2216/J XXII. GP

Eingelangt am 15.10.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten

betreffend Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen PartnerInnen im
diplomatischen Dienst

Das norwegische Außenministerium hat eine Übersicht über die Anerkennung
gleichgeschlechtlicher PartnerInnen im diplomatischen Dienst in Europa erstellt.
Dieser Übersicht zu Folge bekommt der/die gleichgeschlechtliche PartnerIn
eines/einer ausländischen Diplomaten/Diplomatin in den meisten europäischen
Ländern - darunter auch in zumindest fünf der am 1. Mai 2004 der Europäischen
Union beigetretenen Staaten - diplomatische Immunität und Privilegien bzw.
zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung. In Österreich hingegen wird laut dieser
Aufstellung einer lesbischen Partnerin/einem schwulen Partner einer/eines
ausländischen Diplomatin/Diplomaten weder das Aufenthaltsrecht noch die
Akkreditierung als Familienangehörige/r Aufenthaltsrecht zugestanden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE:

1.             Wie ist die offizielle Haltung und Vorgangsweise in Bezug auf
gleichgeschlechtliche Partnerlnnenschaften im österreichischen
diplomatischen Dienst sowie gegenüber ausländischen Diplomatinnen?

2.             Hat es schon Anfragen ausländischer Botschaften bzw. von ausländischen
DiplomatInnen mit dem Wunsch nach Akkreditierung der
gleichgeschlechtlichen PartnerInnen als Familienangehörige in Österreich
gegeben?

3.             Falls ja: Wie viele Anfragen hat es gegeben?

a.            In wie vielen Fällen wurde die Akkreditierung gewährt? Mit welcher
Begründung?

b.            In wie vielen Fällen wurde die Akkreditierung verweigert? Mit welcher
Begründung?

4.   Falls nein: Wird das Außenministerium bei zukünftigen Anfragen in anderen
Staaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, gleichgeschlechtliche
registrierte Partnernnenschaft und nicht registrierte, aber de-facto-


Lebensgemeinschaften von lesbischen und schwulen DiplomatInnen
anerkennen und die Akkreditierung der PartnerInnen als Familienangehörige
ermöglichen?

5.            War Ihnen bekannt, dass Österreich eines der wenigen Länder im
europäischen Vergleich ist, welches gleichgeschlechtliche Partnerinnen bzw.
Partner von DiplomatInnen nicht akkreditiert?

6.            War Ihnen bekannt, dass sogar fünf der zehn neuen EU-Staaten
gleichgeschlechtliche Paare im diplomatischen Dienst anerkennen bzw. ihnen
zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung gewähren?

7.            Wird das Außenministerium auf Grund der Tatsache, dass es mittlerweile drei
(Niederlande, Belgien, Kanada; mit Spanien und wahrscheinlich
Großbritannien 2005 sogar fünf) Staaten gibt, die die gleichgeschlechtliche
Ehe akzeptieren (Niederlande und Belgien), Konsequenzen für die
Handhabung des diplomatischen Protokolles ziehen - etwa bei offiziellen
Einladungen?