2232/J XXII. GP
Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden der Kommission OLG Wien 1 des
Menschenrechtsbeirates
Gemäß § 15c SPG ist der Menschenrechtsbeirat ermächtigt,
jede Dienststelle der Sicherheits-
exekutive und jeden Ort der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und
Zwangsgewalt
durch die Sicherheitsexekutive durch eine
Delegation oder eine Kommission zu besuchen.
Die begleitende Überprüfung der
Anhaltung von Menschen an Dienststellen der
Sicherheitsexekutive erfolgt durch
Kommissionen; diese sind nach regionalen
Gesichtspunkten in solcher
Anzahleinzurichten, dass die Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.
Derzeit bestehen sechs solcher Kommissionen, drei davon für den
Gerichtssprengel des OLG
Wien.
Vorsitzender der Kommission OLG Wien 1 mit dem
Zuständigkeitsbereich der Bezirke 3-19
und 23 ist der Wiener Rechtsanwalt Mag. Georg
Bürstmayr. Gemäß § 15a der
Geschäftsordnung des
Menschenrechtsbeirates werden der Vorsitzende und die Mitglieder der
Kommissionen auf Vorschlag des Menschenrechtsbeirates vom Bundesminister
für Inneres
bestellt, wobei die Wiederbestellung zulässig ist.
Im Falle der Kommission OLG Wien 1
wurde vom Menschenrechtsbeirat mit großer
Mehrheit
der Beschluss gefasst, Mag. Bürstmayr für eine weitere Funktionsperiode als
Vorsitzenden
vorzuschlagen. Allerdings hat BM Strasser mit Schreiben vom 21.10.2004 der
Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates mitgeteilt, man möge für die
Kommission OLG
Wien 1 einen neuen Vorschlag erstellen.
Mit seinem Wiederbestellungsvorschlag
machte der Menschenrechtsbeirat seine
Wertschätzung
für die Tätigkeit Mag. Bürstmayrs als Kommissionsvorsitzender unzweifelhaft
deutlich. Es tut sich
der Verdacht auf, dass der BM versucht, einen nicht genehmen
Kommissionsvorsitzenden mundtot zu machen.
In dieses Bild passen auch die
kriminalpolizeilichen Ermittlungen
gegen Mag. Bürstmayr, wobei sich allerdings bald
herausstellte, dass die Vorwürfe aus
der Luft gegriffen waren und daher die
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits einstellen ließ.
Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende
ANFRAGE
1. Seit wann ist
RA Mag. Georg Bürstmayr als Vorsitzender der Kommission OLG Wien 1
des
Menschenrechtsbeirates tätig?
2. Haben Sie in
der Vergangenheit bereits einmal die Bestellung eines Kommissions-
vorsitzenden oder eines
Kommissionsmitgliedes verweigert?
3. Wenn ja: Was war jeweils der Grund?
4. Haben Sie in
der Vergangenheit bereits einmal die Wiederbestellung eines Kommissions-
vorsitzenden oder eines Kommissionsmitgliedes verweigert?
5. Wenn ja: Was war jeweils der
Grund?
6. Welche Gründe waren für Ihre Weigerung, dem Vorschlag
des Menschenrechtsbeirates
zur Wiederbestellung von Mag.
Bürstmayr zu folgen, ausschlaggebend?
7. Haben bei Ihrer Willensbildung
die kriminalpolizeilichen Erhebungen eine Rolle gespielt?
8.
Wenn ja: Wird Sie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft die
Ermittlungen einstellen
ließ, noch
zu einem Umdenken bewegen?
9. Es kursieren schon seit längerem Ablösegerüchte Mag.
Bürstmayr betreffend. Stehen
diese Gerüchte in irgendeinem Zusammenhang mit
den
kriminalpolizeilichen
Erhebungen?
10. Wurden kriminalpolizeiliche Erhebungen eingeleitet, um die Tätigkeit des
Menschenrechtsbeirates und seiner
Kommissionen im allgemeinen und des Mag.
Bürstmayr im speziellen zu
behindern bzw. zu diskreditieren?
11. Welches Mitglied des Menschenrechtsbeirates bzw. einer
Kommission muss als
nächstes befürchten,
von Ihnen nicht wiederbestellt zu werden?
12. Haben Sie auch
weiterhin die Absicht, mit Ihrer mittlerweile berüchtigten Personalpolitik
um
die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte besorgte Mitglieder diverser
Gremien in Misskredit zu bringen bzw. einzuschüchtern?