2249/J XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundeskanzler
betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros
In Ihrer schriftlichen
Beantwortung (GZ 351.050/0035-IV/8/2004) der im Rahmen der
Beratung
im Budgetausschuss (Gruppe II) an Sie
gerichteten mündlichen Frage, wie hoch die
Kosten für das Büro
des Vizekanzlers seien, schreiben Sie, dass im Oktober 2003 das
Bundeskanzleramt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
„für die
Amtszeit des derzeitigen Vizekanzlers für die
im Büro des Vizekanzlers beschäftigten
Bediensteten acht Planstellen (...)
im Ausmaß von 330.000 € je Kalenderjahr" übertragen
habe.
Da der Sinn und die
Zweckmäßigkeit eines eigenen Vizekanzlerbüros in Anbetracht der
Tatsache, dass
Vizekanzler Gorbach zur Ausübung seines Amtes die Ressourcen des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung
stünden, nicht
nachvollzogen werden kann, und darüber hinaus zu vermuten ist, dass die
Aufrechterhaltung
zweier paralleler Büroinfrastrukturen für ein
Regierungsmitglied Mehrkosten für die
österreichischen Steuerzahler verursacht, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende
Anfrage:
1. Welche
Gründe sind es, die Sie im Oktober 2003 dazu veranlassten, einem
Verwaltungsübereinkommen
hinsichtlich der Finanzierung eines eigenen Büros für
Vizekanzler Gorbach zu zustimmen, obwohl selbigem zur Ausübung seiner
Vizekanzler-Tätigkeit die Ressourcen und die Infrastruktur seines Kabinetts im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und
Technologie in der Radetzkystraße
im 3. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung stünden bzw. gestanden wären?
2.
Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Funktionen
und Namen, waren mit
1.1.2004
und bis zum Einlangen dieser
Anfrage in Ihrem Vizekanzlerkabinett
beschäftigt
und auf
welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz,
Vertragbedienstetengesetz,
Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert jeweils das Dienstverhältnis der
MitarbeiterInnen
?
3.
Das Bundeskanzleramt trägt laut dem oben angeführten
Verwaltungsübereinkommen
die Personalkosten für acht Planstellen des Vizekanzlerbüros. Wie schlüsseln
sich die
von Ihnen in
Ihrer
schriftlichen
Beantwortung (GZ 351.050/0035-IV/8/2004)
angeführten Ausgaben von 330.000 € für die
im Vizekanzlerbüro arbeitenden acht
Personen entsprechend deren Funktionen und Namen im Detail auf?
4.
Wie viele waren davon mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen
dieser Anfrage dem
Vizekanzlerbüro
tatsächlich zugewiesen?
5.
Für
wie viele im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personen nach Funktionen und Namen
trägt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten?
6.
Wie hoch sind die vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
getragenen
Personalkosten pro Kalenderjahr (bitte namentlich nach
DienstnehmerInnen und inkludierter
Sonderzahlungen sowie Überstundenpauschalen
auflisten)?
7.
Auf welche Höhe belaufen sich die im Vizekanzlerbüro
anfallenden Personalkosten
(bitte namentlich nach DienstnehmerInnen und inkludierter Sonderzahlungen sowie
Überstundenpauschalen
auflisten) pro Kalenderjahr?
8.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Ermittlung des
Gehaltsanspruchs für das im
Vizekanzlerbüro
beschäftigte Personal?
9.
Mit
welchen
MitarbeiterInnen des Vizekanzlerbüros wurden Arbeitsleihverträge
abgeschlossen und
welche Vertragsinhalte
wurden mit welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
vereinbart (bitte geordnet nach namentlichen
DienstnehmerInnen)
?
10.
Mit
welchen Kosten schlagen sich die Miet- und Betriebskosten der am Minoritenplatz
3 gelegenen Vizekanzler-Dependance pro Kalenderjahr zu Buche?
11.
Welche Umbauten wurden seit Amtsantritt Vizekanzler
Gorbachs am 21.10.2004 im
gleichnamigen
Kabinett am Minoritenplatz 3 vorgenommen?
12. Welche Kosten sind hierfür im
Detail angefallen?
13.
Welche
Anschaffungen
für Büromittel wurden für
das
Vizekanzlerbüro seit
21.10.2003
vorgenommen?
14. Mit welchen Kosten schlugen sich
diese im Konkreten zu Buche?
15.
Welche
technischen
Ausstattungen
(EDV-Anlagen,
Mobiltelefone, Laptops u.a.)
wurden seit Ihrem
Amtsantritt im Oktober 2003 beschafft?
16.
Welche
Kosten sind hierfür im Detail angefallen?
17.
Auf
wie viele Dienstautos und Chauffeure kann Vizekanzler Gorbach zurückgreifen?
18.
Wurden unter der Ägide des Vizekanzlers Gorbach neue
Dienstfahrzeuge angeschafft?
19.
Wenn
ja, warum und um welche und wie viele handelt es sich dabei?
20.
Wie
hoch waren jeweils die Kosten für die neu angeschafften Dienstautos?
21.
Gibt es Pläne für
Vizekanzler Gorbach ein oder
mehrere neue Dienstautos
anzuschaffen?
22.
Wenn ja, wann sollen diese
beschaffen
werden und wie viel wird diese Anschaffung kosten?