2187/J XXII. GP
Eingelangt am 07.10.2004
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Partik-Pablé, Dr. Böhmdorfer
an die Frau Bundesministerin für Justiz
betreffend Vergünstigungen für den zu lebenslanger Haft verurteilten Wolfgang Ott
Wie den Medien zu entnehmen war machte
der zu lebenslanger Freiheitsstrafe
verurteilte
Wolfgang Ott im Juli einen Fluchtversuch aus der Justizanstalt Graz-
Karlau.
Er wurde rechtzeitig aufgegriffen und hat nun - so wurde berichtet - alle
Vergünstigungen
verloren. Unklar blieb, ob sein Fluchtversuch durch die ihm
gewährten
Vergünstigungen erleichtert wurde.
Aus diesem Anlass
stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Frau Bundes-
ministerin
für Justiz die nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Vergünstigungen genoss der zu lebenslanger
Freiheitsstrafe verurteilte
Wolfgang Ott vor seinem Fluchtversuch im Juli dieses Jahres?
2.
Wurde der Fluchtversuch durch diese Vergünstigungen in
irgendeiner Weise
erleichtert?
3.
Erhalten die zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
Verurteilten in Graz-Karlau
ebenso rasch bzw.
ebenso viele Vergünstigungen wie andere Strafhäftlinge?
4.
Wenn ja, halten Sie diese unterschiedslose Gewährung von
Vergünstigungen
ohne
Bezugnahme auf die Länge der Haftstrafe für angemessen?
5.
Welche Vergünstigungen wurden den anderen zu lebenslanger
Freiheitsstrafe
verurteilten
Häftlingen, die in der Strafvollzugsanstalt Graz-Karlau ihre Strafe
verbüßen, jeweils
gewährt? Wie begründen sich jeweils die Unterschiede?
6.
Welche Änderungen werden in der Strafvollzugsanstalt
Graz-Karlau vorgenom-
men, um ähnliche Fluchtversuche künftig hintanzuhalten?
7.
Halten Sie bei der lebenslangen Freiheitsstrafe
grundsätzlich Änderungen für
wünschenswert?
Wenn ja, in welche Richtung gehen Ihre Überlegungen?