2152/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend geringe Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz
Nach wie vor wird die Familienhospizkarenz kaum in
Anspruch genommen. Die Zahl
von
115 Personen aus dem Vorjahr ist auch heuer nur unmerklich gestiegen. Bei
Einführung dieser Maßnahme durch die Bundesregierung Schüssel I im Juli 2002,
war seitens der
Regierung die Rede von bis zu 15.000 Menschen, von denen man
sich eine Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz erwartet hatte.
Sowohl die SPÖ als auch zahlreiche ExpertInnen sehen als
Grund die Tatsache,
dass nur wenige Menschen auf ihr Einkommen verzichten können, um einen
Angehörigen intensiv
zu pflegen und zu betreuen. Die SPÖ fordert daher eine
finanzielle Mindestabsicherung z. B. in Form
eines Karenzgeldes, das für die Dauer
der Inanspruchnahme der
Familienhospizkarenz den pflegenden Angehörigen ein
Recht auf eine Absicherung
gewährleisten soll und die nötige materielle Grundlage
bildet.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an
den
Bundesminister
für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
folgende
Anfrage:
1.
Wie viele Personen haben 2003 und im ersten Halbjahr 2004
die Möglichkeit
der
Familienhospizkarenz in Anspruch genommen?
2.
Wie viele Personen bekamen 2003 und im ersten Halbjahr
2004 für die
Familienhospizkarenz
Zahlungen aus dem Härteausgleichsfonds?
3.
Wie hoch waren diese Zahlungen?
4.
Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine
Steigerung der
Inanspruchnahme
der Familienhospizkarenz zu erreichen?
5.
Wie hoch schätzen Sie die Zahl derer ein, die in den
Jahren 2005 und 2006 in
Familienhospizkarenz
gehen werden, wie sehen Ihre Erwartungen
diesbezüglich
aus?
6.
Wie hoch wird der Härteausgleichsfonds in den Jahren 2005
und 2006 dotiert
sein?