2249/J XXII. GP

Eingelangt am 09.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Ruth Becher

und GenossInnen

an den Bundeskanzler

betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros

In Ihrer schriftlichen Beantwortung (GZ 351.050/0035-IV/8/2004) der im Rahmen der
Beratung im Budgetausschuss (Gruppe II) an Sie gerichteten mündlichen Frage, wie hoch die
Kosten für das Büro des Vizekanzlers seien, schreiben Sie, dass im Oktober 2003 das
Bundeskanzleramt dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie „für
die
Amtszeit des derzeitigen Vizekanzlers für die im Büro des Vizekanzlers beschäftigten
Bediensteten acht Planstellen (...) im Ausmaß von 330.000 € je Kalenderjahr"
übertragen
habe.

Da der Sinn und die Zweckmäßigkeit eines eigenen Vizekanzlerbüros in Anbetracht der
Tatsache, dass Vizekanzler Gorbach zur Ausübung seines Amtes die Ressourcen des
Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung stünden, nicht
nachvollzogen werden kann, und darüber hinaus zu vermuten ist, dass die Aufrechterhaltung
zweier paralleler Büroinfrastrukturen für ein Regierungsmitglied Mehrkosten für die
österreichischen Steuerzahler verursacht, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den
Bundeskanzler nachstehende

Anfrage:

1. Welche Gründe sind es, die Sie im Oktober 2003 dazu veranlassten, einem
Verwaltungsübereinkommen hinsichtlich der Finanzierung eines eigenen Büros für
Vizekanzler Gorbach zu zustimmen, obwohl selbigem zur Ausübung seiner
Vizekanzler-Tätigkeit die Ressourcen und die Infrastruktur seines Kabinetts im
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie in der Radetzkystraße
im 3. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung stünden bzw. gestanden wären?


2.              Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Funktionen und Namen, waren mit
1.1.2004 und bis zum Einlangen  dieser Anfrage  in  Ihrem Vizekanzlerkabinett
beschäftigt        und        auf        welcher        Grundlage        (Beamtendienstgesetz,
Vertragbedienstetengesetz, Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz)     basiert     jeweils     das     Dienstverhältnis     der
MitarbeiterInnen ?

3.              Das Bundeskanzleramt trägt laut dem oben angeführten Verwaltungsübereinkommen
die Personalkosten für acht Planstellen des Vizekanzlerbüros. Wie schlüsseln sich die
von   Ihnen   in   Ihrer   schriftlichen   Beantwortung   (GZ   351.050/0035-IV/8/2004)
angeführten Ausgaben von 330.000 € für die im Vizekanzlerbüro arbeitenden acht
Personen entsprechend deren Funktionen und Namen im Detail auf?

4.              Wie viele waren davon mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen dieser Anfrage dem
Vizekanzlerbüro tatsächlich zugewiesen?

5.              Für wie viele im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personen nach Funktionen und Namen
trägt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten?

6.              Wie hoch sind die vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
getragenen      Personalkosten      pro      Kalenderjahr      (bitte      namentlich      nach
DienstnehmerInnen und inkludierter Sonderzahlungen sowie Überstundenpauschalen
auflisten)?

7.              Auf welche Höhe belaufen sich die im Vizekanzlerbüro anfallenden Personalkosten
(bitte namentlich nach DienstnehmerInnen und inkludierter Sonderzahlungen sowie
Überstundenpauschalen auflisten) pro Kalenderjahr?

8.              Auf welcher Grundlage erfolgt die Ermittlung des Gehaltsanspruchs für das im
Vizekanzlerbüro beschäftigte Personal?

9.              Mit  welchen  MitarbeiterInnen  des  Vizekanzlerbüros  wurden  Arbeitsleihverträge
abgeschlossen       und       welche       Vertragsinhalte       wurden       mit       welchen


Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen vereinbart (bitte geordnet nach namentlichen
DienstnehmerInnen) ?

10.      Mit welchen Kosten schlagen sich die Miet- und Betriebskosten der am Minoritenplatz
3 gelegenen Vizekanzler-Dependance pro Kalenderjahr zu Buche?

11.      Welche Umbauten wurden seit Amtsantritt Vizekanzler Gorbachs am 21.10.2004 im
gleichnamigen Kabinett am Minoritenplatz 3 vorgenommen?

12.      Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

13.      Welche   Anschaffungen   für   Büromittel   wurden   für   das   Vizekanzlerbüro   seit
21.10.2003 vorgenommen?

14.      Mit welchen Kosten schlugen sich diese im Konkreten zu Buche?

15.      Welche  technischen  Ausstattungen  (EDV-Anlagen,  Mobiltelefone,  Laptops  u.a.)
wurden seit Ihrem Amtsantritt im Oktober 2003 beschafft?

16.      Welche Kosten sind hierfür im Detail angefallen?

17.      Auf wie viele Dienstautos und Chauffeure kann Vizekanzler Gorbach zurückgreifen?

18.      Wurden unter der Ägide des Vizekanzlers Gorbach neue Dienstfahrzeuge angeschafft?

19.      Wenn ja, warum und um welche und wie viele handelt es sich dabei?

20.      Wie hoch waren jeweils die Kosten für die neu angeschafften Dienstautos?

21.      Gibt  es   Pläne   für  Vizekanzler  Gorbach   ein   oder  mehrere   neue   Dienstautos
anzuschaffen?

22.      Wenn ja, wann sollen diese beschaffen werden und wie viel wird diese Anschaffung kosten?