2116/J XXII. GP

Eingelangt am 15.09.2004
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Vollziehung Sortenschutzgesetz“

 

Das Sortenschutzgesetz ist ein Sonderprivatrecht zum Schutz des geistigen Eigentums des Sortenschutzinhabers (Züchter) und ist daher mit der Systematik der Betriebsmittelgesetze (Saatgutgesetz, Futtermittelgesetz, Düngemittelgesetz oder Pflanzenschutzmittelgesetz) nicht vergleichbar. Es enthält keine Regelungen des Inverkehrbringens.

Mit 1.September 2001 trat das neue Sortenschutzgesetz 2001, BGBl. I Nr. 109, in Kraft (so bereits in 3401/AB XXI.GP).

Das österreichische Sortenschutzgesetz 2001 beruht allerdings nicht auf EU-Recht, sondern auf dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV – Akte 1991).

Das gemeinschaftliche Sortenschutzsystem aufgrund der VO 2100/94/EG über den gemeinschaftlichen Sortenschutz entspricht der UPOV-Akte 1991.

 

Weiters in der zit. AB:

„Das nationale Sortenschutzgesetz 2001 regelt das Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes für eine Sorte. Damit ist aber nicht gleichzeitig die Verkehrsfähigkeit der Sorte verbunden. Eine Sorte kann erst dann vermarktet werden, wenn sie nach dem Sortenzulassungsverfahren gemäß dem Saatgutgesetz zugelassen und registriert worden ist. Geschützte Sorten an sich unterliegen somit keinen unmittelbaren Kontrollen. Der Sortenschutzinhaber ist jedoch gemäß § 16 des Sortenschutzgesetzes verpflichtet, die Sorte zu erhalten („Sicherung des Fortbestandes der Sorte“). Die Sortenschutzbehörde ist aufgrund dieser Bestimmung ermächtigt, zu dieser Feststellung auch Informationen bzw. Proben bei Sortenschutzinhaber unentgeltlich einzufordern. Bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem es in diesem Zusammenhang zu einer Aufhebung des Sortenschutzes gekommen wäre.“

 

So wird in der Stellungnahme des wissenschaftlichen Pflanzenausschusses der Europäischen Kommission, „Opinion of the scientific committee in plants concerning the conatamination of conventional seeds by GM seeds. /SCP/GMO-Seed-CONT/002-rev.7“, März 2001, eine kumulative GVO-Verunreinigung in den Prozessen der Saatgutproduktion dargestellt.

Neue Problemstellungen können sich nun durch genetische Verunreinigungen von Sorten ergeben.

 

Die Studie der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES)

„Die Produktion von Saatgut in abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit Gentechnisch Veränderten Organismen im Kontext mit der Koexistenz von konventioneller Landwirtschaft mit oder ohne GVO und ökologischer Landwirtschaft, Mai 2004, nimmt unter anderem Stellung zur obzitierten Stellungnahme des wissenschaftlichen Pflanzenausschusses der Europäischen Kommission und enthält eine umfassende Darstellung kumulativ tolerierter genetischer Verunreinigungen (Sortenverunreinigungen) über die Saatgutkategorien bzw. Generationen, beginnend von Vorstufen- und Basissaatgut bis hin zu zertifizierten Saatgut 1. und 2. Generation.“ (1854/AB XXII.GP)

 

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage:

  1. Wie viele Untersuchungen und Kontrollen wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 im Rahmen der Verfahren auf Sortenschutzerteilung vom Österreichischen Sortenschutzamt, dem Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft (BFL), durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Untersuchungsstelle und Jahre)?

  2. Welche Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen und Kontrollen in diesen Jahren (Aufschlüsselung auf Untersuchungsstellen und Jahre)?

  3. Sind in diesen Jahren gerichtliche Verfahren aufgrund von Sortenschutzverletzungen bekannt geworden? Wenn ja, welche? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Verfahren?

  4. Durch welche Behörde bzw. Einrichtung erfolgt die Sortenschutzerteilung und die Administration in allen EU-Mitgliedsstaaten (Aufschlüsselung auf die Mitgliedsstaaten)?

  5. Wie viele Sorten sind im Sortenschutzregister (BFL) registriert? Wie viele wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 registriert?

 

  1. Wie viele Sortenuntersuchungen führte in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 das Sortenschutzamt durch, um festzustellen, ob eine Sorte neu ist und den Kriterien Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit entspricht (Aufschlüsselung auf Jahre)?

  2. Welches Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen (ersuche um Darstellung der Untersuchungsergebnisse aufgeschlüsselt auf Jahre)?

  3. Wie viele und welche Registerprüfungen wurden hinsichtlich der Sortenuntersuchungen  zugekauft?

  4. Wie viele Sortenschutzrechte wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 im Sorten- und Saatgutblatt sowie in der österreichischen Sortenliste veröffentlicht?

  5. Wie viele schriftliche Einwendungen gegen die Erteilung eines Sortenschutzes wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 gemacht (Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Einwendungen?

  6. Wie viele Beschwerden von österreichischen Sortenschutzinhaber wegen Verletzung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes wurden in diesen Jahren vor eine Beschwerdekammer gebracht (Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Beschwerden?

  7. Wie viele zivilrechtliche Verfahren wegen Verletzungen des Sortenschutzrechts wurden in diesen Jahren beim Handelsgericht Wien geführt (Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Verfahren?

  8. Wie viele gerichtliche Strafverfahren wurden in diesen Jahren geführt (Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Strafverfahren?

  9. Welche Auswirkungen hat das Urteil des Gerichtshofes vom 11.März 2004 in der Rechtssache C-182/01 auf das österreichische Sortenschutzrecht (2004/C 94/02)?

  10. Wie viele Betriebsbesichtigungen führte das Sortenschutzamt in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 durch, um den Fortbestand der geschützten Sorte festzustellen? Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden in diesen Jahren durch die Sortenschutzbehörde  vorgenommen ( jeweils Aufschlüsselung auf Jahre)?

  11. Wie viele Proben wurden dabei entnommen? Zu welchen Ergebnissen führten diese Probenziehungen bzw. Untersuchungen?

  12. In wie weit sind im Internationalen Übereinkommen über Pflanzenzüchtungen) UPOV-Akte 1991) gentechnisch veränderte Pflanzenzüchtungen berücksichtigt?

  13. Welche Auswirkungen haben diese internationalen Regelungen auf das österreichische Sortenschutz- und Saatgutgesetz?

 

  1. Durch welche Maßnahmen soll die GVO-Verunreinigung bei zugelassenen Sorten ausgeschlossen werden? Wann liegen nicht tolerierte genetische Verunreinigungen vor?

  2. Ist es auf Ihrer Sicht notwendig in Kürze das Sortenschutz- und Saatgutgesetz zu novellieren?

  3. Wenn ja, was soll geändert werden?

  4. Sind die Bestimmungen des Produktpirateriegesetzes auch auf das Sortenschutzgesetz anwendbar?

  5. Wenn ja, welche möglichen Auswirkungen hat die Anwendbarkeit des Produktpirateriegesetzes auf den Import und die Verwendung von (zugelassenen) Sorten in der österreichischen Landwirtschaft?