2118/J XXII. GP

Eingelangt am 16.09.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundeskanzler

 

betreffend Preise, Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen etc.

 

 

Geld- und Sachzuwendungen in Form von Auszeichnungen, Preisen, Stipendien etc. stellen einen wichtigen Bestandteil der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums dar. Die Vergaberichtlinien und Entscheidungsgrundlagen sind unterschiedlich geregelt. Gerade finanziellen Zuwendungen obliegen vielfach dem Ermessenspielraum der Ressortleitung.

 

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Welche Förderungs- und Würdigungspreise, Staatspreise, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc. können im Rahmen ihrer Ressortverantwortung vergeben werden? (bitte gegliedert nach den jeweiligen Titeln)

 

2.      Wie viele und welche Förderungs- und Würdigungspreise, Staatspreise, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc. wurden im Rahmen ihrer Ressortverantwortung seit 01.02.2002 vergeben? (bitte gegliedert nach Titel und Datum)

 

3.      Wie hoch ist die dafür die jeweils gewährte Dotierung bzw. in welcher Form erfolgt die Übergabe?

 

4.      Welche Voraussetzungen sind jeweils dafür maßgebend?

 

5.      Wie gestalteten sich jeweils die Vergaberichtlinien bzw. die Ausschreibungskriterien?

 

6.      Welche Bewerbungsunterlagen sind dafür jeweils erforderlich?

 

7.      Ist mit der Vergabe eine Fachjury, ein Komitee oder dergleichen befasst?

Wenn ja, wie setzt sich dieses jeweils zusammen (Name, Funktion) und sind dafür Aufwandsentschädigungen vorgesehen bzw. ausbezahlt worden?

Wenn nein, wer trifft auf welcher Grundlage die Entscheidung?

 

8.      Aus welchem Budgettitel erfolgt die Dotierung?

 

9.      Wer wurde seit 01.02.2004 jeweils ausgezeichnet bzw. kam in den Genuss einer diesbezüglichen Förderung, Prämierung, Stiftung etc ...?