2187/J XXII. GP

Eingelangt am 07.10.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Böhmdorfer

an die Frau Bundesministerin für Justiz

betreffend Vergünstigungen für den zu lebenslanger Haft verurteilten Wolfgang Ott

Wie den Medien zu entnehmen war machte der zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilte Wolfgang Ott im Juli einen Fluchtversuch aus der Justizanstalt Graz-
Karlau. Er wurde rechtzeitig aufgegriffen und hat nun - so wurde berichtet - alle
Vergünstigungen verloren. Unklar blieb, ob sein Fluchtversuch durch die ihm
gewährten Vergünstigungen erleichtert wurde.

Aus diesem Anlass stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundes-
ministerin für Justiz die nachstehende

Anfrage:

1.                         Welche Vergünstigungen genoss der zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilte
Wolfgang Ott vor seinem Fluchtversuch im Juli dieses Jahres?

2.                         Wurde der Fluchtversuch durch diese Vergünstigungen in irgendeiner Weise
erleichtert?

3.                         Erhalten die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe Verurteilten in Graz-Karlau
ebenso rasch bzw. ebenso viele Vergünstigungen wie andere Strafhäftlinge?

4.                         Wenn ja, halten Sie diese unterschiedslose Gewährung von Vergünstigungen
ohne Bezugnahme auf die Länge der Haftstrafe für angemessen?

5.                         Welche Vergünstigungen wurden den anderen zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilten Häftlingen, die in der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau ihre Strafe
verbüßen, jeweils gewährt? Wie begründen sich jeweils die Unterschiede?

6.                         Welche Änderungen werden in der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau vorgenom-
men, um ähnliche Fluchtversuche künftig hintanzuhalten?

7.             Halten Sie bei der lebenslangen Freiheitsstrafe grundsätzlich Änderungen für
wünschenswert? Wenn ja, in welche Richtung gehen Ihre Überlegungen?