich würde eine Auslagerung der Zahnambulatorien für die PatientInnen das Ende für eine günstige Zahnbehandlung bedeuten!

Aber: Von einem Behandlungsverbot der Krankenkassen wären nicht die Zahnambulatorien betroffen, sondern alle Einrichtungen von Sozialversicherungsträgern in denen PatientInnen behandelt werden.

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende

Anfrage:

 

  1. Ist es richtig, dass Sie eine Regelung anstreben, nach der Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) in Zukunft keine Behandlungen mehr anbieten dürfen?

  2. Wenn nein, wie ist dann Ihre zitierte Ankündigung gegenüber den Krankenkassen zu verstehen?

  3. Wenn ja, ist es dann richtig, dass alle bestehenden Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen ausgegliedert, ausgelagert, geschlossen oder privatisiert werden müssen? Wenn nein, wie können diese weiterarbeiten?

  4. Welche Behandlungseinrichtungen (Zahnambulatorien etc.) der Krankenkassen sind österreichweit davon betroffen (Aufschlüsselung der einzelnen Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen auf Bundesländer bzw. Bezirke)?

  5. Wie viele Personen waren mit Stichtag 31.08.2004 in diesen Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen beschäftigt (Aufschlüsselung der Beschäftigtenanzahl auf die einzelnen Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen, nach Bundesländern bzw. Bezirke)? Wie viel davon waren Ärzte?

  6. Wie viele PatientInnen wurden in den Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen 2000, 2001, 2002 und 2003 behandelt bzw. betreut (Aufschlüsselung der Patientenanzahl auf Jahre, jeweilige Behandlungseinrichtung und Bundesländer bzw. Bezirke)?

  7. Wie viele PatientInnen wurden in den Zahnambulatorien der Krankenkassen 2000, 2001, 2002 und 2003 behandelt bzw. betreut (Aufschlüsselung der Patientenanzahl auf Jahre, Zahnambulatorium der jeweiligen Krankenkasse und Bundesländer bzw. Bezirke)?

  8. Wie gliedern sich die Behandlungen in den Zahnambulatorien 2000, 2001, 2002 und 2003 auf (Aufschlüsselung der Behandlungsarten auf Jahre und Zahnambulatorien)?

  9. Welche Einnahmen wurden durch die Zahnambulatorien der Krankenkassen 2000, 2001, 2002 und 2003 erzielt (Aufschlüsselung der Einnahmen auf Krankenkassen und Jahre)?

  10. Vertreten auch Sie die Auffassung, dass mit einer Auslagerung der Zahnambulatorien die Zahnbehandlungskosten für diese PatientInnen steigen werden?

  11. Wenn ja, welche Maßnahmen werden von Ihnen getroffen, damit sich auch sozial schwächere PatientInnen weiterhin eine notwendige Zahnbehandlung leisten können?