2152/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend geringe Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz

Nach wie vor wird die Familienhospizkarenz kaum in Anspruch genommen. Die Zahl
von 115 Personen aus dem Vorjahr ist auch heuer nur unmerklich gestiegen. Bei
Einführung dieser Maßnahme durch die Bundesregierung Schüssel
I im Juli 2002,
war seitens der Regierung die Rede von bis zu 15.000 Menschen, von denen man
sich eine Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz erwartet hatte.

Sowohl die SPÖ als auch zahlreiche ExpertInnen sehen als Grund die Tatsache,
dass nur wenige Menschen auf ihr Einkommen verzichten können, um einen
Angehörigen intensiv zu pflegen und zu betreuen. Die SPÖ fordert daher eine
finanzielle Mindestabsicherung z. B. in Form eines Karenzgeldes, das für die Dauer
der Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz den pflegenden Angehörigen ein
Recht auf eine Absicherung gewährleisten soll und die nötige materielle Grundlage
bildet.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
folgende

Anfrage:

1.             Wie viele Personen haben 2003 und im ersten Halbjahr 2004 die Möglichkeit
der Familienhospizkarenz in Anspruch genommen?

2.             Wie viele Personen bekamen 2003 und im ersten Halbjahr 2004 für die
Familienhospizkarenz Zahlungen aus dem Härteausgleichsfonds?

3.             Wie hoch waren diese Zahlungen?

4.             Welche Maßnahmen werden Sie ergreifen, um eine Steigerung der
Inanspruchnahme der Familienhospizkarenz zu erreichen?

5.             Wie hoch schätzen Sie die Zahl derer ein, die in den Jahren 2005 und 2006 in
Familienhospizkarenz gehen werden, wie sehen Ihre Erwartungen
diesbezüglich aus?

6.             Wie hoch wird der Härteausgleichsfonds in den Jahren 2005 und 2006 dotiert
sein?