2232/J XXII. GP

Eingelangt am 28.10.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Walter Posch und GenossInnen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Nichtwiederbestellung des Vorsitzenden der Kommission OLG Wien 1  des

Menschenrechtsbeirates

Gemäß § 15c SPG ist der Menschenrechtsbeirat ermächtigt, jede Dienststelle der Sicherheits-
exekutive und jeden Ort der Ausübung verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt
durch die Sicherheitsexekutive durch eine Delegation oder eine Kommission zu besuchen.
Die begleitende Überprüfung der Anhaltung von Menschen an Dienststellen der
Sicherheitsexekutive erfolgt durch Kommissionen; diese sind nach regionalen
Gesichtspunkten in solcher Anzahleinzurichten, dass die Aufgabenerfüllung gewährleistet ist.
Derzeit bestehen sechs solcher Kommissionen, drei davon für den Gerichtssprengel des OLG
Wien.

Vorsitzender der Kommission OLG Wien 1 mit dem Zuständigkeitsbereich der Bezirke 3-19
und 23 ist der Wiener Rechtsanwalt Mag. Georg Bürstmayr. Gemäß § 15a der
Geschäftsordnung des Menschenrechtsbeirates werden der Vorsitzende und die Mitglieder der
Kommissionen auf Vorschlag des Menschenrechtsbeirates vom Bundesminister für Inneres
bestellt, wobei die Wiederbestellung zulässig ist.

Im Falle der Kommission OLG Wien 1 wurde vom Menschenrechtsbeirat mit großer
Mehrheit der Beschluss gefasst, Mag. Bürstmayr für eine weitere Funktionsperiode als
Vorsitzenden vorzuschlagen. Allerdings hat BM Strasser mit Schreiben vom 21.10.2004 der
Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates mitgeteilt, man möge für die Kommission OLG
Wien 1 einen neuen Vorschlag erstellen.

Mit seinem Wiederbestellungsvorschlag machte der Menschenrechtsbeirat seine
Wertschätzung für die Tätigkeit Mag. Bürstmayrs als Kommissionsvorsitzender unzweifelhaft
deutlich. Es tut sich der Verdacht auf, dass der BM versucht, einen nicht genehmen
Kommissionsvorsitzenden mundtot zu machen. In dieses Bild passen auch die
kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen Mag. Bürstmayr, wobei sich allerdings bald
herausstellte, dass die Vorwürfe aus der Luft gegriffen waren und daher die
Staatsanwaltschaft die Ermittlungen bereits einstellen ließ.

Deshalb stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende

ANFRAGE

 1.  Seit wann ist RA Mag. Georg Bürstmayr als Vorsitzender der Kommission OLG Wien 1
     
des Menschenrechtsbeirates tätig?

 2.  Haben Sie in der Vergangenheit bereits einmal die Bestellung eines Kommissions-
     
vorsitzenden oder eines Kommissionsmitgliedes verweigert?

 3.   Wenn ja: Was war jeweils der Grund?

 


4.   Haben Sie in der Vergangenheit bereits einmal die Wiederbestellung eines Kommissions-
      vorsitzenden oder eines Kommissionsmitgliedes verweigert?

5.   Wenn ja: Was war jeweils der Grund?

6.   Welche Gründe waren für Ihre Weigerung, dem Vorschlag des Menschenrechtsbeirates
     
zur Wiederbestellung von Mag. Bürstmayr zu folgen, ausschlaggebend?

7.   Haben bei Ihrer Willensbildung die kriminalpolizeilichen Erhebungen eine Rolle gespielt?

8.   Wenn ja: Wird Sie der Umstand, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen einstellen
     
ließ, noch zu einem Umdenken bewegen?

9.   Es kursieren schon seit längerem Ablösegerüchte Mag. Bürstmayr betreffend. Stehen
     
diese   Gerüchte   in   irgendeinem   Zusammenhang   mit   den   kriminalpolizeilichen
     
Erhebungen?

10. Wurden    kriminalpolizeiliche    Erhebungen    eingeleitet,    um    die    Tätigkeit    des
     
Menschenrechtsbeirates  und  seiner  Kommissionen  im  allgemeinen  und  des  Mag.
     
Bürstmayr im speziellen zu behindern bzw. zu diskreditieren?

 11.  Welches Mitglied des Menschenrechtsbeirates bzw. einer Kommission muss als                      nächstes befürchten, von Ihnen nicht wiederbestellt zu werden?

12.  Haben Sie auch weiterhin die Absicht, mit Ihrer mittlerweile berüchtigten Personalpolitik
       um die Einhaltung der Grund- und Menschenrechte besorgte Mitglieder diverser 

       Gremien in Misskredit zu bringen bzw. einzuschüchtern?