2222/J XXII. GP
Eingelangt am 21.10.2004
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der Abgeordneten Rest-Hinterseer, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend den Neubau der Hochleistungsstrecke Tauernbahn
In
der Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie aus
2001, mit welcher die Übertragung der Planung und der Durchführung von
Eisenbahn-Infrastrukturvorhaben an die Österreichischen Bundesbahnen geändert
wird (2. ÖBB-Ü-VO-Novelle), beinhaltet Artikel 3 eine Änderung der 5. ÖBB-Ü-VO.
Konkret wurde mit diesem Artikel (unter Ziffer 5) § 2 der 5.
ÖBB-Übertragungs-Verordnung dahingehend geändert, dass unter dem Titel „Tauernachse“
die bis dahin enthaltene Zeile "Steinbach - Angertal, zweigleisiger Ausbau
(Phase 2)" durch die Bezeichnung "Schlossbachgraben - Angertal,
zweigleisiger Ausbau (2)" ersetzt wurde.
Auch im
Generalverkehrsplan hat in Paket 0 neben dem „zweigleisigen Neubau der
Tauernbahn, Abschnitt Brandstatt - Loifarn (Salzachtal) mit dem Bahnhof
Loifarn“ mit einem Betrag von 53,1 Mio. € lediglich die Strecke
Schlossbachgraben - Angertal (Gasteinertal) Aufnahme gefunden, für die laut GVP
13,1 Mio. €, davon 12,3 Mio. € ab
2002, vorgesehen sind. Ein Projekt „Tauernausbau zweigleisig (Steinbach –
Schlossbachgraben)“ mit 87,2 Mio Kosten ist allerdings in Paket 1a des GVP (der
ja nach wiederholten Angaben der politischen Spitzenrepräsentanten
vollumfänglich umgesetzt werden soll) zu finden.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Muss die auf den
ersten Blick minimale Korrektur durch die 2. ÖBB-Ü-VO-Novelle so verstanden
werden, dass die damals zuständige Ministerin Forstinger zwar die Finanzierung
des zweigleisigen Neubaus „Schlossbachgraben – Angertal“, besser bekannt unter
dem Begriff „Angerschluchtbrücke“, im GVP für den Zeitraum 2002 bis 2006
beließ, nicht aber die Finanzierung des Schlossalmtunnels, der ab Steinbach zu
bauen wäre?
2. Können Sie vor dem Hintergrund Ihrer
bisherigen Äußerungen zum Thema GVP-Umsetzung bestätigen, dass die
Neubaustrecke Steinbach-Schloßbachgraben wie im GVP vorgesehen errichtet wird,
wenn nein, warum nicht?
3. Welche entsprechenden Festlegungen sind im
mehrjährigen Rahmenprogramm für die Schienen-Infrastruktur im einzelnen
vorgesehen?
4. In den SN vom 30. September 2004 wird
ganzseitig unter dem Titel „Die Infrastrukturoffensive der ÖBB“ für
Verkehrsminister Gorbach geworben. Bei der Beschreibung der zweigleisigen
Tauernachse fällt allerdings auf, dass die anstehenden Tunnelbauten im Gasteiner
Tal mit keinem Wort erwähnt werden. Ist der Bau der im vierjährigen
Mediationsforum erarbeiteten Tunnelvarianten nicht mehr vorgesehen?
5. Wer hat diese ganzseitige Anzeige in den SN
finanziert?
6. Wie war insbesondere der Aufteilungsschlüssel
zwischen Bundesministerium, Asfinag und ÖBB?
7. Wie stehen Sie zur Errichtung des
Schlossalmtunnels?
8. Wie lauten die aktuellen Kostenschätzungen für
die erwähnten Teilprojekte des Neubaus der Hochleistungsstrecke Tauernbahn im
einzelnen, und auf welche Projektänderungen sind die Kostenveränderungen
gegenüber bisherigen Angaben im einzelnen zurückzuführen?
9. Werden Sie die Möglichkeiten der RL 1999/62/EG
wie angekündigt „mutig“ (also: wie seit Jahren in Italien gehandhabt und in
Deutschland gesetzlich festgelegt) interpretieren und anwenden und daher einen
Teil der Einnahmen zB der Tauernautobahn für den Ausbau der Tauernbahn
heranziehen?
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