Eingelangt am 15.09.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag.
Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister
für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend „Vollziehung
Sortenschutzgesetz“
Das Sortenschutzgesetz ist ein Sonderprivatrecht zum Schutz
des geistigen Eigentums des Sortenschutzinhabers (Züchter) und ist daher mit
der Systematik der Betriebsmittelgesetze (Saatgutgesetz, Futtermittelgesetz,
Düngemittelgesetz oder Pflanzenschutzmittelgesetz) nicht vergleichbar. Es
enthält keine Regelungen des Inverkehrbringens.
Mit 1.September 2001 trat das neue Sortenschutzgesetz 2001,
BGBl. I Nr. 109, in Kraft (so bereits in 3401/AB XXI.GP).
Das österreichische Sortenschutzgesetz 2001 beruht allerdings
nicht auf EU-Recht, sondern auf dem Internationalen Übereinkommen zum Schutz
von Pflanzenzüchtungen (UPOV – Akte 1991).
Das gemeinschaftliche Sortenschutzsystem aufgrund der VO
2100/94/EG über den gemeinschaftlichen Sortenschutz entspricht der UPOV-Akte
1991.
Weiters in der zit. AB:
„Das nationale Sortenschutzgesetz 2001
regelt das Verfahren zur Erteilung des Sortenschutzes für eine Sorte. Damit ist
aber nicht gleichzeitig die Verkehrsfähigkeit der Sorte verbunden. Eine Sorte
kann erst dann vermarktet werden, wenn sie nach dem Sortenzulassungsverfahren
gemäß dem Saatgutgesetz zugelassen und registriert worden ist. Geschützte
Sorten an sich unterliegen somit keinen unmittelbaren Kontrollen. Der
Sortenschutzinhaber ist jedoch gemäß § 16 des Sortenschutzgesetzes
verpflichtet, die Sorte zu erhalten („Sicherung des Fortbestandes der Sorte“).
Die Sortenschutzbehörde ist aufgrund dieser Bestimmung ermächtigt, zu dieser
Feststellung auch Informationen bzw. Proben bei Sortenschutzinhaber
unentgeltlich einzufordern. Bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem es in
diesem Zusammenhang zu einer Aufhebung des Sortenschutzes gekommen wäre.“
So wird in der Stellungnahme des wissenschaftlichen
Pflanzenausschusses der Europäischen Kommission, „Opinion of the scientific committee
in plants concerning the conatamination of conventional seeds by GM seeds.
/SCP/GMO-Seed-CONT/002-rev.7“, März 2001, eine kumulative GVO-Verunreinigung in
den Prozessen der Saatgutproduktion dargestellt.
Neue Problemstellungen können sich nun durch genetische
Verunreinigungen von Sorten ergeben.
Die Studie der Agentur für Gesundheit und
Ernährungssicherheit (AGES)
„Die Produktion von Saatgut in
abgegrenzten Erzeugungsprozessen zur Vermeidung einer Verunreinigung mit
Gentechnisch Veränderten Organismen im Kontext mit der Koexistenz von
konventioneller Landwirtschaft mit oder ohne GVO und ökologischer
Landwirtschaft, Mai 2004, nimmt unter anderem Stellung zur obzitierten
Stellungnahme des wissenschaftlichen Pflanzenausschusses der Europäischen
Kommission und enthält eine umfassende Darstellung kumulativ tolerierter
genetischer Verunreinigungen (Sortenverunreinigungen) über die
Saatgutkategorien bzw. Generationen, beginnend von Vorstufen- und Basissaatgut
bis hin zu zertifizierten Saatgut 1. und 2. Generation.“ (1854/AB XXII.GP)
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
nachstehende
Anfrage:
- Wie
viele Untersuchungen und Kontrollen wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 im
Rahmen der Verfahren auf Sortenschutzerteilung vom Österreichischen
Sortenschutzamt, dem Bundesamt und Forschungszentrum für Landwirtschaft
(BFL), durchgeführt (Aufschlüsselung jeweils auf Untersuchungsstelle und
Jahre)?
- Welche
Ergebnisse erbrachten diese Untersuchungen und Kontrollen in diesen Jahren
(Aufschlüsselung auf Untersuchungsstellen und Jahre)?
- Sind
in diesen Jahren gerichtliche Verfahren aufgrund von
Sortenschutzverletzungen bekannt geworden? Wenn ja, welche? Zu welchen
Ergebnissen führten jeweils diese Verfahren?
- Durch
welche Behörde bzw. Einrichtung erfolgt die Sortenschutzerteilung und die
Administration in allen EU-Mitgliedsstaaten (Aufschlüsselung auf die
Mitgliedsstaaten)?
- Wie
viele Sorten sind im Sortenschutzregister (BFL) registriert? Wie viele
wurden 2000, 2001, 2002 und 2003 registriert?
- Wie
viele Sortenuntersuchungen führte in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003
das Sortenschutzamt durch, um festzustellen, ob eine Sorte neu ist und den
Kriterien Unterscheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit entspricht
(Aufschlüsselung auf Jahre)?
- Welches
Ergebnis erbrachten diese Untersuchungen (ersuche um Darstellung der
Untersuchungsergebnisse aufgeschlüsselt auf Jahre)?
- Wie
viele und welche Registerprüfungen wurden hinsichtlich der
Sortenuntersuchungen
zugekauft?
- Wie
viele Sortenschutzrechte wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 im
Sorten- und Saatgutblatt sowie in der österreichischen Sortenliste
veröffentlicht?
- Wie
viele schriftliche Einwendungen gegen die Erteilung eines Sortenschutzes
wurden in den Jahren 2000, 2001, 2002 und 2003 gemacht (Aufschlüsselung
auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Einwendungen?
- Wie
viele Beschwerden von österreichischen Sortenschutzinhaber wegen
Verletzung eines gemeinschaftlichen Sortenschutzes wurden in diesen Jahren
vor eine Beschwerdekammer gebracht (Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen
Ergebnissen führten jeweils diese Beschwerden?
- Wie
viele zivilrechtliche Verfahren wegen Verletzungen des Sortenschutzrechts
wurden in diesen Jahren beim Handelsgericht Wien geführt (Aufschlüsselung
auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese Verfahren?
- Wie
viele gerichtliche Strafverfahren wurden in diesen Jahren geführt
(Aufschlüsselung auf Jahre)? Zu welchen Ergebnissen führten jeweils diese
Strafverfahren?
- Welche
Auswirkungen hat das Urteil des Gerichtshofes vom 11.März 2004 in der
Rechtssache C-182/01 auf das österreichische Sortenschutzrecht (2004/C
94/02)?
- Wie
viele Betriebsbesichtigungen führte das Sortenschutzamt in den Jahren
2000, 2001, 2002 und 2003 durch, um den Fortbestand der geschützten Sorte
festzustellen? Wie viele Betriebsbesichtigungen wurden in diesen Jahren
durch die Sortenschutzbehörde
vorgenommen ( jeweils Aufschlüsselung auf Jahre)?
- Wie
viele Proben wurden dabei entnommen? Zu welchen Ergebnissen führten diese
Probenziehungen bzw. Untersuchungen?
- In
wie weit sind im Internationalen Übereinkommen über Pflanzenzüchtungen)
UPOV-Akte 1991) gentechnisch veränderte Pflanzenzüchtungen berücksichtigt?
- Welche
Auswirkungen haben diese internationalen Regelungen auf das
österreichische Sortenschutz- und Saatgutgesetz?
- Durch
welche Maßnahmen soll die GVO-Verunreinigung bei zugelassenen Sorten
ausgeschlossen werden? Wann liegen nicht tolerierte genetische
Verunreinigungen vor?
- Ist
es auf Ihrer Sicht notwendig in Kürze das Sortenschutz- und Saatgutgesetz
zu novellieren?
- Wenn
ja, was soll geändert werden?
- Sind
die Bestimmungen des Produktpirateriegesetzes auch auf das
Sortenschutzgesetz anwendbar?
- Wenn
ja, welche möglichen Auswirkungen hat die Anwendbarkeit des
Produktpirateriegesetzes auf den Import und die Verwendung von
(zugelassenen) Sorten in der österreichischen Landwirtschaft?