2242/J XXII. GP
Eingelangt am 04.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
ANFRAGE
der Abgeordneten Glawischnig, Freundinnen und Freunde
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Finanzierung und Umsetzung des europäischen Schutzgebietsprogramms
Natura
2000
Seit dem Beitritt Österreichs
zur Europäischen Union ist Österreich verpflichtet die
beiden EU Naturschutzrichtlinien, die Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie
79/409/EWG
des Rates zum Schutz der wild lebenden Vogelarten) und der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen
Lebensräume
sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen) umzusetzen. Das
Hauptziel
dieser Richtlinien ist die Schaffung des europaweiten
Schutzgebietsnetzwerk
Natura 2000, mit dem die in den Anhängen der Richtlinien
angeführten
Lebensräume sowie Tier- und Pflanzenarten von europäischer
Bedeutung geschützt
werden. Entsprechend den Vorgaben der Flora-Fauna-Habitat-
Richtlinie muss dieses Schutzgebietsnetzwerk
bis Ende 2004 fertiggestellt sein.
Seitens Österreich bedeutet dies die
rechtliche Implementierung in alle betroffenen
Bundes- und Landesgesetze, die vollständige Nennung von Natura 2000 Gebieten,
die Erstellung von Managementplänen
und Monitoringkonzepte für diese Gebiete
und die Sicherstellung der
Finanzierung.
Im Juli 2004 wurde seitens der
Europäischen Kommission angekündigt, eine Klage
wegen mangelhafter Umsetzung von Natura 2000 gegen Österreich einzubringen.
Noch
im Jahr 2004 sollen die zwei Klagen (mangelhafte Umsetzung der FFH-
Richtlinie
sowie mangelhafte Umsetzung der Vogelschutz-Richtlinie) an Österreich
übermittelt
werden. Diese aktuellen Klagen sind jedoch nur die Spitze des Eisberges.
Ingesamt laufen
derzeit gegen Österreich 7 Vertragsverletzungverfahren im Bereich
Natura 2000. Im Falle des Lauteracher Ried
in Vorarlberg ist ebenfalls eine Klage vor
dem Europäischen Gerichtshof
anhängig, in der Causa Wörschacher Moos wurde
Österreich am 29. Jänner 2004 bereits verurteilt.
Nicht zuletzt diese rechtliche Verfahren zeigen deutlich,
dass Österreich weit davon
entfernt ist, seine Verpflichtungen für das
europäische Naturerbe zu erfüllen.
Folgende Mängel in der
Österreichischen Natura 2000 Umsetzung sind
augenscheinlich:
Rechtliche Implementierung
Bereits seit 1999 laufen gegen
Österreich zwei Vertragsverletzungs-Verfahren
wegen
mangelhafter rechtlicher Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und
der
Vogelschutzrichtlinie. Wie bereits erwähnt wurde im Juli dieses Jahres eine
Klage
seitens der Europäischen Kommission in dieser Causa eingereicht. Die
Probleme sind insbesondere darauf
zurückzuführen, dass die Kompetenzen im
Natur-
und Artenschutzbereich in Österreich völlig zersplittert sind und v.a. bei den
Bundesländern liegen. Diese haben immer noch größtenteils nicht EU-konforme
Naturschutzgesetze,
Jagdgesetze, Fischereigesetze und Flurverfassungsgesetze.
Natura 2000 Gebietsnominierung
Entsprechend den
Vorgaben der EU-Richtlinien hat Österreich Anteil an zwei so
genannten
biogeografischen Regionen, der alpinen und die kontinentalen Region.
Für
jede dieser Regionen wird eine europäische Gemeinschaftsliste von Natura 2000
Schutzgebieten erstellt.
Die Verhandlungen mit der Europäischen
Kommission über die Natura 2000 Gebiete
in der Alpinen Region sind abgeschlossen
(Entscheid über die Gebietsliste der alpine
Region vom 22. Dezember 2003) und die
Gemeinschaftsliste liegt auf dem Tisch.
Das Ergebnis: Österreich hat den
größten Nachnominierungsbedarf aller EU-Länder.
Laut EU Kommission sind in Österreich
allein in den Alpen acht Lebensraumtypen
nicht ausreichend geschützt. Damit liegen fast 50% der in den alpinen
Gebieten der
EU fehlenden 17 Lebensraumtypen in
Österreich. Nach Expertenmeinung müssen
noch 22 Gebiete nachnominiert bzw. erweitert werden, um den langfristigen
Erhalt
dieser wertvollen Biotope sicherzustellen.
Auch in der Kontinentalen Region im Osten
Österreichs stellt sich die Situation nicht
besser dar. Zwar gibt es hier im Gegensatz
zur alpinen Region noch etwas
Verhandlungsspielraum, aber der Prozess der Gebietsausweisungen geht
auch hier
ins Finale. Am 17. März 2004 fand ein
bilaterales Gespräch zwischen der EU-
Kommission und Österreich zur
Vervollständigung der Gebietsliste für die
Kontinentale Region statt. Dabei wurde seitens der EU klargemacht, dass
insgesamt
24 Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensräume
in Österreich nicht ausreichend
geschützt sind. Laut Expertenmeinung müssen die Bundesländer Oberösterreich,
Niederösterreich und Burgenland noch 17 Gebiete nachnominieren.
Ebenfalls zum Natura 2000 Schutzgebietsnetz zählen
Vogelschutzgebiete, die
entsprechend der EU-Vogelschutzrichtlinie
eingerichtet werden müssen. Auch hier
hat Österreich Nachholbedarf. Die
Kommission rügte Österreich in einem
Mahnschreiben
(Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Ausweisung von
Vogelschutzgebieten), dass 45 % der aus wissenschaftlicher Sicht
schützenswerter
Gebiete nicht nach Brüssel gemeldet wurden und deshalb 25 gefährdete Vogelarten
unzureichend geschützt wären. In der
Zwischenzeit wurden zwar einige Gebiete
nachnominiert, trotzdem fehlen immer noch 14 wertvolle
Vogelschutzgebiete.
Insgesamt besteht
ein Nachnominierungsbedarf von 50 einzigartigen Naturgebieten,
um
das österreichische Natura 2000 Netzwerk komplett zu machen, darunter 14
Vogelschutzgebiete,
22 alpine und 17 kontinentale Schutzgebiete entsprechend der
FFH-Richtlinie (3 Doppelmeldungen von
Vogelschutz- und FFH-Gebieten).
Österreich hat bereits zwei Vertragverletzungsverfahren auf Grund seiner
mangelhaften Gebietsausweisung
anhängig.
Liste der nachzunominierenden Gebiete für Österreich (Stand Mai 2004):
Bundes- |
Gebiet |
Region |
VBG |
Lauteracher Ried (Erweiterung) |
Alpin + Vogelschutzgebiet |
Montafon |
Alpin |
|
Bregenzer Wald |
Alpin |
|
Klostertal |
Alpin |
|
Tirol |
Isel und Kaiserbach |
Alpin |
Kaisergebirge |
Alpin + Vogelschutzgebiet |
|
Gurgltal |
Alpin |
|
Tiroler Hochtäler der Zentralalpen |
Alpin |
|
Nördliche Kalkalpen bei Kufstein |
Alpin |
|
SBG |
Salzburger Flyschzone (Teile) |
Alpin |
Flachmoore am Alpenrand (z.B. Blinklingmoos) |
Alpin |
|
OÖ |
Ennstaler Flysch- und Kalkvoralpen |
Alpin |
Mittlere Steyr |
Alpin |
|
Salzkammergut-Moore (Almsee, Traunsee, u. N-Ufer Wolfgangsee) |
Alpin |
|
Oberes Trauntal |
Alpin |
|
Machland Nord |
Kontinental |
|
Eferdinger Becken |
Kontinental |
|
Freiwald |
Kontinental + |
|
Weinsberger Wald |
Kontinental |
|
Rannatal |
Kontinental |
|
Jackelmoos bei Geretsberg |
Kontinental |
|
Sternwald/Sternstein |
Kontinental |
|
Unteres Steyrtal |
Kontinental |
|
Böhmerwald |
Vogelschutzgebiet |
|
Nördliche Kalkalpen (Gebietserweiterung Nationalpark) |
Vogelschutzgebiet |
|
KTN |
Spintikteiche |
Alpin |
Gösselsdorfer Seegelände |
Alpin |
|
Naturdenkmal Lappenbach bei Dellach |
Alpin |
|
Urwald Selkach |
Alpin |
|
Südabhang Sattnitz |
Alpin |
|
Nationalpark Nockberge |
Vogelschutzgebiet |
|
Lendspitz / Wörthersee |
Alpin |
|
STMK |
Salza- und Lassingbachtal |
Alpin |
Unterlammer Hügelland |
Vogelschutzgebiet |
|
Steirisches Ennstal (Inkl. Wörschacher Moor, Gebietserweiterung) |
Vogelschutzgebiet |
|
NÖ |
Rabenwald (Gebietserweiterung Steinfeld) |
Kontinental |
Fischa |
Kontinental |
|
Welsche Halten, Ebreichsdorf (Gebietserweiterung Feuchte Ebene) |
Kontinental |
|
Ernstbrunner Wald (Gebietserweiterung Weinviertier Klippenzone) |
Kontinental |
|
Hochleitenwald (Gebietserweiterung Weinviertier Klippenzone) |
Kontinental |
|
Zwingendorfer Wiesen |
Kontinental |
|
Haugschlag |
Kontinental |
|
Zentrales Marchfeld |
Vogelschutzgebiet |
|
Streifenfluren im westlichen Waldviertel (Gebietserweiterung) |
Vogelschutzgebiet |
|
Bernhardstaler Ebene (Erweiterung March/Thayatal) |
Vogelschutzgebiet |
|
Rauchenwarter Platte |
Vogelschutzgebiet |
|
Steinfeld (Gebietserweiterung) |
Vogelschutzgebiet |
|
BGLD |
Strem (Erweiterung bestehendes Gebiet) |
Kontinental |
Güssinger Fischteiche |
Kontinental |
|
Hansag |
Vogelschutzgebiet |
Managementpläne
Entsprechend einer
aktuellen Erhebung des WWF liegen zur Zeit erst für ca. 30
Prozent
aller österreichischen Natura 2000 Gebiete Managementpläne oder
zumindest
detaillierte Zielvorgaben vor. In dieser Gruppe sind allerdings viele
Gebiete,
die bereits vor der Natura 2000 Nominierung nationale Schutzgebiete waren
und
daher bereits zum größten Teil über Zielvorgaben bzw. Managementkonzepte
verfügen.
Auch bei der Ausarbeitung der
Managementpläne zeigen sich die Folgen der
österreichweit
unkoordinierten Natura 2000 Umsetzung. Während Bundesländer wie
Niederösterreich, Vorarlberg oder
Oberösterreich zumindest auf dem Weg sind
entsprechende Pläne zu entwickeln,
besteht z.B. in der Steiermark oder in Tirol
großer Handlungsbedarf. Zudem ist die
Qualität der Pläne sehr unterschiedlich.
Niederösterreich zum Beispiel erstellt nur sogenannte Gebietsmappen mit (vagen)
Zielvorstellungen und Beschreibungen
von Maßnahmen, Vorarlberg nimmt die
Vorgaben der EU ernster und erstellt flächengenaue
Bewirtschaftungspläne.
Damit die Ausarbeitung
der Bewirtschaftungspläne nicht vollkommen ins Chaos
abdriftet,
ist jetzt der Bund gefordert, rasch gemeinsame Standards in der
Konzipierung und
Umsetzung des Schutzgebietsmanagements zu entwickeln.
Finanzierung von Natura 2000
In Hinblick auf die
kommenden Managementpläne rückt auch die Frage der Finanzierung
von Natura 2000 zunehmende in den Vordergrund. Nach grober Schätzung der EU
Kommission belaufen sich die Kosten für das europaweite Natura 2000 Management
(ohne
Beitrittsländer) auf 3,7 bis 5,4 Mrd. Euro pro Jahr. Auf die österreichische
Natura 2000
Fläche umgelegt bedeutet das 89 bis 130 Mio. Euro jährlich. Neuere Schätzungen
der
Bundesländer gehen von einem Finanzbedarf von rund 180 Mio. Euro/Jahr aus.
Die Hauptverantwortung für den Schutz
der Natura 2000 Gebiete und die
Bereitstellung
ausreichender finanzieller Mittel zur Durchführung der
Erhaltungsmaßnahmen
liegt bei den Mitgliedsstaaten. Nur für Gebiete, die prioritäre
Lebensräume und Arten enthalten, sieht die
Habitat-Richtlinie eine finanzielle
Beteiligung der Europäischen Union
vor.
Im Licht der zu erwarteten Kosten für
das Natura 2000 Management wird augenscheinlich,
dass der Naturschutz in Österreich völlig unzureichend mit Geldmittel
ausgestattet ist. Die
gesamten Naturschutzaufwendungen (Naturschutzbudget der Länder +
Nationalparkmittel)
belaufen sich im Jahre 2003 auf spärliche 33,5 Mio. Euro. Es ist daher höchste
Zeit, dass
Bund und Länder ein Finanzierungskonzept für das Management von Natura 2000
erarbeiten und eine entsprechende Finanzierung sicherstellen.
Insgesamt besteht
also dringender Handlungsbedarf hinsichtlich der österreichischen
Umsetzung von Natura 2000.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
ANFRAGE:
1.
Bekennen Sie sich zur fristgerechten und
richtlinien-konformen Umsetzung von
Natura 2000 in Österreich?
2.
Welche
Maßnahmen werden von Seiten des Bundes gesetzt, um einen
richtlinienkonformen Zustand zu erreichen?
Insbesondere welche Schritte
werden unternommen um:
a)
die rechtliche Implementierung der FFH- und
Vogelschutzrichtlinie zu
gewährleisten?
b)
eine
vollständige österreichische Gebietsausweisung in der alpinen
Region entsprechend dem Entscheid über die
Gebietsliste der alpine
Region vom 22. Dezember 2003 zu
erreichen?
c)
eine
vollständige österreichische Gebietsausweisung in der
kontinentalen Region entsprechend dem
Ergebnis des bilaterales
Gespräches vom 17. März 2004
sicherzustellen?
d)
Die Erstellung von Managementpläne für alle Natura 2000
Gebiete zu
gewährleisten?
Entsprechend den
Vorgaben der Flora Fauna Habitatrichtlinie muss das Natura 2000
Schutzgebietsnetzwerk
bis Ende 2004 fertig gestellt sein. Das bedeutet die rechtliche
Implementierung in alle betroffenen Bundes- und Landesgesetze, die vollständige
Nennung
von Natura 2000 Gebieten, die Erstellung von
Managementplänen und Monitoringkonzepte
für diese Gebiete.
3.
Welche Maßnahmen sind konkret geplant um die oben
beschriebenen Ziele
noch bis Ende 2004 zu erreichen?
4.
Existiert für die zeitgerechte Umsetzung von Natura 2000
ein Zeitplan bzw. ein
Konzept auf Bundes-
oder Länderebene ? Wenn ja wie schaut dieser Plan
aus?
5.
Wie stehen Sie zu der oben angeführten Liste der
nachzunominierenden
Gebiete für Österreich?
6.
Werden die oben angeführten Naturgebiete seitens der
Bundesländer noch
nachnominiert?
7.
Wenn
Ja, bis wann werden diese Nachnominierungen erfolgen?
8.
Wenn Nein, welche Gebiete werden seitens der
Bundesländer nachnominiert
und bis wann wird
diese Nachnominierung erfolgen?
9.
Wieweit ist die rechtliche Implementierung der FFH- und
Vogelschutzrichtlinie
fortgeschritten?
10.
Welche relevanten Bundes- und Landesgesetze wurden
bereits novelliert und
welche müssen noch
entsprechend den EU Richtlinien angepasst werden?
11.
Für welche Gebiete liegen bereits Managementpläne vor
und welche sind in
Ausarbeitung bzw.
bereits in Umsetzung?
12.
Für
welche Gebiete müssen noch Managementpläne erstellt werden?
13. Für welche Schützgüter
entsprechend der FFH- und Vogelschutzrichtlinie sind in
Österreich noch
Gebiete ausständig?
14. Welche Natura 2000 Gebiete werden
noch gemeldet bzw. welche Natura 2000
Gebiete werden noch erweitert oder reduziert?
Der gesamte Naturschutzbereich wird in
Österreich durch sage und schreibe 27 (!)
verschiedene Gesetze geregelt (Naturschutzgesetze, Jagdgesetze,
Fischereigesetze in
jedem Bundesland). Daran scheitert nicht nur die Natura 2000 Umsetzung sondern
insgesamt ein wirksamer Naturschutz in Österreich. Um diese
Kompetenzzersplitterung zu
beenden, könnte im Rahmen des Österreich-Konvents eine Grundsatzkompetenz des
Bundes im Bereich des Naturschutzes festgelegt werden. Dabei könnte das
Subsidiaritätsprinzip der EU als Vorbild dienen und der Bund würde die
Hauptverantwortung
für gesamtstaatliche und internationale Aufgaben des Naturschutzes übernehmen,
während
Angelegenheiten des Naturschutzes im regionalen Interesse in der Kompetenz der
Länder
bleiben. Zu den Aufgaben des Bundes zählen die Umsetzung von
EU-Naturschutzrichtlinien
(z.B. Natura 2000), die Einbringung der Interessen des Naturschutzes bei
nationalen und
EU-relevanten Angelegenheiten (z.B. Betriebsanlagenrecht, Agenda 2000),
Abschluss und
Durchsetzung internationaler Artenschutz- und Naturschutz-Übereinkommen (z.B.
RAMSAR)
und die öffentliche Rücksichtspflicht des Bundes bei der Besorgung seiner
öffentlichen
Aufgaben.
15.
Wie stehen Sie zu einer solchen
Naturschutz-Grundsatzkompetenz für den
Bund?
Befürworten Sie diese? Fall ja, was unternehmen Sie in diesem
Bereich?
Falls nein, warum nicht?
16.
Wird im Rahmen des Österreich-Konvents eine Naturschutz-
Grundsatzkompetenz
des Bundes thematisiert?
17.
Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung
gesetzt bzw. sind
seitens der
Bundesregierung geplant, um ein kohärenten Vorgehen der
Bundesländer in der Umsetzung von Natura
2000 zu gewährleisten?
18.
Gibt
es österreichweit gültige Leitlinien und Mindeststandards für die
Umsetzung im Bereich des Managements von
Natura 2000 Gebieten?
19.
Wenn Ja, wie wird die Anwendung dieser Leitlinien und
Mindeststandards in
Österreich sichergestellt?
20.
Wenn Nein, ist die Ausarbeitung von solchen Leitlinien
und Mindeststandards
geplant?
Insgesamt sind gegen Österreich in der Causa Natura 2000
sieben Vertragsverletzungs-
verfahren anhängig. In einem Fall ist Österreich bereits verurteilt, drei
Verfahren werden
bereits von der Europäischen Kommission eingeklagt. Die
zwei jüngsten Klagen sind jedoch
besonders brisant, da es nicht um Projekt-Beschwerden handelt, sondern um
horizontale
Klagen, die sich mit der Gesamt-Österreichischen Natura 2000 Umsetzung
beschäftigen.
21.
Welche
Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik Österreich sind im Bereich
Natura 2000 anhängig? In welcher Stufe befinden sich diese Verfahren zur Zeit?
Bitte
um detaillierte Auflistung.
22. Was ist der genaue Inhalt der zwei
aktuellen Klagen der Kommission bezüglich der
mangelhaften
rechtlichen Umsetzung der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinie? Falls
möglich bitte die
Klagsschriften beilegen.
23. In welchen konkreten Punkten besteht
deshalb Handlungsbedarf?
24.
Welche Maßnahmen seitens des Bundes werden gesetzt, um
diese Klagen
möglichst rasch
abzuwenden?
25.
Welche
Maßnahmen werden von der Bundesregierung ergriffen, damit die
bestehenden Vertragsverletzungsverfahren
zum Thema Natura 2000 gegen
Österreich eingestellt werden?
26.
Welche Maßnahmen werden von der Bundesregierung
ergriffen, um weitere
Vertragsverletzungsverfahren
bzw. Klagen von vornherein abzuwenden?
Laut aktuellen Schätzungen der Bundesländer
wird der finanzielle Aufwand zur Einrichtung
und Betreuung der Natura 2000 Gebiete jährlich rund 180 Mio. Euro ausmachen.
Derzeit
betragen die gesamten Naturschutzaufwendungen Österreichs (Naturschutzbudget
der
Länder + Nationalparkmittel) etwa 35 Mio. Euro pro Jahr.
27.
Welche
jährliche Kosten werden bei der Errichtung und der laufenden
Betreuung der nominierten und nachzunominierenden Natura 2000 Gebiete
ab 2005 entstehen? Bitte um eine möglichst
detaillierte Auflistung. Gibt es
eine Kostenschätzung des Bundes
dazu? Von wem werden bzw. sollen diese
Kosten getragen werden? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern,
Bund und EU.
28.
Welche
Geldmittel stehen aktuell für die Finanzierung von Natura 2000
Gebieten zur Verfügung? Aus welchen Töpfen
werden diese finanziert? Bitte
um detaillierte Auflistung.
29. Aus welchen Budgets bzw.
Förderschienen werden die erwartbaren Mehrkosten für
die Natura 2000 Gebiete zukünftig finanziert werden?
30.
Wie
viel Personal steht aktuell zur Gebietsbetreuung in den bestehenden
Natura 2000 Gebieten zur Verfügung bzw.
wird ab 2005 jährlich zur Verfügung
stehen?
31.Auf welche Weise erfolgt die Einbindung
der NGOs, Interessengruppen,
Bevölkerung in die Umsetzung von Natura 2000, insbesondere bei der
Erstellung der Managementpläne? Welche
Maßnahmen sind dazu in Zukunft
geplant?
32.
Welche Monitoringprogramme gibt es, um den Zustand der
FFH Lebensräume
und Arten zu
beobachten ? Welche zusätzlichen Programme sind geplant?
33.
Gibt es österreichweit oder seitens der Bundesländer eine
Schutzgebietsstrategie
abseits Natura 2000?
34.
Wie viel Personal und Budget steht in Österreichweit -
aufgeteilt auf die
Bundesländer
- für die Betreuung von Schutzgebieten zur Verfügung ? Bitte
geben Sie eine
detaillierte Auflistung.
35.
Wie viel Mittel wurde in den Jahren 1999, 2000, 2001,
2002 und 2003 jeweils
für den Naturschutz
in Österreich ausgegeben? Bitte geben Sie eine
detaillierte Auflistung unterteilt nach EU-, Bundes- und Landes-Geldern.
36.
Wie viel Mittel sollen in den Jahren 2004, 2005 und 2006
jeweils für den
Naturschutz in
Österreich ausgegeben werden? Bitte geben Sie eine
detaillierte Auflistung unterteilt nach
EU-, Bundes- und Landes-Geldern.