2199/J XXII. GP
Eingelangt am 13.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein
betreffend die Schmälerung von Abfertigungen wegen nicht erfolgter Wahl einer
Mitarbeitervorsorgekasse.
Dienstgeber haben für
MitarbeiterInnen, für die die neue Abfertigungsregelung gilt, seit
1.1.2003
einen Betrag von 1,53% des Bruttoentgelts, gemeinsam mit anderen Beiträgen
an
die Sozialversicherung zu überweisen. Von dort wird der jeweilige Beitrag zur
Abfertigung
an eine Mitarbeitervorsorgekasse zur Veranlagung weiter geleitet, wenn der
Dienstgeber eine
solche Kasse ausgewählt hat.
Das Betriebliche
Mitarbeitervorsorgegesetz regelt in Abschnitt 3 (§§9 und 10) die Auswahl
der
Mitarbeitervorsorgekassen allerdings ohne eine verbindliche Frist
festzulegen, innerhalb
welcher sich die Dienstgeber für eine solche
Kasse entscheiden müssen. Durch diese
Regelungslücke haben heute - 1 3/4
Jahre nach In-Kraft-Treten des Gesetzes - geschätzte
25% der Betriebe noch immer keine Abfertigungskasse ausgewählt, was
bedeutet, dass die
Abfertigungsbeiträge von tausenden
MitarbeiterInnen noch immer nicht entsprechend
(langfristig) veranlagt werden können.
Allein in der
Gebietskrankenkasse Niederösterreich haben 22,75% der 25.492 Dienstgeber
(Stand
September 2004) bisher noch keine Mitarbeitervorsorgekasse gewählt.
Darunter
fallen
1.443 Betriebe, die bereits nicht mehr existieren, für welche also die
Gebietskrankenkasse
einzeln Kontakte zu den ehemaligen Mitarbeitern dieser Firmen
herstellen muss, um
deren Abfertigungsansprüche zu wahren.
Für den Fall, dass noch keine Abfertigungskasse ausgewählt wurde, werden die Beiträge
von den Krankenkassen vorübergehend auf ein Konto gelegt. Da diese Gelder aber
jederzeit verfügbar sein müssen, ist eine längerfristige Veranlagung nicht möglich und der
Zinssatz daher relativ niedrig.
Das heißt, dass zur Zeit die Abfertigungsbeiträge von tausenden ArbeitnehmerInnen nicht
so veranlagt werden können, wie das den Ertragserwartungen der bestehenden
Mitarbeitervorsorgekassen entsprechen würde, die bei einer längerfristigen Veranlagung
einen Ertrag zwischen 5 und 6% brutto in Aussicht stellen.
Auf längere Sicht müssen daher MitarbeiterInnen, für die noch keine Abfertigungskasse
gewählt wurde, mit einer geringeren Abfertigung rechnen.
Die jetzige Situation
rund um die Abfertigungsbeiträge stellt zudem eine weitere
administrative
und finanzielle Belastung der Sozialversicherungen dar, weil diese - neben
der
Aufgabe, die Beiträge, für die keine Abfertigungskasse gewählt wurde,
„zwischenzuparken"
- auch einspringen müssen, wenn die Abfertigungsbeiträge und die
restlichen Sozialversicherungsbeiträge von Unternehmen nicht oder verspätet
eingezahlt
werden. Die Krankenkassen müssen in diesen Fällen „in Vorlage treten",
d.h. die Beiträge
vorfinanzieren,
was die Schulden der Unternehmen bei den Gebietskrankenkassen, die
zuletzt schon bei 897
Mio. EURO lagen, noch einmal in die Höhe treiben könnte.
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit
in diesem Zusammenhang nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Firmen hatten mit Stichtag 1. Oktober 2004 noch
keine Mitarbeitervorsorgekasse
ausgewählt ? (nach Bundesländern, bestehende und bereits aufgelöste Betriebe)
2.
Wie viele MitarbeiterInnen sind von davon betroffen ?
3.
Wie hoch ist die Verzinsung der „zwischengeparkten"
Beiträge in den einzelnen
Gebietskrankenkassen
? (netto, nach Bundesländern)
4.
Mit welchem Schaden (Verringerung der Abfertigung)
müssen die Betroffenen dadurch
rechnen
?
5.
Denken Sie daran, diesen Schaden, der ja durch eine
Lücke in der gesetzlichen Regelung
mitverursacht
wurde, in irgendeiner Weise auszugleichen ?
5a Wenn ja, wie ?
5b Wenn nein, warum nicht ?
6. Denken Sie daran, eine gesetzliche Frist
festzulegen, innerhalb welcher eine
Mitarbeitervorsorgekasse gewählt
werden muss ?
6a Wenn ja, wann ist diese Gesetzesänderung zu erwarten
?
6b
Wenn nein, warum nicht ?
7.
Halten Sie - für den Fall, dass keine
Mitarbeitervorsorgekasse fristgerecht gewählt wurde -
eine
Zwangszuteilung für zweckmäßig ?
8.
Wie beurteilen Sie die Möglichkeit von weiteren
Sanktionen, wenn die Frist für die Auswahl
einer
Mitarbeitervorsorgekasse versäumt wird ?
9.
Welche Kosten entstehen den Gebietskrankenkassen durch
das „Zwischenparken" der
Abfertigungsbeiträge
und dem damit verbundenen Verwaltungs- und Personalaufwand pro
Jahr ? (2003, 2004, voraus. 2005)
10.
Wie hoch waren die Zahlungsrückstände der Unternehmen
bei den Beiträgen zur
Mitarbeitervorsorge
gegenüber den Sozialversicherungsträgern mit Stichtag 1. Oktober
2004
? (nach Bundesländern)