2137/J XXII. GP
Eingelangt am 21.09.2004
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möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Ruth Becher, Bettina Stadlbauer
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Notwendigkeit eines Anti-Stalking-Gesetzes
Laut einer vom Wiener
Frauenbüro in Auftrag gegebenen Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts
IFES unter 1.000 WienerInnen über etwaige Erfahrungen mit
Formen
von Psychoterror gaben ein Viertel der Befragten an, über einen längeren
Zeitraum
mit
Telefonanrufen terrorisiert worden zu sein, sieben Prozent erklärten, Opfer von
Einschüchterungen
geworden zu sein. Bei 70 Prozent der Betroffenen führte der Psychoterror
oder
Stalking zu psychischen Beschwerden. Für acht Prozent hatte diese Form der
psychischen
Gewalt Probleme am Arbeitsplatz zur Folge, 11 Prozent beklagten
Auswirkungen
auf das Familienleben.
Dass der Hälfte jener Opfer, die die
Übergriffe laut Studie bei der Polizei gemeldet haben,
nicht
geholfen werden konnte, liegt in erster Linie vor allem darin begründet, dass
in
Österreich
- im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - gegen diese Form psychischer
Gewalt
keine gesetzliche Handhabe existiert. In Anbetracht der Tatsache, dass Stalking
schwerwiegende
psychische, physische und soziale Folgen für das Opfer haben kann,
erscheint
nicht zuletzt aufgrund der oben erwähnten Studie und der Erfahrungen der
Opferschutzeinrichtungen
die Schaffung eines Anti-Stalking-Gesetzes dringend geboten.
Aus diesem Grund richten die
unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Justiz
nachstehende
Anfrage:
1.
Wie beurteilen Sie die Forderung nach einem
Anti-Stalking-Gesetz für Österreich?
2.
Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen, bzw. wird von Ihrer
Seite daran gedacht,
einen
Entwurf für ein Gesetz gegen Psychoterror dem Parlament vorzulegen?
3.
Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen
ein Anti-Stalking-Gesetz?
4.
Wenn ja, wann wird dieses von Ihnen vorgelegt, und wie
sieht es aus?
5.
Soll das Anti-Stalking-Gesetz im Straf- oder im
Zivilrecht angesiedelt sein?
6.
Welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei einer Ansiedlung
des Anti-Stalking-
Gesetzes
im Straf- bzw. Zivilrecht?
7.
Ist eine sogenannte „Kombi-Lösung", sprich eine
Verankerung sowohl im Zivil- als
auch
im Strafrecht angedacht?
8.
Sehen
Sie die Notwendigkeit, einen eigenen
gerichtlichen
Straftatbestand der
fortgesetzten
groben Belästigen zu schaffen?
9.
Wenn ja, wie soll er lauten?
10.
Wird der Entwurf eine Ausweitung familienrechtlicher
Befugnisse zu einstweiligen
Verfügungen,
mit denen dem Täter ein Kontakt mit dem Opfer sowie ein Aufsuchen
bestimmter
Orte untersagt werden kann, beinhalten?
11. Wenn nein,
warum nicht?
12.
Wird in diesem der Polizei die Befugnis eingeräumt, dem
Gefährder das Betreten
bestimmter
Orte oder die Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu untersagen?
13. Wenn nein,
warum nicht?
14.
Ist Ihnen die vom Wiener Frauenbüro in Auftrag gegebene
IFES-Studie zum Thema
Psychoterror
bekannt, wonach jede vierte Frau schon von Stalking betroffen war oder
ist?
15. Welche
Hilfestellung bieten Sie zur Zeit von Stalking betroffenen Menschen an?