2275/J XXII. GP
Eingelangt am 09.11.2004
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Anfrage
der Abgeordneten Mag. Maier
und GenossInnen
an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit
betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus
2003/2004 (BGBl. II Nr. 533/2003)"
Aufgrund
des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr.
218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. 1 Nr. 126/2002 und die
Kundmachung BGBl. I Nr. 160/2002, wurde für den Wirtschaftszweig
Wintertourismus ein
Kontingent in der
Höhe von 8 000 für die Beschäftigung von ausländischen
Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die Bundesländer wie folgt aufgeteilt
wird:
Burgenland: 146
Kärnten: 173
Niederösterreich: 185, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Oberösterreich: 270, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Salzburg: 2 630, davon 5 für Schaustellerbetriebe
Steiermark: 545, davon 20 für Schaustellerbetriebe
Tirol: 3 320
Vorarlberg: 681
Wien: 50
Der Geltungsbereich der VO BGBl. II Nr. 533/2003 wurde durch die VO BGBl. II Nr.
144/2004
verlängert.
Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den
Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende
Anfrage:
1.
Wie viele Ansuchen wurden gestellt? Wie viele Betriebe
stellten derartige Ansuchen?
2.
Wie viele befristete Beschäftigungsbewilligungen
aufgrund dieser VO wurden
tatsächlich erteilt?
Auf wie viele Betriebe teilten sich die Bewilligungen auf?
3.
Wie teilten sich die befristeten
Beschäftigungsbewilligungen auf die einzelnen
Bundesländer auf
(Auflistung auf Bundesländer)?
4.
Wie viele davon waren Staatsangehörige im Sinne des § 2
Abs 2 dieser VO
(Aufschlüsselung auf
Staaten erbeten)?
5.
Wie viele Kontrollen auf illegale Beschäftigung wurden
in Wintertourismusbetrieben
im Jahr 2004
durchgeführt, insbesondere während des Beschäftigungszeitraums der
Kontingentarbeitskräfte (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche Ergebnisse
wurden dabei erzielt?
6.
Wie viele illegal Beschäftigte wurden bei diesen
Kontrollen angetroffen? Welche
Sanktionen (Strafen)
wurden jeweils verhängt?
7.
Wie viele Kontrollen wurden bei Wintertourismusbetrieben
durchgeführt, wo befristet
Beschäftigte
ausländische Arbeitskräfte im Sinne der zit. VO tätig waren? Welche
Ergebnisse wurden dabei erzielt?
8.
Wie viele illegal Beschäftigte wurden bei diesen
Kontrollen angetroffen? Welche
Sanktionen wurden
jeweils verhängt? Zu welchen Bestrafungen kam es?