2158/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Einnahmen durch Wunschkennzeichen
Rund 50 Millionen Euro, alles zusammengezählt, sind laut
ARBÖ in den letzten
fünfzehn Jahren in den Verkehrsicherheitsfond von den Inhabern von
Wunschkennzeichen
einbezahlt worden. Das Geld ist zweckgebunden und soll für
Verkehrsicherheitsmaßnahmen
verwendet werden
Durch die anstehende Verlängerung der Wunschkennzeichen fließen dem
Verkehrsfonds nun neue Gelder zu.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher in diesem
Zusammenhang an den
Bundesminister
für Verkehr, Innovation und Technologie folgende
Anfrage:
1.
Wie viel Geld wird insgesamt dem Verkehrsicherheitsfonds
aufgrund der
Verlängerung
der Wunschkennzeichen zufließen?
2.
Wie hoch waren die Einnahmen dieses
Verkehrssicherheitsfonds in den
Jahren
seit Einführung der Wunschkennzeichen?
3.
Welche Projekte und Maßnahmen wurden aus dem Fonds
entwickelt und
finanziert?
4.
Gibt es einheitliche Richtlinien für diese Projekte?
5.
Können Gelder aus diesem Fonds auch in Projekte zur
erhöhten
Verkehrssicherheit
für behinderte Menschen zugeführt werden?
6.
Wer verwaltet die Fondsmittel und die Abwicklung der
Projekte?