2137/J XXII. GP

Eingelangt am 21.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

 

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Ruth Becher, Bettina Stadlbauer

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Justiz

betreffend Notwendigkeit eines Anti-Stalking-Gesetzes

Laut einer vom Wiener Frauenbüro in Auftrag gegebenen Umfrage des
Meinungsforschungsinstituts IFES unter 1.000 WienerInnen über etwaige Erfahrungen mit
Formen von Psychoterror gaben ein Viertel der Befragten an, über einen längeren Zeitraum
mit Telefonanrufen terrorisiert worden zu sein, sieben Prozent erklärten, Opfer von
Einschüchterungen geworden zu sein. Bei 70 Prozent der Betroffenen führte der Psychoterror
oder Stalking zu psychischen Beschwerden. Für acht Prozent hatte diese Form der
psychischen Gewalt Probleme am Arbeitsplatz zur Folge, 11 Prozent beklagten
Auswirkungen auf das Familienleben.

Dass der Hälfte jener Opfer, die die Übergriffe laut Studie bei der Polizei gemeldet haben,
nicht geholfen werden konnte, liegt in erster Linie vor allem darin begründet, dass in
Österreich - im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern - gegen diese Form psychischer
Gewalt keine gesetzliche Handhabe existiert. In Anbetracht der Tatsache, dass Stalking
schwerwiegende psychische, physische und soziale Folgen für das Opfer haben kann,
erscheint nicht zuletzt aufgrund der oben erwähnten Studie und der Erfahrungen der
Opferschutzeinrichtungen die Schaffung eines Anti-Stalking-Gesetzes dringend geboten.

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für
Justiz nachstehende

Anfrage:

1.             Wie beurteilen Sie die Forderung nach einem Anti-Stalking-Gesetz für Österreich?

2.             Gibt es in Ihrem Ressort Überlegungen, bzw. wird von Ihrer Seite daran gedacht,
einen Entwurf für ein Gesetz gegen Psychoterror dem Parlament vorzulegen?


3.             Wenn nein, welche Gründe sprechen aus Ihrer Sicht gegen ein Anti-Stalking-Gesetz?

4.             Wenn ja, wann wird dieses von Ihnen vorgelegt, und wie sieht es aus?

5.             Soll das Anti-Stalking-Gesetz im Straf- oder im Zivilrecht angesiedelt sein?

6.             Welche Vor- und Nachteile sehen Sie bei einer Ansiedlung des Anti-Stalking-
Gesetzes im Straf- bzw. Zivilrecht?

7.             Ist eine sogenannte „Kombi-Lösung", sprich eine Verankerung sowohl im Zivil- als
auch im Strafrecht angedacht?

8.             Sehen   Sie  die  Notwendigkeit,  einen  eigenen  gerichtlichen   Straftatbestand  der
fortgesetzten groben Belästigen zu schaffen?

9.             Wenn ja, wie soll er lauten?

10.      Wird der Entwurf eine Ausweitung familienrechtlicher Befugnisse zu einstweiligen
Verfügungen, mit denen dem Täter ein Kontakt mit dem Opfer sowie ein Aufsuchen
bestimmter Orte untersagt werden kann, beinhalten?

11.      Wenn nein, warum nicht?

12.      Wird in diesem der Polizei die Befugnis eingeräumt, dem Gefährder das Betreten
bestimmter Orte oder die Kontaktaufnahme mit dem Opfer zu untersagen?

13.      Wenn nein, warum nicht?

14.      Ist Ihnen die vom Wiener Frauenbüro in Auftrag gegebene IFES-Studie zum Thema
Psychoterror bekannt, wonach jede vierte Frau schon von Stalking betroffen war oder
ist?

15.      Welche Hilfestellung bieten Sie zur Zeit von Stalking betroffenen Menschen an?