Eingelangt am 16.09.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten
Öllinger, Freundinnen und Freunde
an die
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Preise,
Förderungen, Stipendien, Auszeichnungen etc.
Geld- und Sachzuwendungen in Form von
Auszeichnungen, Preisen, Stipendien etc. stellen einen wichtigen Bestandteil
der Öffentlichkeitsarbeit eines Ministeriums dar. Die Vergaberichtlinien und
Entscheidungsgrundlagen sind unterschiedlich geregelt. Gerade finanziellen
Zuwendungen obliegen vielfach dem Ermessenspielraum der Ressortleitung.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen
daher folgende
ANFRAGE:
- Welche Förderungs- und Würdigungspreise,
Staatspreise, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc.
können im Rahmen ihrer Ressortverantwortung vergeben werden? (bitte
gegliedert nach den jeweiligen Titeln)
- Wie viele und welche Förderungs- und Würdigungspreise,
Staatspreise, Auszeichnungen, Stipendien, Stiftungen und Prämierungen etc.
wurden im Rahmen ihrer Ressortverantwortung seit 01.02.2002 vergeben?
(bitte gegliedert nach Titel und Datum)
- Wie hoch ist die dafür die jeweils gewährte Dotierung bzw. in
welcher Form erfolgt die Übergabe?
- Welche Voraussetzungen sind jeweils dafür maßgebend?
- Wie gestalteten sich jeweils die Vergaberichtlinien bzw. die
Ausschreibungskriterien?
- Welche Bewerbungsunterlagen sind dafür jeweils erforderlich?
- Ist mit der Vergabe eine Fachjury, ein Komitee oder dergleichen
befasst?
Wenn
ja, wie setzt sich dieses jeweils zusammen (Name, Funktion) und sind dafür
Aufwandsentschädigungen vorgesehen bzw. ausbezahlt worden?
Wenn
nein, wer trifft auf welcher Grundlage die Entscheidung?
- Aus welchem Budgettitel erfolgt die Dotierung?
- Wer wurde seit 01.02.2004 jeweils ausgezeichnet bzw. kam in den
Genuss einer diesbezüglichen Förderung, Prämierung, Stiftung etc ...?