2282/J XXII. GP

Eingelangt am 10.11.2004
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DRINGLICHE ANFRAGE



der Abgeordneten Dr. Eva Glawischnig, Mag.a Terezija Stoisits, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Inneres


betreffend wiederholte skandalöse Missachtung des Rechtsstaats durch den Innenminister


Innenminister Strasser demonstriert durch sein Vorgehen im Gesetzwerdungsprozess des Asylgesetzes und des Zivildienstgesetzes, durch seine Ignoranz gegenüber OGH-Urteilen zum Recht von AsylwerberInnen auf staatliche Versorgung, durch seine monatelange Verweigerung der Unterbringung von AsylwerberInnen, seine „Einladung“ an diese, in ihr Herkunftsland zurückzukehren sowie seiner generellen Missachtung von Höchstgerichten und deren Entscheidungen wiederholt sein fehlendes Rechtsstaatsverständnis. Gerade als höchster politischer Verantwortlicher jenes Ministeriums, in dem das Gewaltmonopol des Staates verwaltet wird, ist Strasser verpflichtet, in besonderem Ausmaß Hüter des Rechtsstaatsprinzips zu sein. Statt dessen verletzt er dieses immer wieder und ohne Unrechtsbewusstsein und schädigt damit den Rechtsstaat.


Das Asylgesetz der Bundesregierung, dessen Menschenrechtskonformität und Verfassungsmäßigkeit während des parlamentarischen Prozesses von UN-Flüchtlingshochkommissariat, Asyl-NGOs, MenschenrechtsexpertInnen und der parlamentarischen Opposition massiv in Zweifel gezogen wurde, ist am 15. Oktober 2004 vom Verfassungsgerichtshof in seinen beiden Grundpfeilern wegen Verfassungswidrigkeit aufgehoben worden. Die Reaktion des zuständigen Innenministers auf dieses Höchstgerichtserkenntnis war, trotz gegenteiliger Indizien ein Anwachsen der Flüchtlingszahlen und eine Kostenexplosion zu prophezeien und dafür die beiden Landesregierungen verantwortlich zu machen, die das Gesetz vor das Höchstgericht gebracht hatten, und ein noch schärferes Asylgesetz anzukündigen. Diese parteipolitisch motivierte Haltet den Dieb-Strategie stellt eine gefährliche Missachtung des Rechtsstaats dar.


Auch auf eine weitere Verfassungswidrigkeit aus dem Ressort Strassers hat der Verfassungsgerichtshof mit einem eindeutigen Erkenntnis reagiert und am 20. Oktober 2004 die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung aus dem Innenministerium ohne Ausnahme für verfassungswidrig erklärt. Angesichts des erheblichen Eingriffs in die Grundrechte der Zivildiener während des Zivildienstes hätten Befugnisse rund um den Zivildienst nicht an eine nicht staatliche Einrichtung übertragen werden dürfen, argumentierte der Verfassungsgerichtshof. Minister Strassers Reaktion auf dieses Höchstgerichtsurteil war, dem Verfassungsgerichtshof und der Öffentlichkeit mitzuteilen, „was Recht ist, muss nicht unbedingt gut sein“.

Die Hartnäckigkeit des Innenministers bei der Verweigerung der Zuständigkeit für die Unterbringung von AsylwerberInnen dauert seit Jahren an. Es hat zweier OGH-Beschlüsse (vom 24. Februar 2003 und vom 27. August 2003) bedurft, den Minister dazu zu bewegen, seine rechtswidrige, u.a. gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßende Bundesbetreuungsrichtlinie zurückzunehmen. Der Minister blockiert seit über einem Jahr mit seiner Ankündigung, die AsylwerberInnenunterbringung an die Zustimmung der BürgermeisterInnen zu binden, diese und verhindert damit bis heute eine Lösung des Unterbringungsproblems. Trotz des in Kraft Tretens der Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen AsylwerberInnen mit 1. Mai 2004 hat der Minister mit seiner früheren Ankündigung, die Unterbringung an die Zustimmung der BürgermeisterInnen zu binden, monatelang eine Unterbringung in den Gemeinden unterbunden und verhindert damit bis heute eine Lösung des Unterbringungsproblems. Trotz monatelanger Vorbereitungszeit zur fristgerechten Umsetzung der Bund-Länder-Vereinbarung hat der Innenminister bis heute keine Notquartiere zur Verfügung gestellt, sondern begnügt sich damit, die Verantwortung den Bundesländern zuzuschieben und nur von ihnen Unterbringungsplätze zu erwarten. Er hält trotz massiver Kritik an der Betreuung der AsylwerberInnen durch das Privatunternehmen European Homecare fest und weigert sich bis heute, den vom Innenministerium in Auftrag gegebenen Evaluierungsbericht über die Arbeit von European Homecare dem Parlament vorzulegen.

Die in letzter Zeit zusätzlich verschärften Attacken des Innenministers gegen den weisungsfreien unabhängigen Bundesasylsenat UBAS sind ebenfalls unerträglich. Statt die rechtsstaatliche Wichtigkeit dieser obersten Berufungsbehörde in Asylsachen zu betonen und den UBAS durch Personalaufstockungen zu entlasten, würdigt der Minister durch Aussagen wie, „Das ist eine Behörde, die kann tun und lassen was sie will. Das sieht man auch an den Ergebnissen ihrer Arbeit“ die Arbeit der unabhängigen AsylrichterInnen herab und demonstriert offen seine Sicht der Rechtssstaatlichkeit: eine Behörde, die durch ihre Arbeit seine Asylpolitik stört, wird öffentlich diskreditiert. 

Zu diesen alarmierenden Zeichen der Missachtung des Rechtsstaats und der Vernachlässigung der Pflichten des Innenministers ist seit 27.10.2004 auch ein rechtspolitischer und politischer Skandal hinzugekommen: Die Stadtzeitung Falter berichtete in der Nummer 44/04 vom 27.10.2004 von Ermittlungen gegen zwei renommierte MenschenrechtsanwältInnen, die das Innenministerium durchgeführt hat und die zu Strafanzeigen wegen des Verdachts auf Schlepperei bzw. wegen Verdachts auf Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze geführt haben, welche inzwischen von der zuständigen Staatsanwaltschaft wegen Mangel an Beweisen zurückgelegt wurden. Da es sich bei beiden AnwältInnen u.a. um engagierte KritikerInnen der in Teilen verfassungswidrigen Asylgesetznovelle der schwarz-blauen Regierung und um KämpferInnen gegen menschenrechtswidrige Praktiken des Innenministeriums bzw. diverser seiner nachgeordneten Behörden handelt, liegt der Verdacht nahe, dass sie durch eine konzertierte Kampagne diverser Straftaten beschuldigt und angeschwärzt hätten werden sollen, was zu einem Image- und wirtschaftlichen Schaden und zu ihrer Entfernung aus dem Menschenrechtsbeirat hätte führen können. Die Verlängerung des Vertrags von Mag. Bürstmayr für seine Tätigkeit als Leiter einer Kommission des Menschenrechtsbeirats wird von Ihnen bis heute, inzwischen ohne Angabe von Gründen, verweigert.



Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

 

ANFRAGE:


1. Die Zeitschrift Falter beruft sich in ihrem Bericht vom 27.10.2004 auf Beamte Ihres Ministeriums, die von politisch motivierten Ermittlungswünschen Ihres Kabinetts gegen die MenschenrechtsanwältInnen Mag.a Nadja Lorenz und Mag. Georg Bürstmayr berichten, damit man diesen etwas „anhängen“ konnte. Warum wollte Ihr Kabinett, dass gegen diese beiden AnwältInnen ermittelt wird?

2. Was haben Sie Ihrem Kabinett in Zusammenhang mit diesen Ermittlungen gegen die beiden Anwälte angeordnet bzw. mitgeteilt?

3. Wann genau haben Sie von diesen Ermittlungen erfahren und durch wen?

4. Wer genau hat im Ihnen unterstellten Bundeskriminalamt (BKA) die Ermittlungen angeordnet? 

5. Wie lange genau haben das Innenministerium bzw. Teile des Innenministeriums gegen die beiden AnwältInnen ermittelt, bevor eine Strafanzeige erstattet wurde?

6. Wer im BKA oder im Innenministerium hat nach Überprüfung der Ermittlungsergebnisse die Übermittlung der Sachverhaltsdarstellung(en) an die Staatsanwaltschaft entschieden?

7. Hat ein/e StaatsanwaltIn bzw. UntersuchungsrichterIn in den beiden Fällen Ermittlungen durch das Bundeskriminalamt oder ein Organ Ihres Ressorts angeordnet ?


8. Wie gehen Sie mit der Tatsache um, dass eine Ihnen unterstellte Behörde, nämlich das Bundeskriminalamt, Ermittlungen gegen AnwältInnen führt, die Ihr Asylgesetz und Ihre Vorgehensweise in der Asylpraxis (lade Asylwerber ein, zurückzukehren) kritisieren, und das mehr als magere Ergebnis dieser Ermittlungen zwecks Strafverfolgung der beiden AnwältInnen an die Staatsanwaltschaft weiterleitet?

9. Wie ist es möglich, dass ausgerechnet in dem Ministerium, wo das Gewalt- und Machtmonopol des Staates verwaltet wird, KritikerInnen des Missbrauchs dieses Machtmonopols mit unhaltbaren Behauptungen wie Schlepperei und Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze konfrontiert werden bzw. kriminalisiert werden sollen?

10. Wie können Sie am 22.10. oder 25.10. „am Rande“ von den Ermittlungen gehört haben und vom Leiter des BKA nicht informiert worden sein, wie Sie das im Format vom 29. Oktober 2004 und im Innenausschuss am 27.10. behaupteten, wenn Mag. Bürstmayr selbst bereits am 28. September erfahren hat, dass sein Vertrag als Kommissionsleiter des Menschenrechtsbeirats wegen einer Causa bez. Visitenkarten in der Tschechischen Republik nicht verlängert werden soll?

11. Warum haben Sie, wenn Sie am 22.10. oder 25.10. von den Ermittlungen erfahren haben - mit Schreiben vom 21.10.2004, also mindestens einen Tag, bevor Sie davon erfahren haben, mitgeteilt, Sie würden allen Vorschlägen des Menschenrechtsbeirates zur Neu- und Wiederbestellung von Mitgliedern und LeiterInnen entsprechen, nur jenem von Mag. Bürstmayr nicht?

12. War Ihnen am 21.10.2004 schon bekannt, dass die Staatsanwaltschaft Wien die Anzeige gegen Mag. Bürstmayr per 15.10.2004 gem. § 90 StPO eingestellt hatte, weil sie keinen Grund zur Verfolgung gesehen hatte?

13. Warum lehnen Sie mit Mag. Bürstmayr als Leiter einer Kommission des Menschenrechtsbeirates ausgerechnet jenen Anwalt ab, der den Anfechtungsantrag zu dem aus Ihrem Ressort stammenden Asylgesetz vor dem Verfassungsgerichtshof mit vertreten hat und mit seinen Ausführungen teilweise auch Erfolg hatte ?

14. Was ist nun, nachdem die Strafanzeige gegen Mag. Bürstmayr von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde, der Grund für die Nicht-Unterzeichnung des Vertrags von Mag. Bürstmayr durch Sie?

15. Wie erklären Sie sich als Jurist und Bundesminister für Inneres die Tatsache, dass in der im Fall von RA Mag. Bürstmayr vom Bundeskriminalamt an die Staatsanwaltschaft übermittelten Sachverhaltsdarstellung die wesentlichen Sachverhaltselemente des behaupteten Delikts der Schlepperei - beispielsweise der Vorsatz des nicht bloß geringfügigen Vermögensvorteils - nicht einmal behauptet werden?

16. Wie erklären Sie sich als Jurist und Bundesminister für Inneres die Tatsache, dass die im Fall von RA Mag.a Lorenz an die Staatsanwaltschaft übermittelte Sachverhaltsdarstellung die wesentlichen Sachverhaltselemente des behaupteten Delikts der Aufforderung zum Ungehorsam gegen Gesetze nicht beinhaltet?

17. Warum steht in der Beilage der an die Staatsanwaltschaft übermittelten Sachverhaltsdarstellung des Bundeskriminalamtes ein E-Mail Ihres Kabinettsmitarbeiters Peter Webinger an das Bundeskriminalamt mit dem Satz: „Danke, Webinger“ ?

18. Wofür bedankt sich Herr Webinger beim Bundeskriminalamt? Für die Verfolgung von MenschenrechtsanwältInnen auf Anweisung oder Bitte Ihres Kabinetts hin?

19. Wenn nein, wie erklären Sie sich diesen Dank Ihres Mitarbeiters im Zusammenhang mit der strafrechtlichen Verfolgung von MenschenrechtsanwältInnen?


20. Wie viele MandantInnen eines/einer der beiden AnwältInnen wurden im Zusammenhang mit den Verdächtigungen des BKA befragt? Und wie oft wurde jede/r dieser MandantInnen befragt?

21. Ist durch die Vorgehensweise der Befragung von AsylwerberInnen zum Mandatsverhältnis mit ihren RechtsanwältInnen nicht der § 9 Abs. 3 der Rechtsanwaltsordnung, dass das Recht auf Verschwiegenheit weder durch Gerichte noch durch andere behördliche Maßnahmen umgangen werden darf, verletzt worden?

22. Ist durch die Vorlage von Fotos der beiden AnwältInnen bei ihren MandantInnen das Vertrauen der MandantInnen in ihre AnwältInnen nicht nachhaltig gestört worden, da erstere korrekterweise davon ausgehen müssen, dass ihre AnwältInnen von Behörden des Innenministeriums der Begehung von Straftaten verdächtigt werden?

23. Ist das durch die Rechtsanwaltsordnung gewährleistete Recht von MandantInnen auf RechtsanwältInnen, die ihre Interessen ohne Furcht vor Behörden wahrnehmen können, noch gewährleistet, wenn AnwältInnen in diesem Repressionsklima künftig befürchten müssen, vom Innenministerium verfolgt zu werden, wenn sie dieses kritisieren?

24. Gibt es derzeit weitere oder neue Ermittlungen gegen die AnwältInnen Bürstmayr und Lorenz durch eines der Organe Ihres Ressorts?

25. Gibt oder gab es Ermittlungen gegen andere MenschenrechtsanwältInnen, -aktivistInnen oder AsylberaterInnen durch eines der Organe Ihres Ressorts?

26. Wie viele Sachverhaltsdarstellungen wurden in den letzten zwei Jahren gemäß    § 281 StGB an die Staatsanwaltschaft übermittelt?

27. Warum haben Sie nach Veröffentlichung des VfGH-Erkenntnisses zum Asylgesetz vom 15.10.2004 trotz besseren Wissens prophezeit, es würde einen steigenden Zuzug von AsylwerberInnen nach Österreich geben, obwohl Sie selbst wiederholt und zuletzt am 21.10.2004 im Nationalrat bekanntgegeben haben: „nach den ersten fünf Monaten (des neuen Asylgesetzes) liegen um ein Viertel weniger (Asyl-)Anträge vor“?

 

28. Warum haben Sie nach Bekanntgabe des VfGH-Erkenntnisses eine nochmalige Verschärfung des Asylgesetzes angekündigt, obwohl der VfGH die Verfassungswidrigkeit wesentlicher Eckpfeiler Ihres Asylgesetzes (Neuerungsverbot und Ausschluß der aufschiebenden Wirkung) festgestellt hat und das Gesetz somit entschärft werden muss?

29. Warum versuchen Sie gegen AsylwerberInnen Stimmung zu machen etwa mit Behauptungen wie, das VfGH-Erkenntnis werde zu einer wesentlichen Verteuerung für Bund und Länder führen, obwohl Österreich aufgrund der Genfer Flüchtlingskonvention und der EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen in den Mitgliedsstaaten zur Grundversorgung von AsylwerberInnen verpflichtet ist, und diese Verpflichtung nicht verhandelbar ist?

30. Warum haben Sie keine Vorkehrungen zwecks Unterbringung von AsylwerberInnen getroffen, so dass selbst nach sechs Monaten nach in Kraft Treten der Bund-Länder-Vereinbarung zur Grundversorgung von hilfs- und schutzbedürftigen AusländerInnen diese nicht eingehalten wird?

31. Soll man Ihrer Meinung nach die Einhaltung der Flüchtlingskonvention und der EU-Richtlinie zu Mindestnormen für die Aufnahme von AsylwerberInnen von der Zustimmung von BürgermeisterInnen zur Flüchtlingsunterbringung abhängig machen?

 

32. Die Schweizer Asylrekurskommission die dem UBAS vergleichbare und ähnlich viele Berufungen bearbeitende Rechtsmittelinstanz in der Schweiz besteht aus 34 RichterInnen, 99 juristischen MitarbeiterInnen und 4 Akademikerstellen für die Länderdokumentation. Warum ist der Österreichische Unabhängige Bundesasylsenat, verglichen mit der Schweizer Asylrekurskommission, personell dermaßen unterbesetzt?

33. Warum verweigern Sie dem UBAS – abgesehen von 10 in einem Ausbildungsverhältnis befindlichen VerwaltungspraktikantInnen seit 1.8.2004 – jede Personalaufstockung, obwohl ursprünglich 40 EntscheiderInnen für 5.400 Verfahren vorgesehen waren, aber beispielsweise  in den Jahren 2002 und 2003 insgesamt 22.000 Berufungen (Steigerung gegenüber den Vorjahren um 75 %) neu anhängig geworden sind?

 

34. In seinem Erkenntnis (VfGH G36/04, v20/04 vom 15.10.2004) spricht der VfGH aus, dass Teile der Zivildienstverwaltung – z.B. die Zuweisung zum ordentlichen Zivildienst - eine Kernaufgabe des Staates sind und daher nicht privatisiert werden dürfen solange die allgemeine Wehrpflicht besteht. Wollen Sie die rechtsstaatlich notwendige Bereinigung des Zivildienstgesetzes nun vornehmen oder werden Sie das Erkenntnis, wie es Ihr erster Kommentar befürchten lässt ebenso ignorieren, wie dies Landeshauptmann Haider in Kärnten mit dem Ortstafelerkenntnis hinsichtlich zweisprachiger Ortstafeln tut?

 

35. In seinem Erkenntnis zur ZDG-Novelle 2001 spricht der VfGH (VfSlg. 16.588/2002) aus, dass für die angemessene Verpflegung der Zivildiener beispielsweise der Verpflegsersatz der Wehrdiener in der Höhe von 13,6 Euro als Bezugspunkt heranzuziehen sei. Wie erklären Sie sich, dass Sie offensichtlich in Missachtung dieser höchstgerichtlichen Entscheidung mittels Bescheid festgestellt haben, dass 5,86  Euro täglich eine angemessene Verpflegung seien?

 

36. Werden Sie nach teilweiser Aufhebung des Asylgesetzes und des Zivildienstgesetzes wegen Verfassungswidrigkeit auch weiterhin versuchen, evident verfassungswidrige Gesetze in Begutachtung zu schicken und trotz Mahnungen von RechtsexpertInnen mit der Mehrheit der Regierungsfraktionen im Parlament beschließen zu lassen?

 

 

 

 

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung dieser Anfrage unter Verweis auf § 93 Abs. 2 verlangt.