2115/J XXII. GP
Eingelangt am 15.09.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend “ Bundesstraßen-ÜbertragungsG und Zentrale
Koordinationsstelle "
Mit dem
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz BGBl 1 Nr. 50/2002 wurden die ehemaligen
Bundesstraßen „B“ in das Eigentum der Länder übertragen (01.04.2002). Damit
verzichtete der Bund auf seine Bedarfskompetenz zur Regelung bestimmter Straßen
und auf Landesebene wird die Verwaltung dieser Straßen mit den bisherigen
Landesstraßen in einer Hand vereinigt. Ziel war u.a. auch Doppelgleisigkeiten
zu beseitigen und Synergieeffekte zu erzielen. Damit sollten auch Einsparungen
in den Zentralstellen des Bundes ermöglicht werden (s. Vorschläge der
Aufgabenreformkommission).
Allerdings war
dies realistischerweise nicht zu erwarten. Der Vorschlag zur Schaffung einer
zentralen Koordinationsstelle für den Straßenbau – auf Basis einer
Entschließung des Nationalrates vom 28.02.2002 – führte dazu, dass nach den
vorliegenden Informationen Doppelgleisigkeiten nicht abgebaut wurden, sondern
in anderer Form weiter bestehen blieben. Mit dieser Entschließung sollte
natürlich auch das von den Ländern getragene Österreichische Institut für
Bautechnik konkurrenziert werden. Absolut unverständlich und nicht
nachvollziehbar war auch, dass der Bund i.S. der Parlamentarischen
Entschließung für die Schaffung dieser zentralen Koordinationsstelle eine
Kostenteilung mit den Ländern anstrebte (125/E 21.GP – Schaffung einer
zentralen Koordinationsstelle).
Der Text der
mehrheitlich angenommenen Entschließung lautete:
„Der Nationalrat ersucht den Bundesminister für Verkehr, Innovation
und Technologie, seine Bemühungen hinsichtlich einer Koordination der Fragen
des übergeordneten Straßennetzes zwischen Bund und den Ländern fortzusetzen und
eine Vereinbarung darüber anzustreben. Hiebei möge insbesondere auf die
Angelegenheiten der übergeordneten umfassenden Verkehrspolitik, die Erfassung
überregionaler statistischer Daten und die Angelegenheiten technischer
Richtlinien und des Zulassungswesens Bedacht genommen werden und sichergestellt
werden, dass die für die Bauwirtschaft und den Straßenbenützer erforderlichen
Regelungen und Standards weiterhin zur Verfügung stehen, international ein
zentraler Ansprechpartner vorhanden ist und das BMVIT als zentrale
Koordinationsstelle fungiert. In den Verhandlungen über die Vereinbarung möge
eine Kostenteilung angestrebt werden, wobei davon ausgegangen wird, dass dem
BMVIT insgesamt keine zusätzlichen Kosten entstehen.“
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Verkehr.
Innovation und Technologie nachstehende Anfrage:
1.
Wie viele Planstelleninhaber in Ihrem Ministerium waren bis
31.03.2002 für die Verwaltung etc., der durch das
Bundesstraßen-Übertragungsgesetz übertragenen Bundesstraßen “B" an die
Länder zuständig?
2.
Welche konkreten Aufgaben hatten diese Planstelleninhaber vor der
Übertragung der Bundesstraßen an die Länder zu erfüllen?
3.
Welche Einsparungen im Personal- und im Sachaufwand wurden mit
dieser Übertragung in Ihrem Bundesministerium lukriert?
4.
Wie viele Planstellen wurden aufgrund des
Bundesstraßen-Übertragungsgesetzes in Ihrem Bundesministerium (damals Sektion
III) eingespart? Wurde der Personenstand von ca. 90 Mitarbeitern in der
Bundestrassensektion tatsächlich um 45 Mitarbeitern verringert? Wenn ja, wann?
5.
Welche Aufgaben sind mit der Übertragung der Bundesstraßen B an
die zuständigen Stellen der Bundesländer gewandert?
6.
In welcher Weise blieben durch die Schaffung einer “zentralen Koordinationsstelle"
Doppelgleisigkeiten mit bestehenden Einrichtungen der Länder bestehen bzw.
wurden neue geschaffen? Kam es dadurch überhaupt zu
einer Effizienzsteigerung in der öffentlichen Straßenverwaltung?
7.
Oder: Welche Doppelgleisigkeiten in der Verwaltung zwischen Bund
und Länder wurden
durch das Bundesstraßen-Übertragungsgesetz konkret beseitigt?
8.
Wurden die Verhandlungen mit den zuständigen Stellen der
Bundesländern über die genauen Aufgaben dieser “zentralen
Koordinationsstelle" erfolgreich abgeschlossen?
Wenn ja, wann? Mit welchen Ansprechpartnern und mit welchen Ergebnissen?
9.
Welche konkreten Aufgaben übt nun diese “zentrale
Koordinationsstelle" in Ihrem BM exakt aus?
10.
Über wie viele Planstellen verfügt derzeit diese “zentrale
Koordinationsstelle" bzw. wie viele Planstelleninhaber arbeiten in bzw.
für diese zentrale Koordinationsstelle ?
11.
Gibt es bereits einen exakten Dienststellenplan dafür? Wenn ja,
wie lautet dieser?
Wenn nein, wann ist damit zu rechnen?
12.
Welches Ergebnis wurde über die Fragen der Finanzierung dieser
“zentralen Koordinationsstelle" mit den zuständigen Stellen der
Bundesländer erzielt?
13.
Wer trug bislang die Kosten für diese “zentrale
Koordinationsstelle"? Welche Kosten sind 2002 und 2003 dafür angefallen
(Aufschlüsselung auf Jahre)? Wie wurden diese Kosten zwischen Bund und Ländern
aufgeteilt?
14. Welche Ergebnisse
erbrachten die Besprechungen im „Round Table Straße“ durch die
Straßenbaudirektoren? Wie viele derartiger Besprechungen fanden statt?
15. Sind die
Bundesländer bereits in den Verein Forschungsgemeinschaft Straße und Verkehr
(FSV) einbezogen?
16. Wenn nein, woran
ist diese Einbindung gescheitert?
17. Inwieweit betrifft
die Umsetzung des Generalverkehrswegeplans auch das verländerte
B-Netz?
Welche Bundesstraßen sind davon betroffen?
18. Welche Straßen des
ehemaligen Bundesstraßen B-Netzes müssen ausgebaut bzw. verlängert werden
(ersuche um Bekanntgabe der einzelnen Straßen)? Wann soll dies erfolgen?
19. Mit welchen
geschätzten Kosten ist dies verbunden? Sind diese Kosten durch den
Abgeltungsbeitrag an die Länder gedeckt?