2158/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Einnahmen durch Wunschkennzeichen

Rund 50 Millionen Euro, alles zusammengezählt, sind laut ARBÖ in den letzten
fünfzehn Jahren in den Verkehrsicherheitsfond von den Inhabern von
Wunschkennzeichen einbezahlt worden. Das Geld ist zweckgebunden und soll für
Verkehrsicherheitsmaßnahmen verwendet werden
Durch die anstehende Verlängerung der Wunschkennzeichen fließen dem
Verkehrsfonds nun neue Gelder zu.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem Zusammenhang an den
Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie folgende

Anfrage:

1.             Wie viel Geld wird insgesamt dem Verkehrsicherheitsfonds aufgrund der
Verlängerung der Wunschkennzeichen zufließen?

2.             Wie hoch waren die Einnahmen dieses Verkehrssicherheitsfonds in den
Jahren seit Einführung der Wunschkennzeichen?

3.             Welche Projekte und Maßnahmen wurden aus dem Fonds entwickelt und
finanziert?

4.             Gibt es einheitliche Richtlinien für diese Projekte?

5.             Können Gelder aus diesem Fonds auch in Projekte zur erhöhten
Verkehrssicherheit für behinderte Menschen zugeführt werden?

6.             Wer verwaltet die Fondsmittel und die Abwicklung der Projekte?