2192/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Christine Lapp

und GenossInnen

an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz

betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen

Die Zahl der Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen ist laut einer APA-
Aussendung vom 17. September 2004 gestiegen. Die gesundheitlichen Bedingungen in der
Arbeitswelt führen dazu, dass die Anzahl der Anträge auf Invaliditätspensionen steigt. In
Österreich sind acht Prozent der Menschen in Invaliditätspension, in den anderen EU-Staaten
macht der Anteil an InvaliditätspensionistInnen 15 Prozent aus. Ein Drittel der
Invaliditätsursachen liegt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, ein Viertel der
Betroffenen muss auf Grund psychischer Erkrankungen den Antrag stellen und mehr als zehn
Prozent werden durch Herz- und Kreislauferkrankungen gezwungen, einen Antrag auf
Invaliditätspension zu stellen. Leider werden nun jene Menschen, die aufgrund von
anstrengenden und gesundheitsgefährdenden Arbeitsplätzen den Weg in die Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension suchen, weil sie nicht mehr länger aus körperlichen oder
seelischen Gründen arbeiten können, desavouiert. Aussagen wie von ÖVP-Klubobmann
Molterer „Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension darf kein Schlupfloch sein" (APA
17.9. 04) erregen bei den Betroffenen große Besorgnis, denn alleine einen Antrag auf
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension zu stellen heißt noch nicht, dass diese dann auch
zugesprochen wird.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage

1.    Wie viele Anträge auf Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitpension wurden 1999,

2000,          2001, 2002, 2003 und 2004 gestellt?

2.    Wie viele Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen wurden 1999, 2000,

2001,          2002, 2003 und 2004 zuerkannt?

3.              Wie hoch ist dabei der Anteil an Männern und Frauen?

4.              In welchen Branchen sind ArbeiterInnen und Angestellte dabei besonders betroffen?

5.              Wie schaut die altersmäßige Verteilung aus (bis 30 Jahre, 30 - 40 Jahre, 40-50 Jahre,
über 50 Jahre; bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?

6.              Welche Erkrankungen führen zu Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen?

7.              Gab es dabei Veränderungen zu den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?

8.              Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt für die Betroffenen?

9.              Wie viele Personen stellten 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 mehrmals
Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?

10.       Wie viele Personen stellten 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 aus einem
aufrechten Dienstverhältnis den Antrag auf Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension?


11.     Wie viele Personen stellten 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 aus der
Arbeitslosigkeit den Antrag auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension?

12.     Wie viele Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen werden aufgrund von
Erwerbstätigkeit in Teilpensionen umgewandelt?

13.     Wie vielen PensionsbezieherInnen wurden Maßnahmen der Rehabilitation gem. § 300
ASVG in den Jahren 1999-2004 gewährt?

14.     Wie viele Invaliditätspensionen sind dadurch weggefallen?