2250/J XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Ruth Becher
und GenossInnen
an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie
betreffend Kosten des Vizekanzler-Büros
In einer schriftlichen
Beantwortung (GZ 351.050/0035-IV/8/2004) der im Rahmen der
Beratung
im Budgetausschuss (Gruppe II) an
Bundeskanzler Schüssel gerichteten mündlichen
Frage, wie hoch die
Kosten für das Büro des Vizekanzlers seien, erklärte selbiger, dass im
Oktober 2003 zwischen dem Bundesministerium
für Verkehr, Innovation und Technologie
und dem Bundeskanzleramt ein Verwaltungsübereinkommen geschlossen worden
sei, mittels
dem das Bundeskanzleramt dem Infrastrukturministerium „für die
Amtszeit des derzeitigen
Vizekanzlers für die im Büro des
Vizekanzlers beschäftigten Bediensteten acht Planstellen (...)
im Ausmaß von 330.000 € je Kalenderjahr" zur Verfügung
gestellt werde.
Da der Sinn und die Zweckmäßigkeit
eines eigenen Vizekanzlerbüros in Anbetracht der
Tatsache,
dass Vizekanzler Gorbach zur Ausübung seines diesbezüglichen Amtes die
Ressourcen
des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zur Verfügung
stünden, nicht nachvollzogen werden kann und darüber hinaus zu vermuten ist,
dass die
Aufrechterhaltung
zweier paralleler Büroinfrastrukturen für nur ein Regierungsmitglied
Mehrkosten für die
österreichischen Steuerzahler verursacht, richten die unterzeichneten
Abgeordneten an den Bundesminister für
Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende
Anfrage:
1. Welche Gründe können Sie
anführen, die Sie im Oktober 2003 veranlassten, ein
Verwaltungseinkommen mit Bundeskanzler Schüssel zur Finanzierung eines eigenen
Vizekanzlerkabinett am Minoritenplatz
abzuschließen, obwohl zur Ausübung Ihres
Amtes als Vizekanzlers die Ressourcen und die Infrastruktur Ihres Büros im
Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie in der Radetzkystraße
im 3. Wiener Gemeindebezirk zur Verfügung stünde bzw. gestanden wären?
2.
Wie viele bzw. welche Personen, geordnet nach Funktionen
und Namen, waren mit
1.1.2004
und bis zum Einlangen dieser Anfrage in Ihrem
Vizekanzlerkabinett
beschäftigt
und auf
welcher Grundlage
(Beamtendienstgesetz,
Vertragbedienstetengesetz,
Sondervertrag gemäß § 36 VBG, Angestelltengesetz oder
Arbeitskräfteüberlassungsgesetz) basiert jeweils das Dienstverhältnis der
MitarbeiterInnen?
3.
Das Bundeskanzleramt trägt laut dem oben angeführten
Verwaltungsübereinkommen
die Personalkosten für acht Planstellen des Vizekanzlerbüros. Wie viele waren
davon
mit 1.1.2004 und bis zum Einlangen dieser Anfrage dem Vizekanzlerbüro
tatsächlich
zugewiesen?
4.
Für
wie viele im Vizekanzlerbüro beschäftigte Personen nach Funktionen und Namen
trägt das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie die Kosten?
5.
Wie hoch sind die vom Bundesministerium für Verkehr,
Innovation und Technologie
getragenen
Personalkosten pro Kalenderjahr (bitte namentlich nach
DienstnehmerInnen und inkludierter
Sonderzahlungen sowie Überstundenpauschalen
auflisten)?
6.
Auf welcher Grundlage erfolgt die Ermittlung des
Gehaltsanspruchs für das im
Vizekanzlerbüro
beschäftigte Personal?
7.
Mit welchen MitarbeiterInnen des Vizekanzlerbüros
wurden Arbeitsleihvertrage
abgeschlossen und
welche Vertragsinhalte
wurden mit welchen
Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen
vereinbart (bitte geordnet nach namentlichen
DienstnehmerInnen) ?
8.
Mit welchen Kosten schlagen sich die Miet- und
Betriebskosten der am Minoritenplatz
3 gelegenen
Vizekanzler-Dependance pro Kalenderjahr zu Buche?
9.
Welche Umbauten wurden seit Ihrem Amtsantritt als
Vizekanzler am 21.10.2004 im
gleichnamigen Büro
vorgenommen?
10. Welche Kosten sind hierfür im
Detail angefallen?
11.
Welche
Anschaffungen
für Büromittel wurden für
das
Vizekanzlerbüro seit
21.10.2003
vorgenommen?
12. Mit welchen Kosten schlugen sich
diese im Konkreten zu Buche?
13.
Welche
technischen
Ausstattungen
(EDV-Anlagen,
Mobiltelefone, Laptops u.a.)
wurden seit Ihrem
Amtsantritt im Oktober 2003 beschafft?
14.
Welche
Kosten sind hierfür im Detail angefallen?
15.
Auf
wie viele Dienstautos und Chauffeure können Sie als Vizekanzler zurückgreifen?
16.
Wurden
unter Ihrer Ägide als Vizekanzler neue Dienstfahrzeuge angeschafft?
17.
Wenn
ja, warum und um welche und wie viele handelt es sich dabei?
18.
Wie
hoch waren jeweils die Kosten für die neu angeschafften Dienstautos?
19.
Planen Sie als Vizekanzler oder als Bundesminister für
Verkehr, Innovation und
Technologie ein oder
mehrere neue Dienstautos anzuschaffen?
20.
Wenn ja, wann sollen diese beschaffen werden und wie viel
wird diese Anschaffung
kosten?