2161/J XXII. GP

Eingelangt am 22.09.2004
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Anfrage

 

Der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Anerkennung der österreichischen Berufsreifeprüfung und der
Studienberechtigungsprüfung

Nach den einschlägigen Bestimmungen des UG 2002 (§ 64) wird die allgemeine
Universitätsreife u.a. auch durch die Ablegung einer Berufsreifeprüfung oder einer
Studienberechtigungsprüfung erbracht.

Diese Instrumente haben sich als Zugang für eine kleinere Zahl von Studierenden, die ihre
berufliche Vorbildung und Praxis im Sinne erworbener Kompetenzen in ein
Hochschulstudium einbringen wollen, sehr bewährt, wie auch aus einschlägigen Studien
des BMBWK hervorgeht.

Da Österreich in diesem Bereich schon verhältnismäßig früh innovative Wege gegangen
ist besteht andererseits ein Handicap darin, dass diese Studienvoraussetzungen in
anderen Ländern nur unzureichend bekannt und anerkannt sind.

In einem konkreten Fall, der sich an die Bildungsberater in der AK Tirol gewandt hat, geht
es beispielsweise um einen Österreicher, der die Berufsreifeprüfung für den Fachbereich
Betriebswirtschaft abgelegt hat, und sich vergeblich an deutschen Hochschulen um die
Aufnahme als Studierender beworben hat.

Angeblich würde dieses Problem auf EU Ebene bereits verhandelt und der Betroffene
wurde darauf hingewiesen, dass eine Klage beim EuGH gute Aussicht auf Erfolg hätte. Da
es sich aber nicht um einen Einzelfall handelt und die Republik Österreich sicher daran
interessiert ist, dass ihre Zugangsvoraussetzungen für ein Hochschulstudium zumindest
EU weit anerkannt werden, richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Frau
Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur folgende

Anfrage:

1.            Sind Ihnen die Probleme bei der Anerkennung der österreichischen Berufsreife- und
der Studienberechtigungsprüfung an deutschen Universitäten und Hochschulen
bekannt?

2.            Gibt es Mitgliedsländer der Europäischen Union, in denen diese beiden Prüfungen
als Zugangsvoraussetzung für ein Studium wie in Österreich anerkannt sind und
wenn ja, welche?

3.            Gibt es Bemühungen oder Verhandlungen bilateraler Art oder auf europäischer
Ebene, dieses Anerkennungsproblem zu lösen und wenn ja, welche Erwartungen
können an diese Verhandlungen geknüpft werden?