2216/J XXII. GP
Eingelangt am 15.10.2004
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möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Lunacek, Freundinnen und Freunde
an die Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten
betreffend Diskriminierung von gleichgeschlechtlichen
PartnerInnen im
diplomatischen Dienst
Das
norwegische Außenministerium hat eine Übersicht über die Anerkennung
gleichgeschlechtlicher PartnerInnen im diplomatischen Dienst in Europa
erstellt.
Dieser Übersicht zu Folge bekommt der/die gleichgeschlechtliche PartnerIn
eines/einer ausländischen Diplomaten/Diplomatin in den meisten europäischen
Ländern - darunter auch in zumindest fünf der am 1. Mai 2004 der Europäischen
Union beigetretenen Staaten - diplomatische Immunität und Privilegien bzw.
zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung. In
Österreich hingegen wird laut dieser
Aufstellung einer lesbischen Partnerin/einem schwulen Partner
einer/eines
ausländischen Diplomatin/Diplomaten weder das Aufenthaltsrecht noch die
Akkreditierung als Familienangehörige/r Aufenthaltsrecht zugestanden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Wie
ist die offizielle Haltung und Vorgangsweise in Bezug auf
gleichgeschlechtliche Partnerlnnenschaften im österreichischen
diplomatischen Dienst sowie gegenüber
ausländischen Diplomatinnen?
2.
Hat es schon Anfragen ausländischer Botschaften bzw. von
ausländischen
DiplomatInnen mit dem
Wunsch nach Akkreditierung der
gleichgeschlechtlichen PartnerInnen als
Familienangehörige in Österreich
gegeben?
3.
Falls
ja: Wie viele Anfragen hat es gegeben?
a. In wie vielen Fällen wurde die Akkreditierung
gewährt? Mit welcher
Begründung?
b. In wie vielen Fällen wurde die Akkreditierung
verweigert? Mit welcher
Begründung?
4. Falls nein: Wird das Außenministerium bei
zukünftigen Anfragen in anderen
Staaten geschlossene gleichgeschlechtliche Ehen, gleichgeschlechtliche
registrierte Partnernnenschaft und nicht registrierte, aber de-facto-
Lebensgemeinschaften
von lesbischen und schwulen DiplomatInnen
anerkennen und die Akkreditierung der
PartnerInnen als Familienangehörige
ermöglichen?
5.
War
Ihnen bekannt, dass Österreich eines der wenigen Länder im
europäischen Vergleich ist, welches
gleichgeschlechtliche Partnerinnen bzw.
Partner von DiplomatInnen nicht akkreditiert?
6.
War
Ihnen bekannt, dass sogar fünf der zehn neuen EU-Staaten
gleichgeschlechtliche Paare im
diplomatischen Dienst anerkennen bzw. ihnen
zumindest eine Aufenthaltsgenehmigung gewähren?
7.
Wird das Außenministerium auf Grund der Tatsache, dass
es mittlerweile drei
(Niederlande,
Belgien, Kanada; mit Spanien und wahrscheinlich
Großbritannien 2005 sogar fünf) Staaten gibt, die die gleichgeschlechtliche
Ehe akzeptieren (Niederlande und Belgien), Konsequenzen für die
Handhabung des diplomatischen Protokolles ziehen - etwa bei offiziellen
Einladungen?