2184/J XXII. GP
Eingelangt am 04.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend finanzielle Gleichbehandlung konfessioneller
und nicht-konfessioneller Schulen
(Waldorf-Schule
Klagenfurt)
Den unterzeichneten Abgeordneten liegt eine Initiative
hunderter BürgerInnen für einen finanzielle
Gleichbehandlung der Waldorf-Schule in
Klagenfurt vor. Diese „Elterninitiative für
Chancengleichheit freier
Schulen" kritisiert zurecht, dass konfessionelle Schulen in Österreich
massiv besser gestellt sind als die nicht-konfessionellen Schulen.
Aus dem Text der Klagenfurter
Elterninitiative: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser
Unterschriftenaktion versuchen wir Eltern,
die ihre Kinder in der Waldorf-Schule unterrichten
lassen, auf folgendes Problem aufmerksam zu machen. Weltweit gibt es
rund 800 Waldorfschulen in
mehr als 60 Staaten. Die zwölf
österreichischen Waldorfschulen sind Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht und stellen
somit eine anerkannte Ausbildung dar, die Kindern und
Jugendlichen einen positiven Start
ins Leben ermöglichen will. In der Waldorfschule gibt es
Fremdsprachen, Praktika auch im
Ausland, Epochenunterricht, Projektarbeiten,
Theaterproduktion, Handwerk, Kunst,
Literatur, Naturwissenschaft, eigenständige
Abschlussarbeiten, öffentliche
Präsentation von Arbeitsergebnissen und Matura! Die Waldorf-
Schule in Klagenfurt ist eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Leider
nur auf dem Papier! Entgegen
aller Versprechen von Politikern und Schulverantwortlichen
müssen die Eltern für ihre Kinder
anteilig Schulgeld zahlen, damit die
Schule weiter bestehen kann. Auf diese bedrückende finanzielle
Lage wollen wir hiermit aufmerksam machen. Wir, als Eltern, möchten
Gleichbehandlung. Was seit
Jahren für die konfessionellen
Privatschulen in Österreich gilt, nämlich die Bezahlung der
Lehrer/Innen durch die öffentliche
Hand, soll endlich für alle Privatschulen gelten - ob kirchlich
oder nicht kirchlich - so auch die Waldorfschule Klagenfurt.
"
Diese Benachteiligung
ist durch das Privatschulgesetz festgeschrieben. Die entsprechenden
Bestimmungen
sind so geregelt, dass nicht-konfessionelle Privatschulen vom Bund und den
Ländern nur einen
geringen Teil der Kosten erstattet bekommen, während die Personalkosten
konfessioneller Schulen vom Bund getragen werden.
• Die konfessionellen Schulen sind in den §§ 17 ff. Privatschulgesetz geregelt:
„§ 17.
Privatschulgesetz (1) Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions-
gesellschaften
sind für die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten konfessionellen
Privatschulen nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen Subventionen zum
Personalaufwand zu gewähren.
§ 18. Ausmaß der Subventionen (1) Als
Subvention sind den gesetzlich anerkannten Kirchen
und Religionsgesellschaften für die
konfessionellen Schulen jene Lehrerdienstposten zur
Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung des Lehrplanes der betreffenden
Schule erforderlich
sind (einschließlich des Schulleiters und
der von den Lehrern an vergleichbaren öffentlichen
Schulen zu erbringenden
Nebenleistungen), soweit das Verhältnis zwischen der Zahl der
Schüler und der Zahl der Lehrer der betreffenden konfessionellen Schule
im wesentlichen
jenem an öffentlichen Schulen gleicher oder
vergleichbarer Art und vergleichbarer örtlicher
Lage entspricht."
• Förderungen für nicht-konfessionelle Schulen sind im § 21 Privatschulgesetz geregelt:
„ § 21. Voraussetzungen. (1) Für Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht, die nicht unter §17
fallen, kann der Bund nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen
Bundesfinanzgesetzes
zur Verfügung
stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand gewähren, wenn
a) die Schule einem Bedarf der Bevölkerung
entspricht,
b) mit der Führung der Schule nicht die Erzielung eines
Gewinnes bezweckt wird,
c) für die Aufnahme der
Schüler nur die für öffentliche Schulen geltenden
Aufnahmsbedingungen maßgebend sind und
d) die Schülerzahl in den einzelnen Klassen nicht unter
den an öffentlichen Schulen gleicher
Art und
gleicher örtlicher Lage üblichen Klassenschülerzahlen liegt. "
Durch die Einsparungen im
Bildungsbereich und den entsprechenden Rückgang der Fördermittel
spitzt sich die
Situation an den Schulen in freier Trägerschaft immer mehr zu. Insbesondere bei
den
sogenannten Alternativschulen kam es zu
beträchtlichen Kürzungen - bei manchen sogar um mehr
als die Hälfte. Die Jahressubventionen - inklusive Personalkosten - für
den gesamten Bereich der
Schulen in freier Trägerschaft beträgt 1,5 Mio. EUR - das sind nicht einmal 10%
der tatsächlichen
Kosten. Da somit enorme Schulgeldkosten
(bis zu 200/300 EUR pro Monat) und Schulschließungen
befürchtet werden müssen, haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Brosz und
KollegInnen am
17. Juni 2004 den
Entschließungsantrag 419/A betreffend „5 Millionen Euro jährlich als
Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der nichtkonfessionellen
Schulen in freier Trägerschaft"
eingebracht. Der Antrag wurde in der
Sitzung des Unterrichtsausschusses am 30. Juni 2004 vertagt.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage
1.
Ist
Ihnen die „ Elterninitiative für Chancengleichheit freier Schulen" an
der Waldorf-Schule
Klagenfurt bekannt? Was ist ihre Position dazu?
2.
Wie ist ihre Position zu den Forderungen des
parlamentarischen Entschließungsantrages
419/A
betreffend „ 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur
Existenzsicherung der
nichtkonfessionellen
Schulen in freier Trägerschaft"?
3.
Ist
die massive Ungleichbehandlung nicht-konfessioneller Privatschulen gegenüber
konfessionellen
Privatschulen bei der Übernahme der Personalkosten durch Bund/Länder
aus ihrer Sicht
gerechtfertigt?
Falls Nein: Wann werden Sie einen entsprechenden
Gesetzesvorschlag zur Änderung des
Privatschulgesetzes
vorlegen?
Falls Ja: Warum?
4.
Ist die Ungleichbehandlung nicht-konfessioneller
Privatschulen gegenüber konfessionellen
Privatschulen
bei der Übernahme der Personalkosten durch Bund/Länder aus ihrer Sicht
verfassungsrechtlich
überhaupt haltbar?
5.
Warum werden die öffentlichen Zuwendungen an
nicht-konfessionelle Privatschulen wie
etwa
die Waldorfschule Klagenfurt so gering gehalten bzw. teilweise sogar noch
gekürzt, wo
doch
diese Alternativschulen einen wichtigen Teil des österreichischen
Schulsystems
darstellen?