2242/J XXII. GP

Eingelangt am 04.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Finanzierung und Umsetzung des europäischen Schutzgebietsprogramms
Natura 2000

Seit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union ist Österreich verpflichtet die
beiden EU Naturschutzrichtlinien, die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG
des Rates zum Schutz der wild lebenden Vogelarten) und der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen) umzusetzen. Das
Hauptziel dieser Richtlinien ist die Schaffung des europaweiten
Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000, mit dem die in den Anhängen der Richtlinien
angeführten Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten von europäischer
Bedeutung geschützt werden. Entsprechend den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie muss dieses Schutzgebietsnetzwerk bis Ende 2004 fertiggestellt sein.
Seitens Österreich bedeutet dies die rechtliche Implementierung in alle betroffenen
Bundes- und Landesgesetze, die vollständige Nennung von Natura 2000 Gebieten,
die Erstellung von Managementplänen und Monitoringkonzepte für diese Gebiete
und die Sicherstellung der Finanzierung.

Im Juli 2004 wurde seitens der Europäischen Kommission angekündigt, eine Klage
wegen mangelhafter Umsetzung von Natura 2000 gegen Österreich einzubringen.
Noch im Jahr 2004 sollen die zwei Klagen (mangelhafte Umsetzung der FFH-
Richtlinie sowie mangelhafte Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie) an Österreich
übermittelt werden. Diese aktuellen Klagen sind jedoch nur die Spitze des Eisberges.
Ingesamt laufen derzeit gegen Österreich 7 Vertragsverletzungverfahren im Bereich
Natura 2000. Im Falle des Lauteracher Ried in Vorarlberg ist ebenfalls eine Klage vor
dem Europäischen Gerichtshof anhängig, in der Causa Wörschacher Moos wurde
Österreich am 29. Jänner 2004 bereits verurteilt.

Nicht zuletzt diese rechtliche Verfahren zeigen deutlich, dass Österreich weit davon
entfernt ist, seine Verpflichtungen für das europäische Naturerbe zu erfüllen.
Folgende Mängel in der Österreichischen Natura 2000 Umsetzung sind
augenscheinlich:

Rechtliche Implementierung

Bereits seit 1999 laufen gegen Österreich zwei Vertragsverletzungs-Verfahren
wegen mangelhafter rechtlicher Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und
der Vogelschutzrichtlinie. Wie bereits erwähnt wurde im Juli dieses Jahres eine
Klage seitens der Europäischen Kommission in dieser Causa eingereicht. Die


Probleme sind insbesondere darauf zurückzuführen, dass die Kompetenzen im
Natur- und Artenschutzbereich in Österreich völlig zersplittert sind und v.a. bei den
Bundesländern liegen. Diese haben immer noch größtenteils nicht EU-konforme
Naturschutzgesetze, Jagdgesetze, Fischereigesetze und Flurverfassungsgesetze.

Natura 2000 Gebietsnominierung

Entsprechend den Vorgaben der EU-Richtlinien hat Österreich Anteil an zwei so
genannten biogeografischen Regionen, der alpinen und die kontinentalen Region.
Für jede dieser Regionen wird eine europäische Gemeinschaftsliste von Natura 2000
Schutzgebieten erstellt.

Die Verhandlungen mit der Europäischen Kommission über die Natura 2000 Gebiete
in der Alpinen Region sind abgeschlossen (Entscheid über die Gebietsliste der alpine
Region vom 22. Dezember 2003) und die Gemeinschaftsliste liegt auf dem Tisch.
Das Ergebnis: Österreich hat den größten Nachnominierungsbedarf aller EU-Länder.
Laut EU Kommission sind in Österreich allein in den Alpen acht Lebensraumtypen
nicht ausreichend geschützt. Damit liegen fast 50% der in den alpinen Gebieten der
EU fehlenden 17 Lebensraumtypen in Österreich. Nach Expertenmeinung müssen
noch 22 Gebiete nachnominiert bzw. erweitert werden, um den langfristigen Erhalt
dieser wertvollen Biotope sicherzustellen.

Auch in der Kontinentalen Region im Osten Österreichs stellt sich die Situation nicht
besser dar. Zwar gibt es hier im Gegensatz zur alpinen Region noch etwas
Verhandlungsspielraum, aber der Prozess der Gebietsausweisungen geht auch hier
ins Finale. Am 17. März 2004 fand ein bilaterales Gespräch zwischen der EU-
Kommission und Österreich zur Vervollständigung der Gebietsliste für die
Kontinentale Region statt. Dabei wurde seitens der EU klargemacht, dass insgesamt
24 Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume in Österreich nicht ausreichend
geschützt sind. Laut Expertenmeinung müssen die Bundesländer Oberösterreich,
Niederösterreich und Burgenland noch 17 Gebiete nachnominieren.

Ebenfalls zum Natura 2000 Schutzgebietsnetz zählen Vogelschutzgebiete, die
entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie eingerichtet werden müssen. Auch hier
hat Österreich Nachholbedarf. Die Kommission rügte Österreich in einem
Mahnschreiben (Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Ausweisung von
Vogelschutzgebieten), dass 45 % der aus wissenschaftlicher Sicht schützenswerter
Gebiete nicht nach Brüssel gemeldet wurden und deshalb 25 gefährdete Vogelarten
unzureichend geschützt wären. In der Zwischenzeit wurden zwar einige Gebiete
nachnominiert, trotzdem fehlen immer noch 14 wertvolle Vogelschutzgebiete.

Insgesamt besteht ein Nachnominierungsbedarf von 50 einzigartigen Naturgebieten,
um das österreichische Natura 2000 Netzwerk komplett zu machen, darunter 14
Vogelschutzgebiete, 22 alpine und 17 kontinentale Schutzgebiete entsprechend der
FFH-Richtlinie (3 Doppelmeldungen von Vogelschutz- und FFH-Gebieten).
Österreich hat bereits zwei Vertragverletzungsverfahren auf Grund seiner
mangelhaften Gebietsausweisung anhängig.


Liste der nachzunominierenden Gebiete für Österreich (Stand Mai 2004):

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bundes-
land

Gebiet

Region

VBG

Lauteracher Ried (Erweiterung)

Alpin + Vogelschutzgebiet

Montafon

Alpin

Bregenzer Wald

Alpin

Klostertal

Alpin

Tirol

Isel und Kaiserbach

Alpin

Kaisergebirge

Alpin + Vogelschutzgebiet

Gurgltal

Alpin

Tiroler Hochtäler der Zentralalpen

Alpin

Nördliche Kalkalpen bei Kufstein

Alpin

SBG

Salzburger Flyschzone (Teile)

Alpin

Flachmoore am Alpenrand (z.B. Blinklingmoos)

Alpin

Ennstaler Flysch- und Kalkvoralpen

Alpin

Mittlere Steyr

Alpin

Salzkammergut-Moore (Almsee, Traunsee, u. N-Ufer Wolfgangsee)

Alpin

Oberes Trauntal

Alpin

Machland Nord

Kontinental

Eferdinger Becken

Kontinental

Freiwald

Kontinental +
Vogelschutzgebiet

Weinsberger Wald

Kontinental

Rannatal

Kontinental

Jackelmoos bei Geretsberg

Kontinental

Sternwald/Sternstein

Kontinental

Unteres Steyrtal

Kontinental

Böhmerwald

Vogelschutzgebiet

Nördliche Kalkalpen (Gebietserweiterung Nationalpark)

Vogelschutzgebiet

KTN

Spintikteiche

Alpin

Gösselsdorfer Seegelände

Alpin

Naturdenkmal Lappenbach bei Dellach

Alpin

Urwald Selkach

Alpin

Südabhang Sattnitz

Alpin

Nationalpark Nockberge

Vogelschutzgebiet

Lendspitz / Wörthersee

Alpin

STMK

Salza- und Lassingbachtal

Alpin

Unterlammer Hügelland

Vogelschutzgebiet

Steirisches Ennstal (Inkl. Wörschacher Moor, Gebietserweiterung)

Vogelschutzgebiet

Rabenwald (Gebietserweiterung Steinfeld)

Kontinental

Fischa

Kontinental

Welsche Halten, Ebreichsdorf (Gebietserweiterung Feuchte Ebene)

Kontinental

Ernstbrunner Wald (Gebietserweiterung Weinviertier Klippenzone)

Kontinental

Hochleitenwald (Gebietserweiterung Weinviertier Klippenzone)

Kontinental

Zwingendorfer Wiesen

Kontinental

Haugschlag

Kontinental

Zentrales Marchfeld

Vogelschutzgebiet

Streifenfluren im westlichen Waldviertel (Gebietserweiterung)

Vogelschutzgebiet

Bernhardstaler Ebene (Erweiterung March/Thayatal)

Vogelschutzgebiet

Rauchenwarter Platte

Vogelschutzgebiet

Steinfeld (Gebietserweiterung)

Vogelschutzgebiet

BGLD

Strem (Erweiterung bestehendes Gebiet)

Kontinental

Güssinger Fischteiche

Kontinental

Hansag

Vogelschutzgebiet


Managementpläne

Entsprechend einer aktuellen Erhebung des WWF liegen zur Zeit erst für ca. 30
Prozent aller österreichischen Natura 2000 Gebiete Managementpläne oder
zumindest detaillierte Zielvorgaben vor. In dieser Gruppe sind allerdings viele
Gebiete, die bereits vor der Natura 2000 Nominierung nationale Schutzgebiete waren
und daher bereits zum größten Teil über Zielvorgaben bzw. Managementkonzepte
verfügen.

Auch bei der Ausarbeitung der Managementpläne zeigen sich die Folgen der
österreichweit unkoordinierten Natura 2000 Umsetzung. Während Bundesländer wie
Niederösterreich, Vorarlberg oder Oberösterreich zumindest auf dem Weg sind
entsprechende Pläne zu entwickeln, besteht z.B. in der Steiermark oder in Tirol
großer Handlungsbedarf. Zudem ist die Qualität der Pläne sehr unterschiedlich.
Niederösterreich zum Beispiel erstellt nur sogenannte Gebietsmappen mit (vagen)
Zielvorstellungen und Beschreibungen von Maßnahmen, Vorarlberg nimmt die
Vorgaben der EU ernster und erstellt flächengenaue Bewirtschaftungspläne.

Damit die Ausarbeitung der Bewirtschaftungspläne nicht vollkommen ins Chaos
abdriftet, ist jetzt der Bund gefordert, rasch gemeinsame Standards in der
Konzipierung und Umsetzung des Schutzgebietsmanagements zu entwickeln.

Finanzierung von Natura 2000

In Hinblick auf die kommenden Managementpläne rückt auch die Frage der Finanzierung
von Natura 2000 zunehmende in den Vordergrund. Nach grober Schätzung der EU
Kommission belaufen sich die Kosten für das europaweite Natura 2000 Management (ohne
Beitrittsländer) auf 3,7 bis 5,4 Mrd. Euro pro Jahr. Auf die österreichische Natura 2000
Fläche umgelegt bedeutet das 89 bis 130 Mio. Euro jährlich. Neuere Schätzungen der
Bundesländer gehen von einem Finanzbedarf von rund 180 Mio. Euro/Jahr aus.

Die Hauptverantwortung für den Schutz der Natura 2000 Gebiete und die
Bereitstellung ausreichender finanzieller Mittel zur Durchführung der
Erhaltungsmaßnahmen liegt bei den Mitgliedsstaaten. Nur für Gebiete, die prioritäre
Lebensräume und Arten enthalten, sieht die Habitat-Richtlinie eine finanzielle
Beteiligung der Europäischen Union vor.

Im Licht der zu erwarteten Kosten für das Natura 2000 Management wird augenscheinlich,
dass der Naturschutz in Österreich völlig unzureichend mit Geldmittel ausgestattet ist. Die
gesamten Naturschutzaufwendungen (Naturschutzbudget der Länder + Nationalparkmittel)
belaufen sich im Jahre 2003 auf spärliche 33,5 Mio. Euro. Es ist daher höchste Zeit, dass
Bund und Länder ein Finanzierungskonzept für das Management von Natura 2000
erarbeiten und eine entsprechende Finanzierung sicherstellen.

Insgesamt besteht also dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der österreichischen
Umsetzung von Natura 2000.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE:

1.      Bekennen Sie sich zur fristgerechten und richtlinien-konformen Umsetzung von
Natura 2000 in Österreich?

2.            Welche Maßnahmen werden von Seiten des Bundes gesetzt, um einen
richtlinienkonformen Zustand zu erreichen? Insbesondere welche Schritte
werden unternommen um:

 

a)     die rechtliche Implementierung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie zu
gewährleisten?

b)            eine vollständige österreichische Gebietsausweisung in der alpinen
Region entsprechend dem Entscheid über die Gebietsliste der alpine
Region vom 22. Dezember 2003 zu erreichen?

c)      eine vollständige österreichische Gebietsausweisung in der
kontinentalen Region entsprechend dem Ergebnis des bilaterales
Gespräches vom 17. März 2004 sicherzustellen?

d)            Die Erstellung von Managementpläne für alle Natura 2000 Gebiete zu
gewährleisten?

Entsprechend den Vorgaben der Flora Fauna Habitatrichtlinie muss das Natura 2000
Schutzgebietsnetzwerk bis Ende 2004 fertig gestellt sein. Das bedeutet die rechtliche
Implementierung in alle betroffenen Bundes- und Landesgesetze, die vollständige Nennung
von Natura 2000 Gebieten, die Erstellung von Managementplänen und Monitoringkonzepte
für diese Gebiete.

3.            Welche Maßnahmen sind konkret geplant um die oben beschriebenen Ziele
noch bis Ende 2004 zu erreichen?

4.            Existiert für die zeitgerechte Umsetzung von Natura 2000 ein Zeitplan bzw. ein
Konzept auf Bundes- oder Länderebene ? Wenn ja wie schaut dieser Plan
aus?

5.            Wie stehen Sie zu der oben angeführten Liste der nachzunominierenden
Gebiete für Österreich?

6.            Werden die oben angeführten Naturgebiete seitens der Bundesländer noch
nachnominiert?

7.            Wenn Ja, bis wann werden diese Nachnominierungen erfolgen?

8.            Wenn Nein, welche Gebiete werden seitens der Bundesländer nachnominiert
und bis wann wird diese Nachnominierung erfolgen?

9.            Wieweit ist die rechtliche Implementierung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie
fortgeschritten?


10.     Welche relevanten Bundes- und Landesgesetze wurden bereits novelliert und
welche müssen noch entsprechend den EU Richtlinien angepasst werden?

11.     Für welche Gebiete liegen bereits Managementpläne vor und welche sind in
Ausarbeitung bzw. bereits in Umsetzung?

12.  Für welche Gebiete müssen noch Managementpläne erstellt werden?

13.  Für welche Schützgüter entsprechend der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind in
Österreich noch Gebiete ausständig?

14.  Welche Natura 2000 Gebiete werden noch gemeldet bzw. welche Natura 2000
Gebiete werden noch erweitert oder reduziert?

Der gesamte Naturschutzbereich wird in Österreich durch sage und schreibe 27 (!)
verschiedene Gesetze geregelt (Naturschutzgesetze, Jagdgesetze, Fischereigesetze in
jedem Bundesland). Daran scheitert nicht nur die Natura 2000 Umsetzung sondern
insgesamt ein wirksamer Naturschutz in Österreich. Um diese Kompetenzzersplitterung zu
beenden, könnte im Rahmen des Österreich-Konvents eine Grundsatzkompetenz des
Bundes im Bereich des Naturschutzes festgelegt werden. Dabei könnte das
Subsidiaritätsprinzip der EU als Vorbild dienen und der Bund würde die Hauptverantwortung
für gesamtstaatliche und internationale Aufgaben des Naturschutzes übernehmen, während
Angelegenheiten des Naturschutzes im regionalen Interesse in der Kompetenz der Länder
bleiben. Zu den Aufgaben des Bundes zählen die Umsetzung von EU-Naturschutzrichtlinien
(z.B. Natura 2000), die Einbringung der Interessen des Naturschutzes bei nationalen und
EU-relevanten Angelegenheiten (z.B. Betriebsanlagenrecht, Agenda 2000), Abschluss und
Durchsetzung internationaler Artenschutz- und Naturschutz-Übereinkommen (z.B. RAMSAR)
und die öffentliche Rücksichtspflicht des Bundes bei der Besorgung seiner öffentlichen
Aufgaben.

15.     Wie stehen Sie zu einer solchen Naturschutz-Grundsatzkompetenz für den
Bund? Befürworten Sie diese? Fall ja, was unternehmen Sie in diesem
Bereich? Falls nein, warum nicht?

16.     Wird     im     Rahmen     des     Österreich-Konvents     eine     Naturschutz-
Grundsatzkompetenz des Bundes thematisiert?

17.     Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung gesetzt bzw. sind
seitens der Bundesregierung geplant, um ein kohärenten Vorgehen der
Bundesländer in der Umsetzung von Natura 2000 zu gewährleisten?

18.     Gibt es österreichweit gültige Leitlinien und Mindeststandards für die
Umsetzung im Bereich des Managements von Natura 2000 Gebieten?

19.     Wenn Ja, wie wird die Anwendung dieser Leitlinien und Mindeststandards in
Österreich sichergestellt?

20.     Wenn Nein, ist die Ausarbeitung von solchen Leitlinien und Mindeststandards
geplant?

Insgesamt sind gegen Österreich in der Causa Natura 2000 sieben Vertragsverletzungs-
verfahren anhängig. In einem Fall ist Österreich bereits verurteilt, drei Verfahren werden


bereits von der Europäischen Kommission eingeklagt. Die zwei jüngsten Klagen sind jedoch
besonders brisant, da es nicht um Projekt-Beschwerden handelt, sondern um horizontale
Klagen, die sich mit der Gesamt-Österreichischen Natura 2000 Umsetzung beschäftigen.

21.     Welche Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich sind im Bereich
Natura 2000 anhängig? In welcher Stufe befinden sich diese Verfahren zur Zeit? Bitte
um detaillierte Auflistung.

22.  Was ist der genaue Inhalt der zwei aktuellen Klagen der Kommission bezüglich der
mangelhaften rechtlichen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie? Falls
möglich bitte die Klagsschriften beilegen.

23. In welchen konkreten Punkten besteht deshalb Handlungsbedarf?

24. Welche Maßnahmen seitens des Bundes werden gesetzt, um diese Klagen
möglichst rasch abzuwenden?

25. Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, damit die
bestehenden Vertragsverletzungsverfahren zum Thema Natura 2000 gegen
Österreich eingestellt werden?

26.     Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, um weitere
Vertragsverletzungsverfahren bzw. Klagen von vornherein abzuwenden?

Laut aktuellen Schätzungen der Bundesländer wird der finanzielle Aufwand zur Einrichtung
und Betreuung der Natura 2000 Gebiete jährlich rund 180 Mio. Euro ausmachen. Derzeit
betragen die gesamten Naturschutzaufwendungen Österreichs (Naturschutzbudget der
Länder + Nationalparkmittel) etwa 35 Mio. Euro pro Jahr.

27.     Welche jährliche Kosten werden bei der Errichtung und der laufenden
Betreuung der nominierten und nachzunominierenden Natura 2000 Gebiete
ab 2005 entstehen? Bitte um eine möglichst detaillierte Auflistung. Gibt es
eine Kostenschätzung des Bundes dazu? Von wem werden bzw. sollen diese
Kosten getragen werden? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern,
Bund und EU.

28.     Welche Geldmittel stehen aktuell für die Finanzierung von Natura 2000
Gebieten zur Verfügung? Aus welchen Töpfen werden diese finanziert? Bitte
um detaillierte Auflistung.

29.  Aus welchen Budgets bzw. Förderschienen werden die erwartbaren Mehrkosten für
die Natura 2000 Gebiete zukünftig finanziert werden?

30.     Wie viel Personal steht aktuell zur Gebietsbetreuung in den bestehenden
Natura 2000 Gebieten zur Verfügung bzw. wird ab 2005 jährlich zur Verfügung
stehen?

31.Auf welche Weise erfolgt die Einbindung der NGOs, Interessengruppen,
Bevölkerung in die Umsetzung von Natura 2000, insbesondere bei der
Erstellung der Managementpläne? Welche Maßnahmen sind dazu in Zukunft
geplant?


32.    Welche Monitoringprogramme gibt es, um den Zustand der FFH Lebensräume
und Arten zu beobachten ? Welche zusätzlichen Programme sind geplant?

33.    Gibt es österreichweit oder seitens der Bundesländer eine
Schutzgebietsstrategie abseits Natura 2000?

34.    Wie viel Personal und Budget steht in Österreichweit - aufgeteilt auf die
Bundesländer - für die Betreuung von Schutzgebieten zur Verfügung ? Bitte
geben Sie eine detaillierte Auflistung.

35.    Wie viel Mittel wurde in den Jahren 1999, 2000, 2001, 2002 und 2003 jeweils
für den Naturschutz in Österreich ausgegeben? Bitte geben Sie eine
detaillierte Auflistung unterteilt nach EU-, Bundes- und Landes-Geldern.

36.    Wie viel Mittel sollen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 jeweils für den
Naturschutz in Österreich ausgegeben werden? Bitte geben Sie eine
detaillierte Auflistung unterteilt nach EU-, Bundes- und Landes-Geldern.