2222/J XXII. GP

Eingelangt am 21.10.2004
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde

 

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

 

betreffend den Neubau der Hochleistungsstrecke Tauernbahn

 

 

In der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aus 2001, mit welcher die Übertragung der Planung und der Durchführung von Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert wird (2. ÖBB-Ü-VO-Novelle), beinhaltet Artikel 3 eine Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO. Konkret wurde mit diesem Artikel (unter Ziffer 5) § 2 der 5. ÖBB-Übertragungs-Verordnung dahingehend geändert, dass unter dem Titel „Tauernachse“ die bis dahin enthaltene Zeile "Steinbach - Angertal, zweigleisiger Ausbau (Phase 2)" durch die Bezeichnung "Schlossbachgraben - Angertal, zweigleisiger Ausbau (2)" ersetzt wurde.

 

Auch im Generalverkehrsplan hat in Paket 0 neben dem „zweigleisigen Neubau der Tauernbahn, Abschnitt Brandstatt - Loifarn (Salzachtal) mit dem Bahnhof Loifarn“ mit einem Betrag von 53,1 Mio. € lediglich die Strecke Schlossbachgraben - Angertal (Gasteinertal) Aufnahme gefunden, für die laut GVP 13,1 Mio. €,  davon 12,3 Mio. € ab 2002, vorgesehen sind. Ein Projekt „Tauernausbau zweigleisig (Steinbach – Schlossbachgraben)“ mit 87,2 Mio Kosten ist allerdings in Paket 1a des GVP (der ja nach wiederholten Angaben der politischen Spitzenrepräsentanten vollumfänglich umgesetzt werden soll) zu finden.

 

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:

 

 

1.      Muss die auf den ersten Blick minimale Korrektur durch die 2. ÖBB-Ü-VO-Novelle so verstanden werden, dass die damals zuständige Ministerin Forstinger zwar die Finanzierung des zweigleisigen Neubaus „Schlossbachgraben – Angertal“, besser bekannt unter dem Begriff „Angerschluchtbrücke“, im GVP für den Zeitraum 2002 bis 2006 beließ, nicht aber die Finanzierung des Schlossalmtunnels, der ab Steinbach zu bauen wäre?

2.      Können Sie vor dem Hintergrund Ihrer bisherigen Äußerungen zum Thema GVP-Umsetzung bestätigen, dass die Neubaustrecke Steinbach-Schloßbachgraben wie im GVP vorgesehen errichtet wird, wenn nein, warum nicht?

3.      Welche entsprechenden Festlegungen sind im mehrjährigen Rahmenprogramm für die Schienen-Infrastruktur im einzelnen vorgesehen?

4.      In den SN vom 30. September 2004 wird ganzseitig unter dem Titel „Die Infrastrukturoffensive der ÖBB“ für Verkehrsminister Gorbach geworben. Bei der Beschreibung der zweigleisigen Tauernachse fällt allerdings auf, dass die anstehenden Tunnelbauten im Gasteiner Tal mit keinem Wort erwähnt werden. Ist der Bau der im vierjährigen Mediationsforum erarbeiteten Tunnelvarianten nicht mehr vorgesehen?

5.      Wer hat diese ganzseitige Anzeige in den SN finanziert?

6.      Wie war insbesondere der Aufteilungsschlüssel zwischen Bundesministerium, Asfinag und ÖBB?

7.      Wie stehen Sie zur Errichtung des Schlossalmtunnels?

8.      Wie lauten die aktuellen Kostenschätzungen für die erwähnten Teilprojekte des Neubaus der Hochleistungsstrecke Tauernbahn im einzelnen, und auf welche Projektänderungen sind die Kostenveränderungen gegenüber bisherigen Angaben im einzelnen zurückzuführen?

9.      Werden Sie die Möglichkeiten der RL 1999/62/EG wie angekündigt „mutig“ (also: wie seit Jahren in Italien gehandhabt und in Deutschland gesetzlich festgelegt) interpretieren und anwenden und daher einen Teil der Einnahmen zB der Tauernautobahn für den Ausbau der Tauernbahn heranziehen?

 

 

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