2190/J XXII. GP
Eingelangt am 12.10.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Kräuter
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend nachgewiesene gravierende Mängel der Interoperabilität des
Mautsystems mit der Schweiz
Unter „Interoperabilität“ wird die Möglichkeit
verstanden, mit einem
Fahrzeuggerät
in verschiedenen Mautsystemen die Maut zu entrichten. Es
soll
also die Mautabbuchung mit dem österreichischen Fahrzeuggerät auch
in
ausländischen Mautsystemen und umgekehrt eine Mautentrichtung mit
Fahrzeuggeräten
ausländischer Mautsysteme in Österreich funktionieren.
Im ASFINAG-Geschäftsbericht 2003 wird die volle
Interoperabilität mit dem
technisch
und konzeptionell anders arbeitenden Schweizer Mautsystem
gelobt
und als weltweit erster Fall einer länderübergreifenden
Interoperabilität von Mautsystemen bezeichnet.
Bei einer repräsentativen Untersuchung von 67.367
getätigten Buchungen
von
Schweizer Mautverpflichteten wurden nun nahezu 1.000 Fehler
ermittelt, was einem Prozentsatz von etwas mehr als 1,4% entspricht. Damit
werden
erstmals gravierende Mängel der Interoperabilität bekannt und die in
der
Ausschreibung des österreichischen Mautsystems geforderte Fehlerrate
von 0,01 wird exorbitant überschritten.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für
Verkehr,
Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1.
Welche Zahlen wurden Ihnen von der ASFINAG bzw. der
Europass
bezüglich
täglicher Fehlbuchungen von Schweizer
Zahlungsverpflichteten
vorgelegt?
2.
Wie hoch beziffern sich die Einnahmensverluste durch die
technischen
Systemfehler seit Einführung der Maut im
Zusammenhang mit der Schweiz?
3.
Wer wird für den Einnahmenverlust des österreichischen
Steuerzahlers
aufkommen?
4.
Was werden Sie zur Reparatur der 140-fachen Fehlerrate
durch
Schweizer LKWs und Busse in Österreich unternehmen?