2190/J XXII. GP

Eingelangt am 12.10.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Kräuter

und GenossInnen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend nachgewiesene gravierende Mängel der Interoperabilität des

Mautsystems mit der Schweiz

Unter „Interoperabilität“ wird die Möglichkeit verstanden, mit einem
Fahrzeuggerät in verschiedenen Mautsystemen die Maut zu entrichten. Es
soll also die Mautabbuchung mit dem österreichischen Fahrzeuggerät auch
in ausländischen Mautsystemen und umgekehrt eine Mautentrichtung mit
Fahrzeuggeräten ausländischer Mautsysteme in Österreich funktionieren.

Im ASFINAG-Geschäftsbericht 2003 wird die volle Interoperabilität mit dem
technisch und konzeptionell anders arbeitenden Schweizer Mautsystem
gelobt und als weltweit erster Fall einer länderübergreifenden
Interoperabilität von Mautsystemen bezeichnet.

Bei einer repräsentativen Untersuchung von 67.367 getätigten Buchungen
von Schweizer Mautverpflichteten wurden nun nahezu 1.000 Fehler
ermittelt, was einem Prozentsatz von etwas mehr als 1,4% entspricht. Damit
werden erstmals gravierende Mängel der Interoperabilität bekannt und die in
der Ausschreibung des österreichischen Mautsystems geforderte Fehlerrate
von 0,01 wird exorbitant überschritten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende


Anfrage:

1.   Welche Zahlen wurden Ihnen von der ASFINAG bzw. der Europass
bezüglich täglicher Fehlbuchungen von Schweizer
Zahlungsverpflichteten vorgelegt?

2.            Wie hoch beziffern sich die Einnahmensverluste durch die
technischen Systemfehler seit Einführung der Maut im
Zusammenhang mit der Schweiz?

3.                         Wer wird für den Einnahmenverlust des österreichischen
Steuerzahlers aufkommen?

4.            Was werden Sie zur Reparatur der 140-fachen Fehlerrate durch
Schweizer LKWs und Busse in Österreich unternehmen?