Eingelangt am 15.09.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
betreffend „Ausgliederung von Zahnambulatorien“
Medienberichten zufolge sollen die einzelnen Krankenkassen
nach den Vorstellungen der Frau Bundesministerin für Gesundheit und Frauen
Rauch-Kallat in Zukunft keine Behandlungen mehr anbieten dürfen.
So sollen auch die Zahnambulatorien der Krankenkassen
ausgelagert werden. Behandlungen würden allerdings dann so viel kosten wie bei
den Zahnärzten. In den Zahnambulatorien der GKK liegen beispielsweise die
Preise für Kronen derzeit zwischen 108 und 436 Euro (Sozialtarife). Bei
Zahnärzten kosten die Kronen deutlich mehr.
Letztendlich würde eine Auslagerung der Zahnambulatorien für
die PatientInnen das Ende für eine günstige Zahnbehandlung bedeuten!
Aber: Von einem Behandlungsverbot der Krankenkassen wären
nicht die Zahnambulatorien betroffen, sondern alle Einrichtungen von
Sozialversicherungsträgern in denen PatientInnen behandelt werden.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen nachstehende
Anfrage:
- Ist
es richtig, dass Sie eine Regelung anstreben, nach der
Sozialversicherungsträger (Krankenkassen) in Zukunft keine Behandlungen
mehr anbieten dürfen?
- Wenn
nein, wie ist dann Ihre zitierte Ankündigung gegenüber den Krankenkassen
zu verstehen?
- Wenn
ja, ist es dann richtig, dass alle bestehenden Behandlungseinrichtungen
der Krankenkassen ausgegliedert, ausgelagert, geschlossen oder
privatisiert werden müssen? Wenn nein, wie können diese weiterarbeiten?
- Welche
Behandlungseinrichtungen (Zahnambulatorien etc.) der Krankenkassen sind
österreichweit davon betroffen (Aufschlüsselung der einzelnen
Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen auf Bundesländer bzw. Bezirke)?
- Wie
viele Personen waren mit Stichtag 31.08.2004 in diesen
Behandlungseinrichtungen der Krankenkassen beschäftigt (Aufschlüsselung
der Beschäftigtenanzahl auf die einzelnen Behandlungseinrichtungen der
Krankenkassen, nach Bundesländern bzw. Bezirke)? Wie viel davon waren Ärzte?
- Wie
viele PatientInnen wurden in den Behandlungseinrichtungen der
Krankenkassen 2000, 2001, 2002 und 2003 behandelt bzw. betreut
(Aufschlüsselung der Patientenanzahl auf Jahre, jeweilige
Behandlungseinrichtung und Bundesländer bzw. Bezirke)?
- Wie
viele PatientInnen wurden in den Zahnambulatorien der Krankenkassen 2000,
2001, 2002 und 2003 behandelt bzw. betreut (Aufschlüsselung der
Patientenanzahl auf Jahre, Zahnambulatorium der jeweiligen Krankenkasse
und Bundesländer bzw. Bezirke)?
- Wie
gliedern sich die Behandlungen in den Zahnambulatorien 2000, 2001, 2002
und 2003 auf (Aufschlüsselung der Behandlungsarten auf Jahre und
Zahnambulatorien)?
- Welche
Einnahmen wurden durch die Zahnambulatorien der Krankenkassen 2000, 2001,
2002 und 2003 erzielt (Aufschlüsselung der Einnahmen auf Krankenkassen und
Jahre)?
- Vertreten
auch Sie die Auffassung, dass mit einer Auslagerung der Zahnambulatorien
die Zahnbehandlungskosten für diese PatientInnen steigen werden?
- Wenn
ja, welche Maßnahmen werden von Ihnen getroffen, damit sich auch sozial
schwächere PatientInnen weiterhin eine notwendige Zahnbehandlung leisten
können?