2197/J XXII. GP
Eingelangt am 13.10.2004
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ANFRAGE
der Abgeordneten Öllinger, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz
betreffend Gebarung des Familienlastenausgleichsfonds
Die Stagnation am Arbeitsmarkt ( die Zahl der unselbständig Beschäftigten war zwischen 2001 und 2003 sogar leicht rückläufig), die Einnahmenausfälle durch die Steuerreform und die geplante Finanzierung der Ersatzzeiten für Kinderbetreuung im Rahmen der Pensionsreform werden die defizitäre Entwicklung des Familienlastenausgleichsfonds (FLAF) in den nächsten Jahren vermutlich beschleunigen.
Wie schon der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage der Abg. Kuntzl
(1382/AB) zu entnehmen war, rechneten Sie bzw. Ihr Ministerium schon im
Frühjahr 2004 mit einem Abgang von rund 400 Mio. € im Jahr 2004.
Der Einnahmenausfall bei der Körperschaftssteuer (KöSt) im Jahr 2004, die
Reduktion der KöSt bzw. der Einkommenssteuer ab 2005 und die Finanzierung der
Ersatzzeiten bzw. Teilpensionen für Kindererziehungszeiten werden den Abgang
oder das Defizit im FLAF voraussichtlich weiter beschleunigen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1) Wie entwickelt sich nach den Schätzungen Ihres Ressorts der Abgang des FLAF
-
im Jahr 2004
- im Jahr 2005
- im Jahr 2006
- im Jahr 2007
- im Jahr 2008
- im Jahr 2009
- im Jahr 2010
2) Wie
entwickelt sich nach Ihren Schätzungen das Reservefonds-Vermögen kumuliert
-
im Jahr 2004
- im Jahr 2005
- im Jahr 2006
- im Jahr 2007
- im Jahr 2008
- im Jahr 2009
- im Jahr 2010
3) Welche Annahmen über Beschäftigung, Wirtschaftswachstum, Steuereinnahmen (aus KöSt bzw. Einkommenssteuer) liegen Ihren Schätzungen zu Grunde?
4) Welche
Dynamik gibt es in den Jahren 2004 bis 2010 (bitte getrennt nach Jahren
aufschlüsseln) in den Ausgabebereichen
-
Familienbeihilfen
- Kinderbetreuungsgeld
- Schul- und Lehrlingsfahrtbeihilfen