2153/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Anita Fleckl,
Genossinnen und Genossen
an den Bundeskanzler
betreffend die Förderung der Kulturhauptstadt Graz 2003
Sowohl Sie, sehr geehrter Herr Bundeskanzler, wie auch
Staatssekretär Morak gaben mehrfach
Erklärungen dahingehend ab, eine weitere Mio. € für Nachzahlungen für das
Kulturhauptstadtprojekt Graz 2003 leisten zu wollen.
Aus der Beantwortung meiner Anfrage (2004/AB zu 1992/J, XXII. GP.) geht jedoch hervor, dass
nicht die Graz 2003 GmbH, die Betreibergesellschaft von Graz 2003, sondern der
Verein
„Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz" Empfänger dieser
Förderung war, während
die Graz 2003 GmbH nach wie vor auf Fördermittel des Bundes wartet.
Mittlerweile
hat die „Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz" einen
Großteil des vom
Bund geleisteten Förderbetrages, nämlich
655.000 €, überwiesen - und zwar nicht an die Graz 2003
GmbH, sondern an den „steirischen herbst"!
Abgesehen davon erscheint es mehr als befremdlich, dass
noch während des Kulturhauptstadtjahres,
dessen Veranstalter
die Graz 2003 GmbH ist, mit der Subventionierung der „Gesellschaft der
Freunde der Kulturhauptstadt Graz" eine quasi Parallelstruktur geschaffen
wird, zumal die
„Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz" mit der Graz 2003
GmbH in keinerlei
Verbindung steht.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an den Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1.
Weshalb
wurde die oben erwähnte Förderung nicht direkt der Graz 2003 GmbH überwiesen?
2.
Ist der Umstand, dass sich diverse Kulturinstitutionen
offenbar gegenseitig Fördermittel hin-
und herüberweisen,
eine übliche Vorgangsweise Ihres Ressorts oder mittlerweile gar
Bestandteil Ihrer Kulturpolitik?
3.
Wann ist der Verein „Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt Graz" mit dem Ansuchen
um
Förderung an Ihr Ressort erstmals herangetreten?
4.
Wie wurde das Förderungsansuchen seitens des Vereins „Gesellschaft
der Freunde der
Kulturhauptstadt
Graz" begründet?
5.
Wurde
das Förderungsansuchen dahingehend begründet, dass dadurch auch der „steirische
herbst" bzw. Projekte, die der
„steirische herbst" veranstaltet, subventioniert werden sollen?
6.
Um Förderungen in welcher Höhe wurde seitens des Vereins
„Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt Graz" angesucht und welcher Betrag war für den
„steirischen herbst" bzw.
für Projekte, die der
„steirische herbst" veranstaltet, vorgesehen?
7.
Wann wurde der Fördervertrag mit dem Verein
„Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt
Graz" abgeschlossen?
8.
Sieht der Fördervertrag vor, dass auch der „steirische
herbst" bzw. Projekte, die der
„steirische
herbst" veranstaltet, durch den Verein „Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt Graz" gefördert werden?
Falls ja:
a. Welche Projekte des „steirischen herbstes"
und in welcher Höhe sollen durch den Verein
„Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz" gefördert
werden?
b. Welcher Betrag wurde bis dato vom Verein
„Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt Graz" an den „steirischen herbst" überwiesen?
c. Weshalb wurde die Förderung nicht direkt an den
„steirischen herbst" überwiesen, sondern
der Verein „Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz"
quasi
zwischengeschaltet?
9. Welche weiteren Projekte sollen aufgrund des
Fördervertrags in welcher Höhe subventioniert
werden?
10 Sieht der
Fördervertrag vor, dass die Graz 2003 GmbH gegenüber dem Verein „Gesellschaft
der Freunde der
Kulturhauptstadt Graz" förderbare Projekte vorlegt, um entsprechende
Förderungen von der „Gesellschaft der Freunde der Kulturhauptstadt Graz"
zu erhalten?
10.a. Falls ja: In
welcher Höhe sollen Projekte der Graz 2003 GmbH durch den Verein
„Gesellschaft der
Freunde der Kulturhauptstadt Graz" gefördert werden?
11.
Für
welchen Zeitraum wurden Förderung in welcher Höhe gewährt?
12.
Wann wurden Förderungen in welcher Höhe an den Verein
„Gesellschaft der Freunde der
Kulturhauptstadt
Graz" überwiesen?