2176/J XXII. GP
Eingelangt am 24.09.2004
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten
betreffend Begleitung eines Fotografen zur UN-Generalversammlung
Seit Beginn Ihrer Amtszeit als Außenministerin ist es Praxis, dass Sie von einem Fotografen bei Terminen im In- und Ausland begleitet werden.
Auf diesbezügliche Anfragen des Bundesrates Albrecht Konecny (2041/J-BR/2002 und 2127/J-BR/2003) haben Sie geantwortet, dass im Zeitraum 2000 bis Jänner 2003 Aufträge in Höhe von € 317.000,-- vergeben wurden, dazu kamen Kosten für Linienflüge in der Höhe von rund € 36.000,--. Alleine die Nächtigungskosten während der UN-Generalversammlung im Jahr 2002 betrugen € 2.035,71. Begründet wurde dies mit den angeblich in New York zur Zeit der Generalversammlung üblichen „ortsüblichen Tarifen“ von USD 399,-- pro Nacht. Zimmer in ausgezeichneten Hotels in UNO-Nähe sind jedoch auch in New York zur Zeit der UN-Generalversammlung für 50 % bis 70 % des von Ihnen angeführten Preises von USD 399,-- zu haben.
Im gesamten Jahr 2003 wurden Kosten für Linienflüge für den in Höhe von € 7.704,40 und Nächtigungskosten in Höhe von insgesamt € 7.247,88 beglichen.
Dieser Tage nehmen Sie ein letztes Mal in Ihrer Funktion als österreichische Außenministerin an der UN-Generalversammlung teil. Auf Grund der Praxis der letzten Jahre ist anzunehmen, dass Sie auch diesmal von einem Fotografen begleitet werden. Es stellt sich daher die Frage, ob dem Außenministerium dadurch auch diesmal ähnlich hohe Kosten wie in den letzten Jahren entstehen – und für welchen Bereich der Öffentlichkeitsarbeit des österreichischen Außenministeriums die Fotos verwendet werden sollen, wenn Sie schon demnächst Ihre Funktion als europäische Kommissarin antreten werden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE: