2161/J XXII. GP
Eingelangt am 22.09.2004
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Anfrage
Der
Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Anerkennung der österreichischen
Berufsreifeprüfung und der
Studienberechtigungsprüfung
Nach
den einschlägigen Bestimmungen des UG 2002 (§ 64) wird die allgemeine
Universitätsreife u.a. auch durch die
Ablegung einer Berufsreifeprüfung oder einer
Studienberechtigungsprüfung erbracht.
Diese Instrumente haben sich als Zugang für eine
kleinere Zahl von Studierenden, die ihre
berufliche Vorbildung
und Praxis im Sinne erworbener Kompetenzen in ein
Hochschulstudium einbringen wollen, sehr bewährt, wie auch aus einschlägigen
Studien
des BMBWK hervorgeht.
Da Österreich in diesem Bereich schon verhältnismäßig
früh innovative Wege gegangen
ist besteht
andererseits ein Handicap darin, dass diese Studienvoraussetzungen in
anderen Ländern nur unzureichend bekannt und anerkannt sind.
In einem konkreten Fall, der sich an die Bildungsberater
in der AK Tirol gewandt hat, geht
es beispielsweise um einen Österreicher, der die Berufsreifeprüfung für den
Fachbereich
Betriebswirtschaft
abgelegt hat, und sich vergeblich an deutschen Hochschulen um die
Aufnahme als Studierender beworben hat.
Angeblich
würde dieses Problem auf EU Ebene bereits verhandelt und der Betroffene
wurde darauf hingewiesen, dass eine Klage
beim EuGH gute Aussicht auf Erfolg hätte. Da
es sich aber nicht um einen Einzelfall handelt und die Republik
Österreich sicher daran
interessiert ist, dass ihre Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium
zumindest
EU weit anerkannt werden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende
Anfrage:
1.
Sind Ihnen die Probleme bei der Anerkennung der
österreichischen Berufsreife- und
der
Studienberechtigungsprüfung an deutschen Universitäten und Hochschulen
bekannt?
2.
Gibt es Mitgliedsländer der Europäischen Union, in denen
diese beiden Prüfungen
als
Zugangsvoraussetzung für ein Studium wie in Österreich anerkannt sind und
wenn ja, welche?
3.
Gibt
es Bemühungen oder Verhandlungen bilateraler Art oder auf europäischer
Ebene, dieses Anerkennungsproblem zu lösen
und wenn ja, welche Erwartungen
können an diese Verhandlungen geknüpft werden?