2195/J XXII. GP

Eingelangt am 13.10.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend SPIELBODEN Dornbirn

Die SPIELBODEN KulturveranstaltungsGmbH, eines der bedeutendsten
Kulturzentren in Vorarlberg, hat im Jänner 2004 beim BKA eine einmalige
Unterstützung in der Höhe von 60.000 Euro für die bauliche und programmatische
Erweiterung beantragt.

Die Gesamtkosten für diese Investitionen wurden mit 310.000 Euro veranschlagt; die

reinen Baumassnahmen von 250.000 Euro sollen durch die Stadt Dornbirn und das

Land Vorarlberg aufgebracht werden.

Die beim Bund beantragte Förderung von 60.000 Euro sollte für spezifisch nötige

Programminvestitionen und für die Umsetzung neuer Kulturvorhaben zum Einsatz

kommen.

Dem Vernehmen nach hat der entsprechende Beirat im BKA im Feber 2004 diese
einmalige Zusatzsubvention von je 30.000 Euro für 2004 und 2005 einstimmig
befürwortet.

Mit Schreiben vom 17. September 2004 hat Kunststaatssekretär Morak der
SPIELBODEN Kulturveranstaltungs GmbH mitgeteilt, dass „keine über die geleistete
Jahressubvention hinausreichenden finanziellen Mittel in Aussicht" gestellt werden
können.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten an den Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1.             Entspricht es den Tatsachen, dass der zuständige Beirat die Zusatzsubvention
für die programmatische und bauliche Erweiterung des Dornbirner
SPIELBODEN befürwortet hat?

2.             Falls ja, warum wurde die Empfehlung des Beirates bei der negativen
Entscheidung ignoriert?

3.             Sind Entscheidungsabläufe wie im gegenständlichen Fall - Ansuchen im
Jänner 2004, Beiratsentscheidung im Feber 2004, monatelange Pause,
negative Entscheidung im September 2004 - Ihrer Ansicht nach dazu
geeignet, zur Planungssicherheit für Kulturinitiativen beizutragen?