2192/J XXII. GP
Eingelangt am 13.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Christine Lapp
und GenossInnen
an den Bundesminister für Soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen
Die
Zahl der Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen ist laut
einer APA-
Aussendung vom 17. September 2004 gestiegen. Die gesundheitlichen Bedingungen
in der
Arbeitswelt führen dazu, dass die Anzahl der Anträge auf Invaliditätspensionen
steigt. In
Österreich sind acht Prozent der Menschen
in Invaliditätspension, in den anderen EU-Staaten
macht der Anteil an
InvaliditätspensionistInnen 15 Prozent aus. Ein Drittel der
Invaliditätsursachen liegt bei Erkrankungen des Bewegungsapparates, ein
Viertel der
Betroffenen muss auf Grund psychischer
Erkrankungen den Antrag stellen und mehr als zehn
Prozent werden durch Herz- und Kreislauferkrankungen gezwungen, einen
Antrag auf
Invaliditätspension zu stellen. Leider werden nun jene Menschen, die aufgrund
von
anstrengenden und gesundheitsgefährdenden
Arbeitsplätzen den Weg in die Invaliditäts- oder
Berufsunfähigkeitspension suchen, weil sie nicht mehr länger aus
körperlichen oder
seelischen Gründen arbeiten können, desavouiert. Aussagen wie von
ÖVP-Klubobmann
Molterer „Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspension darf kein Schlupfloch
sein" (APA
17.9. 04) erregen bei den Betroffenen große Besorgnis, denn alleine einen
Antrag auf
Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension
zu stellen heißt noch nicht, dass diese dann auch
zugesprochen wird.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Soziale
Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz nachstehende
Anfrage
1. Wie viele Anträge auf Invaliditätspension/Berufsunfähigkeitpension wurden 1999,
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 gestellt?
2. Wie viele Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen wurden 1999, 2000,
2001, 2002, 2003 und 2004 zuerkannt?
3.
Wie hoch ist dabei der Anteil an Männern und Frauen?
4.
In
welchen Branchen sind ArbeiterInnen und Angestellte dabei besonders betroffen?
5.
Wie schaut die altersmäßige Verteilung aus (bis 30
Jahre, 30 - 40 Jahre, 40-50 Jahre,
über 50 Jahre; bitte nach Männern und Frauen aufschlüsseln)?
6.
Welche Erkrankungen führen zu
Invaliditätspensionen/Berufsunfähigkeitspensionen?
7.
Gab
es dabei Veränderungen zu den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004?
8.
Wie hoch sind diese Pensionen im Durchschnitt für die
Betroffenen?
9.
Wie viele Personen stellten 1999, 2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 mehrmals
Anträge auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen?
10.
Wie viele Personen stellten 1999,
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004
aus einem
aufrechten
Dienstverhältnis den Antrag auf Invaliditäts- und
Berufsunfähigkeitspension?
11.
Wie viele Personen stellten 1999,
2000, 2001, 2002, 2003 und 2004 aus der
Arbeitslosigkeit
den Antrag auf Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension?
12.
Wie viele Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen
werden aufgrund von
Erwerbstätigkeit in Teilpensionen umgewandelt?
13.
Wie vielen PensionsbezieherInnen wurden Maßnahmen der
Rehabilitation gem. § 300
ASVG in den Jahren 1999-2004 gewährt?
14.
Wie viele Invaliditätspensionen sind dadurch
weggefallen?