2214/J XXII. GP
Eingelangt am 14.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Maga Christine Muttonen
und Genossinnen
an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur
betreffend Ankauf einer Sphinx-Skulptur sowie sechs Uschebtis
(ägyptische Grabbeigaben) durch das KHM
Medienberichten
zufolge beinhaltet der Rohbericht des Rechnungshofs
massive Kritik am Erwerb einer Sphinx: so soll der Generaldirektor des
KHM Wilfried Seipel im Jahr 1998 bei einem Kunsthändler in Mallorca
um 3,8 Millionen Dollar eine Sphinx erworben haben, die „weder in der
Abschlussbilanz zum 31. Dezember 1998, noch
in der Eröffnungsbilanz
des KHM zum 1. Jänner 1999 noch in der jeweiligen Bilanz des KHM für
1999 bis 2002 als Anlagevermögen bzw. als noch offene Verbindlichkeit
ausgewiesen" wurde. Auch der Kauf von sechs Uschebtis (ägyptische
Grabbeigaben) dürfte vom Rechnungshof sehr kritisch beleuchtet
worden sein.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten an die
Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft
und Kultur nachstehende
Anfrage:
1.
Von welchem Kunsthändler hat Wilfried Seipel im Jahr 1998
die
Sphinx-Skulptur
erworben? (bitte Name, Adresse und
Telefonnummer angeben)
2.
Wie wurde das Geschäft angebahnt? Ist der Händler dafür
bekannt, mit antiken
Kunstwerken zu handeln?
3.
War die Provenienz dieser Sphinx-Skulptur im Jahr 1998
geklärt
und
wenn ja, welchen Ursprungs ist diese Skulptur? Wie lautet die
Eigentümerkette?
4.
Im ORF-Mittagsjournal vom 1.6.2004 hat KHM-Direktor
Seipel zum
Ankauf der
Sphinx-Skulptur erläutert, dass er 1998 einen
Vorvertrag unterzeichnet habe, die erste Zahlung aber erst nach
der Ausgliederung in die Vollrechtsfähigkeit des Museums
vereinbart worden sei. Der RH hingegen
spricht von einem Vertrag.
War KHM-Direktor Seipel berechtigt, diesen Vertrag
abzuschließen?
5.
Seit wann und in welcher Höhe erfolgen Zahlungen für die
Sphinx
seitens des KHM?
(bitte auch Zahlungen über die ehemalige
Teilrechtsfähigkeit des KHM oder über den Verein der Freunde
anführen)
6.
Entspricht es den Tatsachen, dass der Rechnungshof in
seinem
Rohbericht das Fehlen der Sphinx-Skulptur in den Bilanzen der
Jahre 1999 bis 2002
als Anlagevermögen bzw. als offene
Verbindlichkeit kritisiert? Wurde die
gesamte Ankaufsumme der
Sphinx-Skulptur jemals in einer Bilanz des KHM aufgeführt und
wenn ja, in welcher? Wenn nein, warum nicht?
7.
Sie
haben anlässlich der Beantwortung einer Dringlichen Anfrage
im Bundesrat am 1.7.2004 (2211/J-BR/04) erklärt, dass „die
Verbindlichkeiten für den Ankauf der Sphinx in den jeweiligen
Jahresabschlüssen als Ratenzahlungen
enthalten sind". Seit wann
und in welcher Höhe sind die Verbindlichkeiten für den Ankauf der
Sphinx in den jeweiligen Jahresabschlüssen als Ratenzahlungen
enthalten?
8.
Ebenfalls im RH-Rohbericht wird der Erwerb von sechs
Uschebtis
(ägyptische
Grabbeigaben) durch das KHM vom Dorotheum
angesprochen. Wann und um welche Kaufsumme wurden die
sechs Uschebtis erworben? Welcher Provenienz sind die sechs
Uschebtis?
9.
Stimmt es, dass alle sechs Uschebtis im Eingangsbuch der
Ägyptisch-Orientalischen
Sammlung erwähnt werden?
10.
Medienberichten
zufolge sollen zwei dieser sechs Uschebtis an
Wilfried Seipel als Privatmann verkauft
worden sein, der die beiden
Uschebtis als Doubletten und als wertlos für die Sammlung
bezeichnete. Entspricht es den Tatsachen, dass das
entsprechende Gutachten erst im Jahr 2002 erstellt wurde? Von
wem wurde das Gutachten erstellt?
11.
Wurde seitens Ihres Ressorts - unabhängig vom
angesprochenen
Gutachten - geprüft,
ob die beiden als Doubletten bezeichneten
Uschebtis tatsächlich Doubletten sind?
12. Der Rechnungshof
hatte keine Möglichkeit, die Buchhaltung des
Vereins der Freunde
zu prüfen. Allerdings sind auf das Konto des
Vereins Geldbeträge überwiesen worden, die
laut RH eigentlich an
das KHM hätten überwiesen werden müssen. Können Sie dafür
sorgen, dass der Verein seine Buchhaltung offen legt? Stimmt es,
dass der Verein Politiker zu Auslandsreisen
eingeladen hat? Wenn
ja: welche Politiker zu welchen
Reisen? Werden Sie Sorge dafür
tragen, dass die Geldbeträge, die
fälschlicherweise an den Verein
flossen von diesem Verein an das KHM überwiesen werden?