2181/J XXII. GP
Eingelangt am 01.10.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an den Bundeskanzler Dr. Wolfgang Schüssel
betreffend lesbische, schwule und bisexuelle Webseiten als „Imageproblem“ für das Bundeskanzleramt
Versuchen MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes auf manche Webseiten mit lesbischen, schwulen oder bisexuellen Inhalt zuzugreifen, so erfolgt, unseren Informationen zufolge, eine Filterung durch die Internetfiltersoftware WebSense. Dies bedeutet, dass manche Webseiten für MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes gesperrt sind. Als Grund wird von WebSense genannt, dass die Kategorie „Schwule, Lesben und Bisexuelle“ gefiltert wird und es scheint folgender Text auf: „Der Zugriff auf diese Webseite ist gegenwärtig eingeschränkt. Sie wollten auf eine Website zugreifen, die durch die Internetfiltersoftware WebSense gesperrt wurde. Diese wird im Bundeskanzleramt eingesetzt, um den Zugriff auf Seiten, die nicht im dienstlichen Interesse liegen, zu sperren. Damit soll erreicht werden, dass die Geschwindigkeit bei Zugriffen auf das Internet gesteigert wird und keine Imageprobleme für das Bundeskanzleramt entstehen. Die Kategorisierung wird durch den Hersteller der Software durchgeführt. Diese liegt nicht im Einflussbereich des Bundeskanzleramtes. Sollten Sie den Zugriff auf eine gesperrte Seite benötigen, dann wenden Sie sich bitte unter Angabe der zugrundeliegenden URL per E-Mail an ikt@bka.gv.at. Beachten Sie bitte auch das Rundschreiben ‚Freischaltung des Internetzuganges" auf dem Schwarzen Brett "Mitteilungen des Präsidium’. Grund: Die Kategorie "Schwule, Lesben und Bisexuelle" wird von Websense gefiltert. Gesperrt.“
Gesperrt sind
beispielsweise folgende Websites: http://www.hosiwien.at,
http://www.hugwien.at/documents/liebe.pdf,
http://www.rainbow.or.at, http://www.hosilinz.at, http://www.gay.com
Andere lesbische,
schwule, bisexuelle Websites, wie beispielsweise; http://www.pride.at,
oder die Website der HOSI Tirol: http://www.queertirol.com
oder die Website der HOSI Salzburg: http://www.hosi.or.at,
sind jedoch nicht gesperrt.
Lesben, Schwule und
Bisexuelle werden in Österreich immer noch diskriminiert. So haben
beispielsweise Lesben und Schwule in Österreich nicht die Möglichkeit, ihre PartnerInnenschaft eintragen zu
lassen oder eine Ehe einzugehen. Dies führt u. a. zu Benachteiligungen von
lesbischen oder schwulen Paaren im Erbrecht, im Erbschafts- und
Schenkungssteuerrecht, im Mietrecht (Eintritt in den Mietvertrag zu Lebzeiten),
im Einkommenssteuerrecht, bei der Grunderwerbssteuer, im Fremdenrecht, im
Fortpflanzungsmedizinrecht, im Sorge- und Adoptionsrecht. Gerade in den letzten
Monaten wurde in Österreich von allen Parteien über verschiedene Möglichkeiten
der Beseitigung einiger dieser rechtlichen Diskriminierungen, z. B. durch die
Schaffung eines Zivilpaktes (Zip) für gleich- und verschiedengeschlechtliche
Paare oder durch die Schaffung einer eingetragenen PartnerInnenschaft für
gleichgeschlechtliche Paare diskutiert. Dennoch ist es MitarbeiterInnen des
Bundeskanzleramtes nicht möglich, auf einige Webseiten mit lesbischen, schwulen
oder bisexuellen Inhalt zuzugreifen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
a) Falls ja: Ist Ihrer Meinung nach eine Filterung der Kategorie „Schwule, Lesben und Bisexuelle“ gerechtfertigt? Falls Sie eine Filterung als nicht gerechtfertigt sehen: Warum verwendet das Bundeskanzleramt dann eine Internetfiltersoftware, die lesbische, schwule und bisexuelle Webseiten filtert?
b) Falls nein: Gedenken Sie nun etwas gegen die Filterung der Kategorie „Schwule, Lesben und Bisexuelle“ zu unternehmen? Was gedenken Sie zu unternehmen?
2. Teilen Sie die Ansicht, dass der Zugriff auf lesbische, schwule, bisexuelle Webseiten nicht im dienstlichen Interesse liegt?