2136/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2004
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Grünewald, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend geplanter Parkplatz für 50 LKW der Fa. Augustin in Lienz

 

Die Fa Karl Augustin GesmbH hat von der Fa Hötzeneder in Thal Assling Wilfern 37 einen Parkplatz für 10 LKWs übernommen und mit Bescheid vom 12.9.2002 eine Konzession zur Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit 10 Lastkraftwagen erhalten. Diese Konzession wurde unter der auflösenden Bedingung erteilt, dass ständig gemäß §§74 ff Gewerbeordnung genehmigte Abstellplätze für sämtliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Tatsächlich ist dieser Parkplatz insoferne nicht genehmigt als bis heute die für einen LKW-Parkplatz notwendigen und behördlich vorgeschriebenen baulichen Maßnahmen nicht getroffen wurden.

 

Allein diese Fakten belegen, dass bei dieser Fa die Zuverlässigkeit im Sinne des § 5 Güterbeförderungsgesetzes nicht gegeben ist. Darüber gibt ein Artikel in der Zeit im Jahr 2000 über die zweifelhaften Praktiken der Fa Karl Augustin Auskunft, die den NRAbg Mag Joh. Maier zu einer parlamentarischen Anfrage (851/J, XXI GP)veranlasst haben.

 

Nun plant diese Fa Karl Augustin in Lienz einen Parkplatz für 50 LKWs.

 

Die Europäische Kommission hat zur Begrenzung des gesundheitlichen Risikos durch die Exposition gegenüber Schwebestaub verbindliche Immissionsgrenzwerte für die Feinstaubbelastung (gemessen als PM 10) in der EG-Richtlinie 1999/33/EG  festgesetzt. In Österreich sind diese Grenzwerte im Immissionsschutzgesetz Luft festgeschreiben. Nach Messungen in Lienz (Amlacherkreuzung) wurden diese Grenzwerte in den letzten Jahren immer überschritten. Wie aus dem Statusbericht hervorgeht, sind die Hauptverursacher dieser Staubbelastung einerseits der Hausbrand und andererseits der LKW-Schwerverkehr. Die Situation des Hausbrandes hat sich durch die Errichtung des Biomasse-Heizwerkes wesentlich verbessert. Gleichzeitig ist allerdings der Anteil des LKW-Verkehrs an der Luftverschmutzung angestiegen. Bereits in diesem Statusbericht wurden daher Maßnahmen gegen den Transitverkehr gefordert.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

Anfrage

 

 

  1. Werden Sie die bestehende Konzession der Fa Karl Augustin zur Ausübung der gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen im grenzüberschreitenden Güterverkehr mit 10 Lastkraftwagen auf Grund der vorliegenden Fakten überprüfen und gegebenenfalls wieder entziehen?

 

  1. Halten Sie grundsätzlich die Genehmigung eines Parkplatzes für 50 LKWs in Lienz auf Grund der dort bestehenden Staubbelastung für zulässig?

 

  1. Wie beurteilen Sie eine Betriebsanlagengenehmigung für 50 LKW Parkplätze im Sinne der Bestimmungen des Immissionsschutzgesetzes Luft angesichts der bestehenden Staubbelastung in Lienz?