2248/J XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Cap
und GenossInnen
an den Bundesminister für Finanzen
betreffend Verschwendung von Steuermitteln und
Verschleuderung von Staatsvermögen
Aussagen zur Budgetpolitik von Finanzminister Grasser waren
seit dem Jahr 2000 von Einsparungs- und Nachhaltigkeitsforderungen geprägt, die
letztendlich niemals umgesetzt wurden und deren langfristige Wirkung sich in
der absolut höchsten Finanzschuld des Bundes - bei gleichzeitigem Verkauf eines
großen Teils des österreichischen Staatsvermögens – manifestierte.
Nachhaltig entwickelte sich lediglich die Erhöhung der
Ausgaben für externe Beratung des Finanzministers seit 4.2.2000: seit
Amtsantritt hat Finanzminister Grasser mindestens 15,36 Mio € für externe
Beratung bezahlt, in dieser Summe sind weder PR-Kosten noch Insertionen
berücksichtigt.
Die angeführte Zahl ergibt sich ausschließlich aus
Anfragebeantwortungen des Bundesministers für Finanzen. Sämtliche diesen Kosten
gegenübergestellte Einsparungspotentiale konnten in den
parlamentarischen Gremien widerlegt werden. Ebenso widerlegt auch das
hervorgekommene Budgetdefizit für 2005 das Vorhandensein von
Einsparungspotentialen auf Grund extern zugekaufter Beraterleistungen.
Der von Finanzminister Grasser in der Sitzung des Ständigen
Unterausschusses des Rechnungshofausschusses am 10. Dezember 2003 zitierte
Leitsatz „ein Berater verdient sich selbst!“ und dessen Falsifikation können
anhand eines einfachen Beispieles dargestellt werden:
Für die Beratung der Republik Österreich bei
Privatisierungsschritten hinsichtlich eines Restvermögens der DDSG wurde ein
Beratungsunternehmen mit der sogennanten „Verhandlungsassistenz“ beauftragt.
Die Kosten dieser Leistung betrugen 10.000 € - das Einsparungspotential wurde
von Finanzminister Grasser mit 7,91 Mio € angegeben. Bei den angegebenen
Einsparungen handelte es sich ausschließlich um den Verkaufspreis der
gegenständlichen Liegenschaft.
Diesbezüglich ist nach wie vor vollkommen unklar warum der
Finanzminister eine Verhandlungsassistenz beim Verkauf von DDSG-Liegenschaften
benötigte und warum das Einsparungspotential in Höhe des Verkaufspreises
angegeben wurde. Aus diesen Angaben des Finanzministers muss geschlussfolgert
werden, dass es dem Finanzministerium ohne private Assistenz nicht möglich ist,
Liegenschaften zu verkaufen.
Insgesamt ist festzuhalten, dass sämtliche von
Finanzminister Grasser angegebenen Einsparungspotentiale unabhängig von der
Beratungsleistung entstanden sind bzw. bei Verkäufen von staatlichem Eigentum
mit dem entsprechenden Kaufpreis ausgewiesen wurden. Aus den Beraterverträgen
entstanden lediglich Kostenbelastungen für den Steuerzahler auf Grund der
Honorarzahlungen sowie der gleichzeitigen Besoldung der ressortintern
zuständigen Beamten.
Neben privaten Beratungsdienstleistungen wurde seit
Amtsantritt der schwarz/blauen Bundesregierung die Anzahl der Bediensteten in
den Ministerbüros auf bisher noch nie dagewesene Personalstände
aufgestockt. Die rechtliche und politische Verantwortung für diese
Verschwendung von Steuermittel haben die jeweiligen Mitglieder der
Bundesregierung zu tragen, letztlich aber vor allem der Finanzminister, der die
Gewährung von Gehältern für Ministersekretäre in der Höhe von bis zu 15.000 €
monatlich, die Entsendung von MitarbeiterInnen in bis zu acht Aufsichtsräte, den
Abschluss von Arbeitsleihverträgen zum Schaden der Republik und zur Umgehung
von bestehenden Gesetzen tolerierte und durch diese Vorgangsweise einen Verstoß
gegen die Budgetwahrheit durch Verrechnung der Refundierungskosten für
Arbeitsleihverträge als Sachaufwand unterstützte.
Durch die Versetzung von
hunderten Beamten in den Ruhestand bzw. in den Karenzurlaub vor Ruhestand gemäß
dem §§22a und 22c des Bundesbedienstetensozialplan-Gesetzes (sogenannte „Chance
55“) ergeben sich Kosten für die Republik Österreich in Gesamtausmaß von
mehr als 350 Mio €, denen keine Gegenleistungen gegenüber stehen. Die
defacto-Pensionierung von arbeitsfähigen, gut ausgebildeten Staatsdienern
basierte zum größten Teil auf rein politischen Motiven.
Durch den Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften
wurde Staatsvermögen unwiederbringlich veräußert. Für diesen Verkaufsvorgang
sind wiederum Beratungskosten in Höhe von 10,9 Mio € angefallen. Die budgetären
Auswirkungen dieser Veräußerung ist klar am Regierungsentwurf eines Bundesfinanzgesetzes
2005 erkennbar – trotz Abverkaufs von nur einmalig vorhandenen Staatsvermögen
erhöhen sich die Staatsschulden auf ein Höchstausmaß.
Auch die Bestellung und Abberufung von Aufsichtsräten und Vorständen in der staatsnahen Wirtschaft sowie die damit im Zusammenhang stehenden Vertragsgestaltungen prägten das Bild der Verschwendungspolitik von Finanzminister Grasser und beruhten auf massiven Gesetzesverstößen in den Unternehmen der staatsnahen Wirtschaft, darunter vor allem der Österreichischen Industrieholding AG. Insgesamt betrugen die zusätzlichen Kostenbelastungen seit dem Jahr 2000 durch Gehälter und Aufwandsentschädigungen sowie Spesen der ÖIAG-Leitungsorgane rund 1,4 Mio € (Stand Februar 2004). Bei den ÖIAG-Vorstandsverträgen wurde bewusst dem Stellenbesetzungsgesetz 1998 und der Verordnung der Bundesregierung betreffend Vertragsschablonen gemäß diesem Gesetz zuwidergehandelt. Damit wurde eine Antiprivilegiengesetzgebung in Kenntnis der negativen Folgen für die Steuerzahler bewusst durch den Vorstand, den Aufsichtsrat und den Eigentümer, vertreten durch Finanzminister Grasser, missachtet.
Betrachtet man die Privatisierungen und Privatisierungsversuche des Finanzministers von staatlichen Unternehmen so ist keine nachhaltige, positive Entwicklung zugunsten des österreichischen Steuerzahlers erkennbar. Im Gegenteil der Verkauf von öffentlichem Eigentum diente lediglich dem Stopfen von Budgetlöchern bzw. war dieser ausschließlich ideologisch motiviert.
Die „Nachhaltigkeit“ des
Sparsamkeitsverständnisses von Finanzminister Grasser zeigt sich auch in der
Beschaffung von Dienstwägen. Obwohl Grassers Dienstauto, ein Audi des
Typs A8, als zu teuer kritisiert wurde, werden nun mehr sämtliche Dienstwägen
der Bundesregierung auf diesen Luxustyp umgestellt:
Innerhalb von 4 Jahren sollen 40 Fahrzeuge der Marke Audi A8
angekauft werden.
Den Fehlschlägen des
Finanzministers seit 4.2.2000 stehen PR-Aktivitäten zu Höchstpreisen
gegenüber. Seit dem Jahr 2000 wurden mindestens 8,5 Mio € ausschließlich für
Werbung für Mag. Grasser verwendet. Die Persönlichkeitswerbung des Ministers
gipfelte im Jahre 2001 in einem Inserat der Financial Times mit dem Konterfei
des Finanzministers um rund 60.000 €.
Kritische Medien, wie die
Stadtzeitung „Falter“, berichteten über Veranstaltungen von Finanzminister
Grasser „im Casino, Opernhäusern und Kunsthallen“ samt „tausender Cocktails und
Brötchen“. Die selbe Zeitung stellte diesbezüglich (berechtigt) die Frage, ob
„hier das private Image eines Politikers mit öffentlichen Mitteln aufpoliert
wird“ oder ob „der Sparefroh der Republik tief in den Staatssäckel greife“, um
den Kurs seiner Ich-Aktie in die Höhe zu treiben (Falter 24/03).
Aus der dargelegten Gebarung des Finanzministers hinsichtlich der Ausgaben für Selbstdarstellung und PR-Maßnahmen ergibt sich auch eine große Besorgnis hinsichtlich der Regierungsausgaben für das Jubliäumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahr 2006. Seit Regierungsantritt wurden mindestens 72 Mio € von den Ressorts für Beratung und Werbung verschwendet – nunmehr ist eine Erhöhung dieser Ausgaben, die bereits den Höchstwert seit 1945 darstellen, zu befürchten. Auch ist davon auszugehen, dass die Bundesregierung diese beiden Anlassfälle bewusst zu parteipolitischen Einflussnahmen und der werbenden Darstellung von Personen nutzen wird, dies unter Heranziehung von Steuermittel, ungeachtet deren budgetärer Widmung. Gerade für das Jubiläumsjahr 2005 und den österreichischen EU-Vorsitz im Jahre 2006 erscheint es wesentlich, die Werbeausgaben zu begrenzen und mittels einer sachlichen Normierung zu reglementieren. Einen entsprechenden Vorschlag des Rechnungshofes ignorierend hat es die Bundesregierung, allen voran der zuständige Finanzminister, unterlassen, eine entsprechende – bereits vom Rechnungshof ausgearbeitete – Regelung gesetzlich umzusetzen.
Da die Budgetpolitik des
Finanzministers ausschließlich von der Nachhaltigkeit der ständigen
Ausgabenerhöhung sowie der Erhöhung der Staatsschulden geprägt ist,
gleichzeitig wesentliches Staatsvermögen abverkauft wird und die Befürchtung
nahe liegt, dass sich die Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Repräsentation
in den nächsten Monaten extrem erhöhen werden, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachfolgende
1. Woraus resultiert der Umstand,
dass der Regierungsentwurf des Bundesfinanzgesetzes 2005 nun mehr den absolut
höchsten Schuldenstand in der Geschichte der Republik Österreich für das
Budgetjahr 2005 vorsieht?
2. Wie hoch wäre der Stand der
Staatsschulden im Budgetjahr 2005 ohne Abverkauf von staatlichen
Vermögenswerten seit dem Jahr 2000, ausgedrückt in absoluten Zahlen?
3. Welche budgetäre Effekte ergab
der Verkauf der Bundeswohnbaugesellschaften sowie der Liegenschaftsanteile an
der Bundesimmobiliengesellschaft und in welcher Form und Höhe wurden dadurch
Staatsschulden getilgt, ausgedrückt in absoluten Zahlen?
4. In welcher Form und Höhe wurden
durch Verkauf von ÖIAG-Anteilen Staatsschulden seit dem Jahr 2000 getilgt und
in welcher Weise wirkten sich diese Verkäufe auf die Dividendenentwicklung für
die Republik Österreich aus?
5. Haben Sie dem Ankauf von 40 neuen
Dienstautos der Marke Audi A8 gemäß Bundeshaushaltsgesetz zugestimmt und wenn
ja, auf welchen Überlegungen basiert ihre Genehmigung des Ankaufs von 40
Luxusautos?
6. In welcher Höhe werden
Budgetmittel für Werbeausgaben (aller Ressorts) und PR-Aktivitäten (aller
Ressorts) im Jubiläumsjahr 2005 verwendet, wie hoch sind diese insgesamt
veranschlagt und wie hoch sind die diesbezüglich prognostizierten Ausgaben des
Bundesministeriums für Finanzen?
7. In welcher Höhe werden Budgetmittel
für Werbeausgaben (aller Ressorts) und PR-Aktivitäten (aller Ressorts) im Zuge
des österreichischen EU-Vorsitzes 2006 verwendet, wie hoch sind diese insgesamt
veranschlagt und wie hoch sind die diesbezüglich prognostizierten Ausgaben des
Bundesministeriums für Finanzen?
8. In welcher Form werden Sie einer
zweckentfremdeten Verwendung von Steuermittel im Zuge der Feierlichkeiten des
Jubiläumsjahres 2005 sowie des österreichischen EU-Vorsitzes im Jahre 2006
entgegentreten und können Sie eine entsprechende Ausgabenerhöhung bedingt durch
diese zwei Anlassfälle ausschließen?
9. Bis zu welchem Zeitpunkt werden
die vom Rechnungshof vorgegebenen Regeln für Regierungswerbung umgesetzt und
warum wurde dieses vorgeschlagene Reglement bisher nicht berücksichtigt?
10. Inwieweit ist daran gedacht, angesichts
der extremen Erhöhung des Staats-schuldenstandes Reduktionen im Beratungs- und
PR-Dienstleistungsbereich für die Budgetjahre 2005 und 2006 zu veranlassen?