2281/J XXII. GP

Eingelangt am 09.11.2004
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Anfrage

der Abgeordneten Mag. Maier

und GenossInnen

an den Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit

betreffend „Befristete Beschäftigung von Ausländern im Wintertourismus

2003/2004 (BGBl II Nr. 516/2003)"

Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes (AuslBG), BGBl. Nr.
218/1975, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 126/2002 und die
Kundmachung BGBl.
I Nr. 160/2002, wurde:

Für den Wirtschaftszweig Wintertourismus ein Kontingent in der Höhe von 982 für die
Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften festgelegt, das auf die nachstehenden
Bundesländer wie folgt aufgeteilt wird:

1.   Für die Beschäftigung in Gletscherregionen und deren Einzugsbereich:
Kärnten:            12

Salzburg:            250

Tirol:            670

2.   Für die Beschäftigung in Schaustellerbetrieben:
Wien:            50

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Wirtschaft und
Arbeit nachstehende

Anfrage:

1.  Wie viele Ansuchen wurden gestellt? Wie viele Betriebe stellten derartige Ansuchen?

2.              Wie viele befristete Beschäftigungsbewilligungen aufgrund dieser VO wurden
tatsächlich erteilt? Auf wie viele Betriebe teilten sich die Bewilligungen auf?

3.              Wie teilten sich die befristeten Beschäftigungsbewilligungen auf die einzelnen
Bundesländer auf (Auflistung auf Bundesländer)?

4.              Wie viele davon waren Staatsangehörige im Sinne des § 2 Abs 2 dieser VO
(Aufschlüsselung auf Staaten erbeten)?


5.              Wie viele Kontrollen auf illegale Beschäftigung wurden in Wintertourismusbetrieben
im Jahr 2004 durchgeführt, insbesondere während des Beschäftigungszeitraums der
Kontingentarbeitskräfte (Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Welche Ergebnisse
wurden dabei erzielt?

6.              Wie viele illegal Beschäftigte wurden bei diesen Kontrollen angetroffen? Welche
Sanktionen (Strafen) wurden jeweils verhängt?

7.              Wie viele Kontrollen wurden bei Wintertourismusbetrieben durchgeführt, wo befristet
Beschäftigte ausländische Arbeitskräfte im Sinne der zit. VO tätig waren? Welche
Ergebnisse wurden dabei erzielt?

8.              Wie viele illegal Beschäftigte wurden bei diesen Kontrollen angetroffen? Welche
Sanktionen wurden jeweils verhängt? Zu welchen Bestrafungen kam es?