2184/J XXII. GP

Eingelangt am 04.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Maga. Melitta Trunk und GenossInnen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur

betreffend finanzielle Gleichbehandlung konfessioneller und nicht-konfessioneller Schulen
(Waldorf-Schule Klagenfurt)

Den unterzeichneten Abgeordneten liegt eine Initiative hunderter BürgerInnen für einen finanzielle
Gleichbehandlung der Waldorf-Schule in Klagenfurt vor. Diese „Elterninitiative für
Chancengleichheit freier Schulen" kritisiert zurecht, dass konfessionelle Schulen in Österreich
massiv besser gestellt sind als die nicht-konfessionellen Schulen.

Aus dem Text der Klagenfurter Elterninitiative: „Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser
Unterschriftenaktion versuchen wir Eltern, die ihre Kinder in der Waldorf-Schule unterrichten
lassen, auf folgendes Problem aufmerksam zu machen. Weltweit gibt es rund 800 Waldorfschulen in
mehr als 60 Staaten. Die zwölf österreichischen Waldorfschulen sind Privatschulen mit
Öffentlichkeitsrecht und stellen somit eine anerkannte Ausbildung dar, die Kindern und
Jugendlichen einen positiven Start ins Leben ermöglichen will. In der Waldorfschule gibt es
Fremdsprachen, Praktika auch im Ausland, Epochenunterricht, Projektarbeiten,
Theaterproduktion, Handwerk, Kunst, Literatur, Naturwissenschaft, eigenständige
Abschlussarbeiten, öffentliche Präsentation von Arbeitsergebnissen und Matura! Die Waldorf-
Schule in Klagenfurt ist eine Schule mit Öffentlichkeitsrecht. Leider nur auf dem Papier! Entgegen
aller Versprechen von Politikern und Schulverantwortlichen müssen die Eltern für ihre Kinder
anteilig Schulgeld zahlen, damit die Schule weiter bestehen kann. Auf diese bedrückende finanzielle
Lage wollen wir hiermit aufmerksam machen. Wir, als Eltern, möchten Gleichbehandlung. Was seit
Jahren für die konfessionellen Privatschulen in Österreich gilt, nämlich die Bezahlung der
Lehrer/Innen durch die öffentliche Hand, soll endlich für alle Privatschulen gelten - ob kirchlich
oder nicht kirchlich
- so auch die Waldorfschule Klagenfurt. "

Diese Benachteiligung ist durch das Privatschulgesetz festgeschrieben. Die entsprechenden
Bestimmungen sind so geregelt, dass nicht-konfessionelle Privatschulen vom Bund und den
Ländern nur einen geringen Teil der Kosten erstattet bekommen, während die Personalkosten
konfessioneller Schulen vom Bund getragen werden.

• Die konfessionellen Schulen sind in den §§ 17 ff. Privatschulgesetz geregelt:

㤠17. Privatschulgesetz (1) Den gesetzlich anerkannten Kirchen und Religions-
gesellschaften sind für die mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten konfessionellen
Privatschulen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Subventionen zum
Personalaufwand zu gewähren.

§ 18. Ausmaß der Subventionen (1) Als Subvention sind den gesetzlich anerkannten Kirchen
und Religionsgesellschaften für die konfessionellen Schulen jene Lehrerdienstposten zur
Verfügung zu stellen, die zur Erfüllung des Lehrplanes der betreffenden Schule erforderlich
sind (einschließlich des Schulleiters und der von den Lehrern an vergleichbaren öffentlichen
Schulen zu erbringenden Nebenleistungen), soweit das Verhältnis zwischen der Zahl der
Schüler und der Zahl der Lehrer der betreffenden konfessionellen Schule im wesentlichen
jenem an öffentlichen Schulen gleicher oder vergleichbarer Art und vergleichbarer örtlicher
Lage entspricht."


• Förderungen für nicht-konfessionelle Schulen sind im § 21 Privatschulgesetz geregelt:

§ 21. Voraussetzungen. (1) Für Privatschulen mit Öffentlichkeitsrecht, die nicht unter §17
fallen, kann der Bund nach Maßgabe der auf Grund des jeweiligen Bundesfinanzgesetzes
zur Verfügung stehenden Mittel Subventionen zum Personalaufwand gewähren, wenn
a) die Schule einem Bedarf der Bevölkerung entspricht,

b) mit der Führung der Schule nicht die Erzielung eines Gewinnes bezweckt wird,
c) für die Aufnahme der Schüler nur die für öffentliche Schulen geltenden
Aufnahmsbedingungen maßgebend sind und

d) die Schülerzahl in den einzelnen Klassen nicht unter den an öffentlichen Schulen gleicher
Art und gleicher örtlicher Lage üblichen Klassenschülerzahlen liegt. "

Durch die Einsparungen im Bildungsbereich und den entsprechenden Rückgang der Fördermittel
spitzt sich die Situation an den Schulen in freier Trägerschaft immer mehr zu. Insbesondere bei den
sogenannten Alternativschulen kam es zu beträchtlichen Kürzungen - bei manchen sogar um mehr
als die Hälfte. Die Jahressubventionen - inklusive Personalkosten - für den gesamten Bereich der
Schulen in freier Trägerschaft beträgt 1,5 Mio. EUR - das sind nicht einmal 10% der tatsächlichen
Kosten. Da somit enorme Schulgeldkosten (bis zu 200/300 EUR pro Monat) und Schulschließungen
befürchtet werden müssen, haben die Abgeordneten DDr. Niederwieser, Brosz und KollegInnen am
17. Juni 2004 den Entschließungsantrag 419/A betreffend „5 Millionen Euro jährlich als
Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft"
eingebracht. Der Antrag wurde in der Sitzung des Unterrichtsausschusses am 30. Juni 2004 vertagt.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage

1.    Ist Ihnen die „ Elterninitiative für Chancengleichheit freier Schulen" an der Waldorf-Schule
Klagenfurt bekannt? Was ist ihre Position dazu?

2.                                     Wie ist ihre Position zu den Forderungen des parlamentarischen Entschließungsantrages
419/A betreffend „ 5 Millionen Euro jährlich als Sofortmaßnahme zur Existenzsicherung der
nichtkonfessionellen Schulen in freier Trägerschaft"?

3.                                     Ist   die   massive   Ungleichbehandlung   nicht-konfessioneller   Privatschulen   gegenüber
konfessionellen Privatschulen bei der Übernahme der Personalkosten durch Bund/Länder
aus ihrer Sicht gerechtfertigt?

Falls Nein: Wann werden Sie einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zur Änderung des
Privatschulgesetzes vorlegen?
Falls Ja: Warum?

4.                                     Ist die Ungleichbehandlung nicht-konfessioneller Privatschulen gegenüber konfessionellen
Privatschulen bei der Übernahme der Personalkosten durch Bund/Länder aus ihrer Sicht
verfassungsrechtlich überhaupt haltbar?

5.                                     Warum werden die öffentlichen Zuwendungen an nicht-konfessionelle Privatschulen wie
etwa die Waldorfschule Klagenfurt so gering gehalten bzw. teilweise sogar noch gekürzt, wo
doch diese Alternativschulen einen wichtigen Teil des  österreichischen  Schulsystems
darstellen?